Autopano Pro 1.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 8.37 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Autopano Pro ist der spektakulärste Durchbruch bei der automatisierten Bildnähung der letzten Jahre. - Erste Software, um Bilder, die zu einem Panorama gehören, automatisch zu erkennen. - Erste Software, um Farb- und Belichtungsvariationen zwischen Quellbildern wirklich zu korrigieren. - Erste Software, um HDR-Nähte aus Klammern Bilder durchzuführen. Aber das ist noch nicht alles! Autopano Pro ist unglaublich schnell. Es bringt Ihren Workflow und Ihre Produktivität in neue Höhen. Autopano Pro ist extrem effizient, auch in den schwierigsten Fällen. Und sie können jederzeit die Kontrolle über alle Software-Automatisierungen übernehmen, um perfekte Ergebnisse zu erzielen. Testen Sie es! Die Eigenschaften von Autopano Pro sind beeindruckend: - Automatischer Bildabruf, - Leistungsstarke Farb- und Belichtungskorrektur, - 'Smartblend' Geisterentferner, - Fisheye-Objektivunterstützung. Autopano Pro ist sehr leistungsfähig: - Einfach zu bedienen, - Leistung und Geschwindigkeit beim Erkennen und Nähen von Panoramen, - HDR-Nähte (hoher Dynamikbereich), - Manuelle Bildnähte für schwierige Aufgaben. Die Demoversion ist voll funktionsfähig, ohne zeitliche Begrenzung. Es fügt nur ein Wasserzeichen auf den Panoramen, so dass Sie wirklich testen können, die Software und alle seine Funktionen vor dem Kauf.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.4 veröffentlicht auf 2007-12-17
    Fisheye-Linsenunterstützung, HDR-Nähte, bessere Farb- und Belichtungskorrektur

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

END-USER LIZENZVEREINBARUNG (EULA) (EINZELNUTZER) DIE PRESENT END-USER LICENCE AGREEMENT (EULA) ISA A LEGALLY BINDING CONTRACT BETWEEN THE USER AND KOLOR, eine Gesellschaft mit Alleininhaberin mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 8.000,00 , deren Hauptsitz sich in CHALLES LES EAUX, rue du parc, n 204 befindet, eingetragen im ChamberY-Handelsregister unter der Nummer 479 247 751. DER BENUTZER MUSS DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG VOR DER SOFTWAREINSTALLATION LESEN. DIESE LIZENZVEREINBARUNG PERMITS THE USER TO INSTALL AUTOPANO PRO FOR PROFESSIONAL OR NON-PROFESSIONAL PURPOSES ON ONE WORKSTATION ONLY AND CONTAINS WARRANTY INFORMATION AND LIABILITY DISCLAIMERS. DURCH ANKLICKEN DER AUTOPANO PRO INSTALL-NOW-SCHALTFLÄCHE ERKLÄRT SICH DER BENUTZER DAMIT EINVERSTANDEN, AN ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. FÜR DEN FALL, DASS DER BENUTZER NICHT MIT EINER DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN IST, SOLLTE ER DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN. Während THE COMPANY, Die Ausübung von Software- und Softwarepaket-Design-, Produktions-, Entwicklungs- und Distributionsaktivitäten, bietet den Einsatz von Software zur Herstellung von 2D-Panoramen aus einer Reihe von Fotos, wobei die Software als AUTOPANO PRO bezeichnet wird. DIE PARTEIEN VEREINBAREN FOLGENDES WIE FOLGT: ARTIKEL 1 DEFINITIONEN Software bezeichnet alle Programme, Verfahren und Regeln und ggf. Dokumentation über den Betrieb einer Datenverarbeitungseinheit. Die Software ist das Programm, das durch den Quellcode identifiziert wird, unabhängig von allen Support-Medien, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abschnitts L.111-3 des (französischen) Gesetzes über geistiges Eigentum. Für die Zwecke dieses Dokuments bezieht sich der Begriff Software auf die bezeichnete Software AUTOPANO PRO und umfasst bestimmte Software, die an der University of British Columbia in Vancouver, British Columbia, Kanada (UBC) entwickelt wurde. Website (Website oder Internetsite) bezeichnet eine Reihe von Dokumenten und Anwendungen unter einer einzigen Autorität, auf die über das Web von einer einzigen universellen Adresse aus zugegriffen werden kann. Eine Website kann in eine andere, eine größere Website integriert werden. E-Mail bezeichnet für die Zwecke dieses Vertrags ein elektronisches Dokument, das über ein Netz erstellt, übermittelt oder online konsultiert wird. Eine E-Mail enthält häufig einen Text, dem weitere Texte, Bilder oder Ton hinzugefügt werden können. DER NUTZER bezeichnet eine natürliche oder eine natürliche Person, die von einer juristischen Person, der die in diesem Dokument definierten Rechte gewährt werden, rechtlich vertreten oder ordnungsgemäß ermächtigt wird. DAS UNTERNEHMEN ist KOLOR, eine Gesellschaft mit alleininhabern Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 8.000,00 , deren Sitz sich in CHAMBERY, rue Costa de Beauregard, n 458 befindet, eingetragen im ChamberY-Handelsregister unter der Nummer 479 247 751. Geringfügiges Upgrade bedeutet für alle Versionsmodule einen Versionswechsel (z.B. von 1.0 auf 1.1 etc.). Ein größeres Upgrade bedeutet einen Wechsel von einer Version zur anderen, eine spätere Version (z. B. von der Originalversion 1.0 auf Version 2.0). ARTIKEL 2 ZWECK DER VEREINBARUNG Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen THE COMPANY das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung oder Kopie der als AUTOPANO PRO bezeichneten Software (nachfolgend als "software" bezeichnet) gewährt, da die so gewährten Rechte für Software gelten, die nur in einer bestimmten Umgebung funktioniert ( AUTOPANO PRO WINDOWS, AUTOPANO PRO MAC oder AUTOPANO PRO LINUX ). ARTIKEL 3 LIZENZ GRANT (Einzelbenutzerlizenz) 3.1.- DER NUTZER darf die Software auf nur einem (1) Arbeitsplatz installieren und verwenden, der jeweils von einem einzigen Bediener verwendet wird. Die Lizenz darf vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.6 dieses Vertrags nicht gemeinsam genutzt oder die Software gleichzeitig auf mehr als einer Arbeitsstation installiert oder verwendet werden. 3.2. Konvertierung der Testversion in vollständige (uneingeschränkte) Version In der Testversion sind bestimmte Funktionen deaktiviert, und auf dem Bild wird ein Wasserzeichen angezeigt. Die Testversion der Software enthält einen Code, der bestimmte Funktionen deaktiviert. THE USER wird keinen Versuch unternehmen, diesen Code zu deaktivieren und verpflichtet sich, eine Testversion nicht in eine Vollversion der Software umzuwandeln und das in der Software enthaltene Konvertierungssystem erst nach Zahlung der festen Lizenzgebühr zu verwenden. THE USER kann die Online-Konvertierung der Testversion in eine vollständige, uneingeschränkte Version mit Hilfe des in der Software enthaltenen Konvertierungssystems durchführen. Nach Zahlung der festen Lizenzgebühr führt die Umwandlung in die Vollversion zur Zuweisung einer Registrierungsnummer mit einer Kennung und einer Seriennummer (Lizenzschlüssel). 3.3. Dokumentation Rechte an gedrucktem Material, das die Software begleitet, werden dem NUTZER im Rahmen der Lizenz nur zum Zwecke der Unterstützung bei der Softwarenutzung gewährt, unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzungen, sei es nicht lukrativ oder zu kommerziellen Zwecken. 3.4. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung sind die erteilten Nutzungsrechte NICHT EXKLUSIV; diese Rechte dürfen weder direkt noch indirekt übertragen werden. 3.4. DER NUTZER stimmt zu, dass THE COMPANY die Verwendung von Software prüfen darf, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Diese Prüfung kann jederzeit unter der Ensachentgegenbarenprüfung durchgeführt werden. 3.5. DER NUTZER hat Zugang zu Online-Unterstützung über ein Forum, auf einer Webseite, die über http://forum.autopano.net zugänglich ist. DER NUTZER muss zuvor die häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultiert haben, die unter der folgenden Adresse zugänglich sind: http://www.autopano.net/faq. 3.5. - DER NUTZER erklärt und erkennt an, dass er sich über die technischen Spezifikationen und Funktionalitäten der Software, die speziell auf den folgenden Seiten dargestellt werden, eingesehen hat: http://www.autopano.net/products/autopano-pro-details und http://www.autopano.net/key-features und dass seine Workstation und sein Betriebssystem kompatibel sind und über ausreichende Kapazitäten für eine konforme Softwarenutzung verfügen. 3.5. DER NUTZER erklärt und erkennt an, dass die Software nur auf einem einzigen Betriebssystem (Windows, Mac oder Linux) betrieben werden darf, wie oben in Artikel 2 dieser Vereinbarung angegeben. 3.6. Back-up und persönliche Kopien DER NUTZER kann eine Kopie der Software erstellen, sofern sie nicht auf einer Arbeitsstation installiert oder verwendet wird. Zusätzlich zur Kopie der Sicherung kann DER HauptNUTZER der Arbeitsstation, auf der die Software installiert ist, eine zweite Kopie der Software für den eigenen ausschließlichen Gebrauch auf einem tragbaren oder pc-Computer erstellen, vorausgesetzt, dass die auf diesem tragbaren oder pc installierte Software nicht gleichzeitig mit der Software auf dem Hauptarbeitsplatz verwendet wird. ARTIKEL 4 BENUTZERPFLICHTEN UND -BESCHRÄNKUNGEN 4.1. DER NUTZER darf keine Komponenten der Software, anwendungen, geräte oder nebenform, die von THE COMPANY geliefert werden können, die alle Eigentumsrechte behält, unbeschadet des Stands der Technik reproduzieren oder kopieren. 4.2. DER NUTZER darf die Software, Anwendungen oder Geräte nicht in eine andere Sprache übersetzen oder transkribieren oder für eine Verwendung anpassen, die nicht den Spezifikationen entspricht oder wie in dieser Vereinbarung beschrieben oder auf der Unterrufstrecke unter http://www.autopano.net . 4.3. DER NUTZER darf die grafischen oder Tonelemente nicht unabhängig von der Software verwenden. 4.4. DER NUTZER darf die in dieser Vereinbarung genannte Software oder elemente oder Produkte, die mit ihm konkurrieren können, nicht anpassen oder entwickeln. 4.5. DER NUTZER verpflichtet sich, die Software nicht in ein anderes Programm zu überführen oder sie in Verbindung mit einem anderen Produkt, einer Erweiterung oder einem Upgrade zu verwenden, das die Software verwendet oder unterstützt. 4.6. DER NUTZER verpflichtet sich, das Produkt nicht zu dekompilieren, um Software zu erstellen, die mit der vom UNTERNEHMEN gelieferten Software kompatibel ist 4.7. DER NUTZER darf die Software nicht exportieren, verkaufen, vermieten oder vermieten. ARTIKEL 5 AKZEPTANZ DES RISIKO- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSSES 5.1. DER NUTZER ERKLÄRT UND ERKENNT DURCH DIE GEGENWÄRTIGE VEREINBARUNG AN, DASS ER DIE SOFTWARE-ENTSPRICHT ZU SEINEN ANFORDERUNGEN und dass er in der Lage ist, die Software korrekt zu nutzen, und dass er keine Schulung durchführen oder seine Mitarbeiter zu diesem Zweck ausbilden lassen muss. DER NUTZER bestätigt den Empfang aller Informationen, die er benötigt, um die Kompatibilität der Software mit seinen Anforderungen zu beurteilen und alle für seine Verwendung erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. 5.2. DER NUTZER erklärt, dass er die Eigenschaften, Risiken und Einschränkungen des Internets akzeptiert und anerkennt, dass das Internet Risiken und Unvollkommenheiten birgt, die insbesondere zu vorübergehenden Leistungseinbußen, erhöhter Reaktionszeit oder vorübergehender Servernichtverfügbarkeit führen können, und erkennt an, dass er allein für die Folgen des Herunterladens der Software im Netzwerk verantwortlich ist. DER NUTZER verpflichtet sich, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sein System, seine Daten, seine Software und sein Netzwerk vor einer Kontamination durch Viren zu schützen, die während der Verbindungszeit übertragen werden. 5.3. DER NUTZER erklärt, dass er die Folgen der Inkompatibilität mit bereits auf seinem Arbeitsplatz installierter Software oder für mögliche Konflikte mit einem Teil dieser Software allein akzeptiert und anerkennt. 5.4. DER NUTZER erklärt und erkennt an, dass THE COMPANY und UBC keine zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Benutzer für Schäden übernehmen, die direkt oder indirekt aus den Softwareergebnissen resultieren, die nicht ästhetische, sachdienliche, zuverlässige oder für eine bestimmte Verwendung geeignet sind. 5.5. Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse Die Software wird in ihrer jetzigen Form ohne andere Garantien als solche geliefert, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können. Vorbehaltlich des Vorstehenden erkennt THE USER an und stimmt zu, dass THE COMPANY und UBC keine Zusicherungen abgeben und keine Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verlängern. Es gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Marktgängigkeit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck oder dass die Verwendung der Software keine Patente, Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte oder andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien verletzt. Insbesondere wird oder wird nichts in diesem Abkommen wie: - verpflichtung zur Zurausstattung von Software, Technologie oder technologischen Informationen, die nicht die Software sind; - eine Garantie oder Zusicherung von THE COMPANY oder UBC in Bezug auf die Gültigkeit oder den Umfang von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten an der Software, - eine Verpflichtung von THE COMPANY oder UBC, Fehlfunktionen zu korrigieren, die in einer beliebigen Version der an Sie gelieferten Software auftreten. Direkte oder indirekte Schäden, die mit System- oder Datenbeschädigung, Nichtverfügbarkeit von Systemen oder Daten für einen beliebigen Zeitraum oder Verletzung der Vertraulichkeit der Daten verbunden sind, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus übernehmen THE COMPANY und UBC keine Haftung für die versehentliche Zerstörung von Daten der Nutzer oder Dritter, die nicht auf einem zuverlässigen externen Medium gemäß den Standardempfehlungen gesichert wurden. IN keinem Fall haftet THE COMPANY oder UBC für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich (ohne Einschränkung) finanzieller Verluste, Verlust von Geschäftsgewinnen, Verlust vertraulicher oder sonstiger Informationen, Betriebsunterbrechung, Körperschäden, Verletzung der Privatsphäre, Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund einer fahrlässigen Handlung oder für sonstige finanzielle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder der Dienstleistungen oder die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, auch wenn das UNTERNEHMEN oder UBC über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde. Die Parteien lehnen ausdrücklich jede implizite oder ausdrückliche Gewährleistung in Bezug auf Aktivitäten mit hohem Risiko ab. 5.6. - Haftungsbeschränkung DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS UND DES UBCS GEMÄß DEN BEDINGUNGEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUSFÜHRUNG DIESER VEREINBARUNG IST STRENG AUF DEN WERT DER SOFTWAREANSCHAFFUNGSKOSTEN BESCHRÄNKT. ARTIKEL 6 UPGRADES 6.1. - Im Falle eines Upgrades der Software auf eine neuere Version muss THE USER eine Lizenz für die frühere Version besitzen, um von dem Upgrade zu profitieren. In diesem Fall ersetzt die neue Lizenz die erste. Durch die Nutzung des Upgrades verzichtet THE USER freiwillig auf sein Recht, eine frühere Softwareversion zu verwenden. 6.2. Für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Kaufdatum sind alle Upgrades, sowohl für die Haupt- als auch für die Nebenabsteiger, kostenlos. Ab dem ersten Jahrestag des Kaufs behält sich THE COMPANY das Recht vor, für die Nutzung eines größeren Upgrades Gebühren zu erheben. ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG Bei Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung behält sich THE COMPANY das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall DER NUTZER löscht alle Ausgaben und Kopien der Software auf allen ihren Trägern (alle anderen Rechte einer der Parteien und alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben nach Beendigung bestehen). Die Kündigung wegen Verletzung dieser Vereinbarung führt nicht zu einer Rückerstattung. ARTIKEL 8 LAUFZEIT UND DAUER Die vorliegende Vereinbarung ist wirksam, wenn der NUTZER die Software zum ersten Mal auf der Arbeitsstation installiert. Die Lizenz für die vollständige, uneingeschränkte Version ist ab dem Installationsdatum dieser Version nach Zahlung der festen Lizenzgebühr gültig. Die Lizenzlaufzeit entspricht der gesetzlichen Softwareschutzklausel. ARTIKEL 9 - EIGENTUMSBEWILLIGUNG UND UNTERLIZENZIERUNGSBESCHRÄNKUNGEN - Rechte an geistigem Eigentum 9.1. Die Software ist durch internationale Urheberrechts- und Urheberrechtsgesetze und Verträge geschützt. Alle Titel und Urheberrechte in Bezug auf die Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bilder, Fotos, Animationen, Video- oder Soundelemente, Texte, Clipart oder Applet, die in der Software enthalten sind) werden von der FIRMA oder ihren Lieferanten einschließlich UBC aufbewahrt. 9.2. DAS UNTERNEHMEN und seine Lieferanten behalten sich alle Rechte vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, einschließlich der Rechte, die sich aus nationalen oder internationalen Verträgen über geistiges Eigentum ergeben. 9.3. Die vorliegende Vereinbarung räumt THE USER kein Eigentumsrecht an der vorgenannten Software ein. 9.4. Die Übertragung von nicht ausschließlichen individuellen Software-Nutzungsrechten unter den in den Bestimmungen dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gilt nicht als Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an den NUTZER gemäß dem französischen Gesetzbuch über geistiges Eigentum. DER NUTZER hat bei Bedarf die Eigentumshinweise in Dokumenten anzugeben, die sich auf die Verwendung der oben genannten Software beziehen. 9.5. DAS UNTERNEHMEN behält sich das Recht vor, Änderungen an der Software vorzunehmen, um Programmierfehler zu korrigieren oder, falls erforderlich, um sie bestimmungsgemäß verwenden zu können. 9.6. Abtretungs- oder Unterlizenzierungsbeschränkungen Der NUTZER tritt die Rechte und Pflichten aus den Bedingungen dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise ab, weder im Rahmen einer Abtretung, einer Unterlizenz noch eines anderen Vertrags zur Übertragung dieser Rechte und Pflichten. 9.7. - Reproduktions- und Anpassungsbeschränkungen DER NUTZER darf gemäß dieser Vereinbarung keinen Teil der Software mit irgendwelchen Mitteln, in irgendeiner Form und auf irgendeinem Medium reproduzieren. ARTIKEL 10 KORRESPONDENZ PER E-MAIL - SICHERHEIT - PROOF-KONVENTION 10.1. DAS UNTERNEHMEN und DER NUTZER können für die Zwecke dieser Vereinbarung vor und nach Abschluss dieser Vereinbarung per E-Mail, insbesondere über das Internet, kommunizieren. 10.2. Die Parteien treffen Sicherheitsverfahren und -maßnahmen, um die vollständige Verfügbarkeit der Systeme sowie die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der übermittelten Daten, insbesondere über das Internet, zu gewährleisten. 10.2. Nachweisübereinkommen Die Parteien vereinbaren, dass ein ID-Code die Gültigkeit des NUTZERs kennzeichnet, die Echtheit des elektronischen Dokuments oder der Nachricht des NUTZERs feststellt und dass ein elektronisches Dokument, das einen Identifikationscode enthält, einem schriftlichen Dokument entspricht, das vom Urheber unterzeichnet wurde. Die Parteien vereinbaren, dass eine Webseite, die von einer Browser-Software oder einer elektronischen Nachricht von E-Mail-Software gedruckt wird, den Inhalt der Korrespondenz im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung nachweist, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften über den Nachweis von Handlungen, die mit nicht kommerziellen Parteien begangen wurden. ARTIKEL 11 VERTRAGSÄNDERUNG VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG 11. 1. Die vorliegende Vereinbarung stellt die vollständige Verpflichtung dar, die zwischen den Parteien besteht. Sie ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verpflichtungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. 11.2. Die Parteien vereinbaren, dass jede Toleranz oder der Verzicht einer der Parteien bei der Anwendung aller oder eines Teils der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen, unabhängig von der Häufigkeit oder Dauer, keine Änderung dieser Vereinbarung darstellen oder beschaffen ist, dass sie Rechte begründet. ARTIKEL 12 CLAUSE TEILBARKEIT Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig werden oder keine Verpflichtunghaben haben oder unangebracht sein, so bedeutet dies nicht, dass die anderen Bestimmungen nicht unwirksam werden, keine Verpflichtungskraft haben oder gegensetzbar sind; diese Bestimmungen behalten ihre volle Wirkung bei. ARTIKEL 13 - ANWENDBARE VERTRAGSSPRACHE Die vorliegende Vereinbarung unterliegt französischem Recht unter Ausschluss aller anderen nationalen Rechtsvorschriften. Im Falle dieser Vereinbarung, die in anderen Sprachen als Französisch besteht, gilt die französische Sprachfassung nur als der verbindliche Text für die Zwecke der französischen Gerichte. ARTIKEL 14 - STREITIGKEITEN Die Parteien dieser Vereinbarung verpflichten sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um alle Streitigkeiten, die sich aus den Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben könnten, gütlich beizulegen. Sollte es sich jedoch nicht als möglich erweisen, die Angelegenheit auf diese Weise zu lösen, wird sie bei den zuständigen Gerichten des ChamberY Court of Appeal anhängig gemacht.