Axence nVision Pro 8.2.1.20202

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 86.10 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎8 ‎Stimmen

Axence nVision 8 Pro, kostenlose voll funktionsfähige 30-Tage-Testversion verfügbar! Axence nVision 8 Pro ist eine fortschrittliche Lösung für ein umfassendes Netzwerkmanagement. Das Programm bietet Netzwerk- und Benutzeraktivitätsüberwachung, Software- und Hardwareinventur, Datenleckschutz, Fernbedienung und eine breite Palette von Berichten, Warnungen und Korrekturmaßnahmen - alles mit einer benutzerfreundlichen und sehr intuitiven Benutzeroberfläche! PROAKTIVE NETZWERKÜBERWACHUNG UND VISUALISIERUNG: Das Netzwerkmodul überwacht Mailserver und Webadressen, TCP/IP- und Windows-Dienste, Anwendungsstatus und -betrieb sowie Switches und Router (Portzuordnung und Netzwerkverkehr). Das Netzwerk wird automatisch erkannt und auf interaktiven Karten dargestellt. HARDWARE- UND SOFTWARE-INVENTAR: Das Inventarmodul erfasst automatisch die Hardware- und Softwareinformationen von Windows-Computern. Es ermöglicht die Überwachung und Überprüfung der Lizenznutzung und bietet Informationen zur Programminstallation oder Konfigurationsänderung. Verwaltungs- und Fakturierungskomponente (d. h. Anlagen). ÜBERWACHUNG DER BENUTZERAKTIVITÄT: Benutzermodul überwacht und berichtet die Aktivität von Benutzern, die auf Windows-Computern arbeiten: die tatsächliche Aktivität (Arbeit) Zeit, Anwendungsnutzung, E-Mail-Überwachung, Ausdrucksüberwachung, besuchte Webseiten und Netzwerkübertragung. Blockieren der Website-Option. HELPDESK MIT TROUBLE TICKET-DATENBANK UND CHAT: Das HelpDesk-Modul (inkl. Problemticket-Datenbank und Administrator-Benutzer-Kommunikator) ermöglicht einen schnellen technischen Support für Benutzer durch Remote-Zugriff auf die Workstations. SCHUTZ GEGEN DATENLECKS (BLOCKING PORTS): Das DataGuard-Modul verwaltet die Zugriffsrechte für alle E/A-Ports und physischen Geräte, die von den Benutzern zum Kopieren von Dateien von einem Unternehmenscomputer oder zum Ausführen externer Software verwendet werden. Dank der Funktionen für Webzugriff und Remote-Konsolen können eine Reihe von Administratoren gleichzeitig auf das Programm zugreifen. Programmsprachen: Englisch, Deutsch, Spanisch, Polnisch. KOSTENLOSE voll funktionsfähige 30-Tage-Testversion verfügbar.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.2.1.20202 veröffentlicht auf 2015-11-20
    Automatische Aktualisierung von nVision Server; Zeitplan für die Ausführung von Aktionen auf Zeitbasis; Automatisches Verschieben der Agentensymbole zwischen Netzwerkkarten; Benutzer: Möglichkeit, in Agentenprofil den Stundenbereich für die Überwachung der Benutzeraktivität festzulegen; Inventory Agent, der an verschiedenen Linux-Distributionen und OS X arbeitet.
  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2006-10-04

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

AXENCE, INC. Software-Lizenzvertrag HINWEIS FÜR DEN BENUTZER: BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE NUTZUNG DER GESAMTEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIEßLICH INSBESONDERE DER EINSCHRÄNKUNGEN VON: VERWENDUNG GEMÄß ABSCHNITT 2; ÜBERTRAGBARKEIT IN ABSCHNITT 4; GARANTIE IN ABSCHNITT 6 UND 7; HAFTUNG IN ABSCHNITT 8; UND SPEZIFISCHE AUSNAHMEN IN ABSCHNITT 14. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE AUSGEHANDELTE VEREINBARUNG DURCHSETZBAR IST. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE AUF TANGIBLE MEDIA (z.B. CD) OHNE EINE OPPORTUNITY TO REVIEW THIS LICENSE AND YOU DO NOT ACCEPT THIS AGREEMENT, YOU MAY OBTAIN A REFUND OF THE AMOUNT YOU ORIGINALLY PAID IF YOU: (A) DO NOT USE THE SOFTWARE AND (B) RETURN IT, WITH PROOF OF PAYMENT, TO THE LOCATION FROM WHICH IT WAS Axence, Inc. und seine Lieferanten besitzen alle geistigen Eigentumsrechte an der Software. Axence, Inc. gestattet Ihnen, die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu verwenden. Die Verwendung einiger Materialien von Drittanbietern, die in der Software enthalten sind, kann anderen Geschäftsbedingungen unterliegen, die in der Regel in einem separaten Lizenzvertrag oder einer Read Me-Datei in der Nähe solcher Materialien enthalten sind. 1. Definitionen. Software bezeichnet (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Datenträger, CD-ROM(s) oder anderer Medien, mit denen diese Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Axence oder Computerinformationen oder Software von Drittanbietern; ii) digitale Bilder, Stockfotos, ClipArt, Sounds oder andere künstlerische Arbeiten (Stock Files); iii) zugehörige erläuternde schriftliche Unterlagen oder Akten (Dokumentation); und (iv) Schriftarten; und (b) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Software, falls vorhanden, die Ihnen von Axence (zusammen Updates) lizenziert werden. Verwenden, Verwenden oder Verwenden von Mitteln, um auf die Funktionalität der Software gemäß der Dokumentation zuzugreifen, sie zu installieren, herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen. Zulässige Zahl bedeutet eine (1), sofern nicht anders angegeben in einer gültigen Lizenz (z. B. Volumenlizenz), die von Axence erteilt wird. Computer bezeichnet eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU), die Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und auf der Grundlage einer Folge von Anweisungen für ein bestimmtes Ergebnis bearbeitet. Axence bedeutet Axence, Inc., ein Unternehmen aus Delaware, 501 Silverside Rd, Suite 105, Wilmington, DE 19809, USA. 2. Software-Lizenz. Solange Sie die Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung (dieser Vereinbarung) einhalten, gewährt Axence Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software für die in der Dokumentation beschriebenen Zwecke, wie weiter unten erläutert. 2.1 Allgemeiner Gebrauch. Sie können eine Kopie der Software auf Ihrem kompatiblen Computer bis zur zulässigen Anzahl von Computern installieren und verwenden; Oder 2.2 Servernutzung. Sie können eine Kopie der Software auf Ihrem Computer-Dateiserver installieren, um die Software auf andere Computer in Ihrem internen Netzwerk bis zur zulässigen Nummer herunterzuladen und zu installieren, oder Sie können eine Kopie der Software auf einem Computerdateiserver in Ihrem internen Netzwerk installieren, um die Software ausschließlich über Befehle zu verwenden. , Daten oder Anweisungen (z. B. Skripte) von einem anderen Computer in Ihrem internen Netzwerk, vorausgesetzt, dass die Gesamtzahl der Benutzer (nicht die gleichzeitige Anzahl von Benutzern), die auf die Software auf einem solchen Computerdateiserver zugreifen oder diese verwenden dürfen, die zulässige Anzahl nicht überschreitet. Eine andere Nutzung des Netzwerks ist nicht gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Software, entweder direkt oder durch Befehle, Daten oder Anweisungen von oder zu einem Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, für Internet- oder Webhosting-Dienste oder durch Benutzer, die nicht lizenziert sind, um diese Kopie der Software über eine gültige Lizenz von Axence zu verwenden; Und 2.3 Sicherungskopie. Sie können eine Sicherungskopie der Software erstellen, sofern Ihre Sicherungskopie nicht installiert oder auf einem Computer verwendet wird. Sie dürfen die Rechte an einer Sicherungskopie nur übertragen, wenn Sie alle Rechte an der Software gemäß Abschnitt 4.4 übertragen. 2.4 Verwendung des Heimcomputers. Zusätzlich zu der in den Abschnitten 2.1 und 2.2 zulässigen Einzelkopie kann der Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Software installiert ist, eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung auf einem Computer zu Hause erstellen, sofern die Software auf dem Heimcomputer nicht gleichzeitig mit der Software auf dem primären Computer verwendet wird. 3. Geistiges Eigentum, Urheberrechtsschutz. Die Software und alle autorisierten Kopien, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von Axence, Inc. und seinen Lieferanten. Die Struktur, Organisation und der Code der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von Axence, Inc. und seinen Lieferanten. Die Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, sowie durch internationale Vertragsbestimmungen. Sofern nicht ausdrücklich hierin angegeben, gewährt Ihnen diese Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte an der Software und alle Rechte, die nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Axence und seinen Lieferanten vorbehalten. 4. Einschränkungen. 4.1 Hinweise. Sie dürfen die Software nur kopieren, wenn sie in Abschnitt 2 dargelegt ist. Jede Kopie der Software, die Sie erstellen, muss das gleiche Urheberrecht und andere Eigentumshinweise enthalten, die auf oder in der Software erscheinen. 4.2 Keine Änderungen. Sie dürfen die Software nicht ändern, anpassen oder übersetzen. Sie dürfen den Quellcode der Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken, es sei denn, Sie dürfen nach geltendem Recht ausdrücklich dekompilieren, es ist unerlässlich, dies zu tun, um die Funktionsfähigkeit der Software mit einem anderen Softwareprogramm zu erreichen, und Sie haben Axence zuerst aufgefordert, die informationen bereitzustellen, die für eine solche Funktionsfähigkeit erforderlich sind, und Axence hat diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt. Axence hat das Recht, angemessene Bedingungen zu stellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen, bevor sie solche Informationen zur Verfügung stellt. Solche Informationen, die von Axence zur Verfügung gestellt werden, und alle Informationen, die Sie durch eine solche zulässige Dekompilierung erhalten, dürfen von Ihnen nur für den hier beschriebenen Zweck verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verwendet werden, um Software zu erstellen, die dem Ausdruck der Software im Wesentlichen ähnelt. Anfragen für solche Informationen sind an den Axence-Kundensupport zu richten. 4.3 Keine Entflechtung. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Dienstprogramme und Komponenten enthalten, kann mehrere Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf mehreren Medien oder in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Nichtsdestotrotz ist die Software entworfen und ihnen als ein einzelnes Produktpaket zur Verfügung gestellt, das als Bundle auf nicht mehr als der zulässigen Anzahl von Computern verwendet werden kann, wie in Abschnitt 2 erlaubt. Sie sind nicht verpflichtet, alle Komponenten der Software zu verwenden, aber Sie dürfen die Komponenten der Software nicht für die Verwendung auf verschiedenen Computern entbündeln. Jeder Computer, auf den Sie einen Teil des Softwarepakets kopieren, gilt als einer Ihrer zulässigen Computer. Sie dürfen die Software nicht entbündeln oder neu verpacken, umihrer zulässigen Anzahl von Computern. Sie dürfen die Software nicht für den Vertrieb oder Denverkauf entpacken oder neu verpacken. 4.4 Keine Übertragung. Sie dürfen Ihre Rechte an der Software nicht vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen oder autorisieren, dass die gesamte oder ein Teil der Software auf den Computer eines anderen Benutzers kopiert wird, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet. Sie können jedoch alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf eine andere Person oder juristische Person übertragen, sofern: (a) Sie auch (i) diese Vereinbarung und (ii) die Seriennummer(n), die Software und alle anderen mit der Software gebündelten, verpackten oder vorinstallierten Software oder Hardware, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen, an diese Person oder Organisation übertragen; (b) Sie behalten keine Kopien, einschließlich Sicherungen und Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind; und (c) die empfangende Partei akzeptiert die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anderen Geschäftsbedingungen, zu denen Sie eine Lizenz für die Software rechtmäßig erworben haben. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie keine Schulung, Vorabversion oder nicht für den Weiterverkauf von Kopien der Software übertragen. 5. Updates. Wenn es sich bei der Software um ein Update für eine frühere Version der Software handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für diese frühere Version verfügen, um dieses Update verwenden zu können. Alle Updates werden Ihnen auf Lizenzaustauschbasis zur Verfügung gestellt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie durch die Nutzung eines Updates freiwillig Ihr Recht zur Nutzung einer früheren Version der Software beenden. 6. BEGRENZTE GARANTIE. Sofern in Abschnitt 14 nicht anders angegeben, garantiert Axence der Person oder Einrichtung, die zuerst eine Lizenz für die Software für die Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erwirbt, dass die Software im Wesentlichen gemäß der Dokumentation für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Software ausgeführt wird, wenn sie auf dem empfohlenen Betriebssystem und der Hardwarekonfiguration verwendet wird. Nicht wesentliche Leistungsänderungen aus der Dokumentation stellen kein Gewährleistungsrecht fest. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für PATCHES, Vorabversion (BETA), Tryout, Evaluierung, Produkt-Sampler, ODER NICHT FÜR RESALE (NFR) COPIES OF SOFTWARE (siehe Abschnitt 14). Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen an den Ort zurücksenden, an dem Sie sie erhalten haben. Wenn die Software nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, ist die gesamte Haftung von Axence und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf entweder auf die Option von Axence beschränkt, den Austausch der Software oder die Rückerstattung der Lizenzgebühr, die Sie für die Software bezahlt haben. DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE. SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHE RECHTE, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. Weitere Garantieinformationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen am Ende dieser Vereinbarung, falls vorhanden, oder wenden Sie sich an den Kundendienst von Axence. 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE FOREGOING LIMITED WARRANTY STAATEN DIE SOLE UND EXKLUSIVE REMEDIES FÜR AXENCE'S ODER ITS SUPPLIER'S BREACH OF WARRANTY. AXENCE UND SEINE LIEFERANTEN KÖNNEN UND KÖNNEN DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE MIT DER SOFTWARE ERZIELEN, NICHT GARANTIEREN. EXCEPT FOR THE FOREGOING LIMITED WARRANTY, AND FOR ANY WARRANTY, CONDITION, REPRESENTATION OR TERM TO THE EXTENT TO WHICH THE SAME CANNOT OR MAY NOT BE EXCLUDED OR LIMITED BY LAW APPLICABLE TO YOU IN YOUR JURISDICTION, AXENCE AND ITS SUPPLIERS MAKE NO WARRANTIES, CONDITIONS, REPRESENTATIONS OR TERMS, EXPRESS OR IMPLIED, WHETHER BY STATUTE, COMMON LAW, CUSTOM, USAGE OR OTHERWISE AS TO ANY OTHER MATTERS , EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, INTEGRATION, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Die Bestimmungen von Abschnitt 7 und Abschnitt 8 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, die auch immer verursacht wurde, aber dies bedeutet nicht oder schafft kein weiteres Recht, die Software nach Beendigung dieser Vereinbarung zu nutzen. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAFTET AXENCE ODER SEINE LIEFERANTEN IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, AUCH WENN EIN AXENCE-VERTRETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR ANSPRÜCHE DRITTER INFORMIERT WURDE. DIE FOREGOING LIMITATIONS ENUNDEN AUF DIE ANWENDUNG VON ANWENDBAREN LAW IN IHRER JURISSA. AXENCE'S AGGREGATE LIABILITY AND THAT OF ITS SUPPLIERS UNDER OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT SHALL BE LIMITED TO THE AMOUNT PAID FOR THE SOFTWARE, IF ANY. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung von Axence Ihnen gegenüber im Falle von Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit von Axence oder auf unerlaubte Handlung (Betrug) zurückzuführen ist. Axence handelt im Namen seiner Lieferanten, um ausschließende und/oder einschränkende Verpflichtungen, Garantien und Haftung, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, jedoch in keiner anderen Hinsicht und zu keinem anderen Zweck. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen am Ende dieser Vereinbarung, falls vorhanden, oder wenden Sie sich an den Kundendienst von Axence. 9. Exportregeln. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versandt, übertragen oder exportiert oder in irgendeiner Weise verwendet wird, die durch den United States Export Administration Act oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften (zusammen die "Exportgesetze") verboten ist. Darüber hinaus versichern und garantieren Sie, dass Sie kein Bürger oder anderweitig in einer Embargo-Nation sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea und Serbien) und dass Ihnen der Erhalt der Software nach den Exportgesetzen nicht anderweitig untersagt ist. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. 10. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden materiellen Gesetzen in: (a) dem Bundesstaat Delaware, wenn eine Lizenz für die Software erworben wird, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko befinden; oder (b) Polen, wenn eine Lizenz für die Software erworben wird, wenn Sie sich in einer anderen, nicht oben beschriebenen Gerichtsbarkeit befinden. Die jeweiligen Gerichte der New Castle County, Delaware, wenn Delaware Recht gilt, und die zuständigen Gerichte Polens, wenn das Recht Polens gilt, sind jeweils nicht ausschließlich für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zuständig. Diese Vereinbarung unterliegt nicht den Kollisionsnormen einer Gerichtsbarkeit oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. 11. Allgemeine Bestimmungen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Saldos dieser Vereinbarung, die gemäß ihren Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. Diese Vereinbarung berührt nicht die gesetzlichen Rechte einer Partei, die als Verbraucher handelt. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Axence unterzeichnete Schrift geändert werden. Updates können Ihnen von Axence mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen lizenziert werden. Die englische Fassung dieser Vereinbarung ist die Version, die bei der Auslegung oder Auslegung dieser Vereinbarung verwendet wird. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen Axence und Ihnen in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Verpflichtungen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software. 12. Hinweis an Endbenutzer der US-Regierung. 12.1 Die Software und die Dokumentation sind kommerzielle Gegenstände, wie dieser Begriff unter 48 C.F.R. 2.101 definiert ist, bestehend aus kommerzieller Computersoftware und kommerzieller Computersoftwaredokumentation, da diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R. 227.7202 verwendet werden. Gemäß 48 C.F.R. 12.212 oder 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4, werden die kommerzielle Computersoftware und die kommerzielle Computersoftware-Dokumentation an Endbenutzer der US-Regierung lizenziert (a) nur als kommerzielle Gegenstände und (b) mit nur den Rechten, die allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin geltenden Bedingungen gewährt werden. Unveröffentlichte Rechte vorbehalten nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten. Axence, Inc., 501 Silverside Rd, Suite 105, Wilmington, DE 19809, USA. 12.2 Lizenzierung von Axence-Technologie durch die US-Regierung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie bei der Lizenzierung von Axence für den Erwerb durch die US-Regierung oder einen Auftragnehmer eine Lizenz gemäß den Richtlinien gemäß 48 C.F.R. 12.212 (für zivile Agenturen) und 48 C.F.R. 227-7202-1 und 227-7202-4 (für das Verteidigungsministerium) vergeben. Für Endnutzer der US-Regierung verpflichtet sich Axence, alle geltenden gegebenenfalls die Bestimmungen des Executive Order 11246 in der geänderten Fassung, Section 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212) und Section 503 des Rehabilitation Act von 1973 in der geänderten Fassung und die Vorschriften unter 41 CFR Parts 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die im vorstehenden Satz enthaltene Affirmative Action-Klausel und -Verordnungen werden durch Bezugnahme in dieses Abkommen aufgenommen. 13. Einhaltung von Lizenzen. Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Organisation sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie auf Anfrage von Axence oder dem bevollmächtigten Vertreter von Axence innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig dokumentieren und bestätigen, dass die Verwendung aller Axence zum Zeitpunkt der Anfrage mit Ihren gültigen Lizenzen von Axence übereinstimmt. 14. SPEZIFISCHE AUSNAHMEN. 14.1 Zusätzliche Produktbedingungen vorab. Wenn es sich bei dem Produkt, das Sie mit dieser Lizenz erhalten haben, um eine vorkommerzielle Version oder Beta-Software (Vorabversionssoftware) handelt, gilt der folgende Abschnitt. Soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt im Widerspruch zu anderen Begriffen oder Bedingungen dieser Vereinbarung steht, ersetzt dieser Abschnitt diese anderen Klauseln und Bedingungen in Bezug auf die Vorabversionssoftware, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. Sie erkennen an, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, dass sie kein Endprodukt von Axence darstellt und Fehler, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen könnten. Folglich wird Ihnen die Vorabversionssoftware AS-IS zur Verfügung gestellt, und Axence lehnt jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsverpflichtungen Ihnen jeglicher Art ab. WO LIABILITY KANN NICHT FÜR PRE-RELEASE SOFTWARE, ABER ES KANN LIMITED, AXENCE'S LIABILITY UND DAS VON ITS SUPPLIERS SHALL BE LIMITED TO THE SUM OF FIFTY DOLLARS (US 50) IN TOTAL. Sie erkennen an, dass Axence Ihnen nicht versprochen oder garantiert hat, dass Pre-Release-Software in Zukunft angekündigt oder jemandem zur Verfügung gestellt wird, Axence hat keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung Ihnen gegenüber, die Vorabversionssoftware anzukündigen oder einzuführen, und dass Axence kein Produkt einführen darf, das der Pre-Release-Software ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennen Sie an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die Sie in Bezug auf die Pre-Release-Software oder ein Produkt im Zusammenhang mit der Vorabversionssoftware durchführen, ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung geben Sie Axence auf Anfrage Feedback zum Testen und Verwenden der Vorabversionssoftware, einschließlich Fehler- oder Fehlerberichten. Wenn Ihnen die Vorabversionssoftware gemäß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurde, unterliegt Ihre Nutzung der Software ebenfalls dieser Vereinbarung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Vorabversionssoftware nicht unterlizenzieren, leasen, verleihen, vermieten, abtreten oder übertragen werden. Nach Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware oder der Veröffentlichung einer öffentlich veröffentlichten kommerziellen Version der Software durch Axence, sei es als eigenständiges Produkt oder als Teil eines größeren Produkts, erklären Sie sich damit einverstanden, alle früheren Vorabversionssoftware, die Sie von Axence erhalten haben, zurückzugeben oder zu zerstören und die Bedingungen des Lizenzvertrags für solche späteren Versionen der Vorabversionssoftware einzuhalten. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt erklären Sie sich, wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden, damit einverstanden, dass Sie alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss Ihrer Tests der Software zurückgeben oder zerstören, wenn dieses Datum vor dem Datum für Axences erste kommerzielle Lieferung der öffentlich veröffentlichten (kommerziellen) Software liegt. Axence nVision und Axence NetTools sind Handelsmars oder eingetragene Marken von Axence, Inc. in den USA und/oder anderen Ländern.