Aquarium Real Life 27 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 27.79 MB
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Dies ist der 27. Bildschirmschoner der "Aquarium Real Life"Serie. Authentische, echt gefilmte Korallen, keine animation._____//___ Die Real Life Aquarium Bildschirmschoner werden ohne Ton entwickelt, weil die meisten Menschen leise Sparer wollen. Im Einstellungsbereich des Sparers können Sie Sound von Ihrer Festplatte hinzufügen. Also, wenn Sie das Geräusch von Wasser hören möchten, während Sie das Aquarium laufen, können Sie kostenlos ein Paket von einigen verschiedenen Wassergeräuschen herunterladen. Das sind 12 Mb mit einigen verschiedenen Wassergeräuschen und einer Read me-Datei mit Sound - Informationen. Der Download-Link wird dem Kunden nach Abschluss der Bestellung zugesandt. (nur Vollversion)

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2010-06-19
    Dieser Bildschirmschoner zeigt keine Fische, sondern wunderbare Korallen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

1. Englisch 2. Deutsch E ND-USER SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG 1. ZWISCHEN: Digital Studio ayjayArt (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, das nach den Gesetzen Deutschlands organisiert und existiert. UND: Käufer der Software (der "Lizenznehmer) "Software" bedeutet screensaver "Aquarium Real Life 27" "Install" bedeutet, die Software auf der Festplatte, CD-ROM oder einem anderen sekundären Speichergerät eines Computers zu platzieren. Die Software und Dokumentation sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer muss die Software und die Dokumentation wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln - zum Beispiel ein Buch. 2. SOFTWARE LICENSE Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine unbefristete, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation (zusammen das "Software System"), vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen. Diese Lizenz ist wirksam, wenn sie von beiden Parteien ausgeführt wird und die der Software gewährte Lizenz so lange in Kraft bleibt, bis der Lizenznehmer die Nutzung der Software einstellt oder bis der Lizenzgeber diese Lizenz beendet, weil der Lizenznehmer eine seiner Geschäftsbedingungen nicht einhält. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur gleichzeitigen Nutzung der Software auf einem einzigen Computer. Die Software ist "in Use" auf einem Computer, wenn sie in temporären Speicher (RAM) geladen oder in den permanenten Speicher eines Computers installiert wird - zum Beispiel eine Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät. 3. LIZENZE'S RECHTE UND OBLIGATIONS Lizenznehmer kann entweder: A. Machen Sie eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken, oder B. übertragen Sie die Software auf eine einzige Festplatte, vorausgesetzt, der Lizenznehmer behält das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken. Die Software und Dokumentation sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer muss die Software und die Dokumentation wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln - zum Beispiel ein Buch. Lizenznehmer darf nicht: A. Kopieren Sie die Dokumentation B. Kopieren Sie die Software, außer um Archiv- oder Sicherungskopien wie oben c. zu erstellen. Ändern oder adaptieren Sie die Software oder führen Sie sie in ein anderes Programm D. Reverse Engineering, Disassemblieren, Dekompilieren oder versuchen, den Quellcode der Software E zu entdecken. Platzieren Sie die Software auf einem Server, so dass sie über ein öffentliches Netzwerk wie das Internet F zugänglich ist. GARANTIE A. Die physischen Medien, auf denen diese Kopie der Software verteilt wird, sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bei normalem Gebrauch, mit Ausnahme der Software, die heruntergeladen wurde. B. Die Software wird in wesentlichen Übereinstimmung mit der Dokumentation durchgeführt. Soweit gesetzlich zulässig, IST DIE FOREGOING LIMITED WARRANTY IN LIEU OF ALL OTHERWARRANTIES OR CONDITIONS, EXPRESS OR IMPLIED, AND LICENSOR DISCLAIMS ANY AND ALL IMPLIED WARRANTIES OR CONDITIONS, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF TITLE, NONINFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, unabhängig davon, ob der Lizenzgeber besondere Bedürfnisse des Lizenznehmers kennt oder Grund zur Benutzung hat. Kein Mitarbeiter, Agent oder Distributor des Lizenzgebers ist berechtigt, diese Garantie zu ändern, keine zusätzlichen Garantien zu übernehmen. 5. REMEDY Lizenzgeber gesamte Haftung und Lizenznehmer ausschließlicher Rechtsbehelf ist: A. Der Ersatz von CD-ROM(s) oder anderen Medien, die die Garantie nicht erfüllen, die an den Lizenzgeber oder an einen autorisierten Händler oder Distributor zurückgegeben werden, durch eine Kopie des Belegs des Lizenznehmers oder B. Wenn der Lizenzgeber oder ein autorisierter Händler oder Distributor nicht in der Lage ist, eine Ersatz-CD-ROM(s) oder andere Medien zu liefern, die frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, kann der Lizenznehmer diesen Vertrag kündigen, indem er die Software und Dokumentation zurücksendet und das Geld des Lizenznehmers zurückerstattet wird. IN KEINEM EVENT WIRD LICENSOR LIABLE TO LICENSEE FÜR JEDEN DAMAGES, INCLUDING ANY LOST PROFITS, LOST SAVINGS, OR OTHER INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING FROM THE USE OR THE INABILITY TO USE THE SOFTWARE (EVEN IF LICENSOR OR AN AUTHORIZED DEALER OR DISTRIBUTOR HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF THESE DAMAGES, OR FOR ANY 6. REPRESENTATIONEN UND WARRANTIES Lizenzgeber hiermit vertritt und garantiertLAIM VON JEDER ANDEREN PARTEI. 6. REPRESENTATIONEn UND WARRANTIES Lizenzgeber hiermit versichert und garantiert dem Lizenznehmer, dass: A. Lizenzgeber ist der Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich des Urheberrechts, an allen lizenzierten Materialien, oder die Befugnis, diese Vereinbarung im Namen des Eigentümers zu schließen. B. Der Lizenzgeber hat keine Rechte oder Lizenzen für die lizenzierten Materialien gewährt, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen des Lizenzgebers aus dieser Vereinbarung stehen würden. C. Der Lizenzgeber wird keine Vereinbarung mit Dritten schließen, die die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung beeinträchtigen oder den Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers an Dritte binden würde. D. Die Nutzung der lizenzierten Materialien durch den Lizenznehmer, wie sie durch diese Vereinbarung genehmigt wurden, verletzt keine bestehenden Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patent- oder Markenrechte Dritter. 7. MODIFICATION AND ENHANCEMENTS Lizenznehmer wird keine Anstrengungen unternehmen, um die Software zurückzuentwickeln oder Änderungen oder Verbesserungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorzunehmen.8. SEVERABILITÄT Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, wird die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. 38. KEINE WAIVER Das Versäumnis einer Partei, ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein Recht hierunter. 9. CONSENT TO JURISDICTION, VENUE AND SERVICE Lizenzgeber stimmt zu und stimmt zu, dass alle Gerichtsverfahren in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung vor Gerichten des Staates Deutschland aufrechterhalten werden. 10. COMPLETE AGREEMENT Diese Vereinbarung legt das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand fest und darf nur in einer von beiden Parteien ausgeführten Schrift geändert werden. IN WITNESS WHEREOF haben die Parteien dieses Abkommen in voller Kenntnis seines Inhalts und seiner Bedeutung und in der Absicht, rechtlich an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, ausgeführt. Juni 2010 Albert Preisfeld - Digital Studio "ayjayArt" SOFTWARENUTZUNGSVERTRAG Bezeichnung der Software: Bildschirmschoner "Aquarium Real Life 27" , im folgenden nur "Software" genannt. Rechtsinhaber und Vertragspartner: Digital Studio "ayjayArt" Der Käufer erhält die Software auf einem maschinenlesbaren Träger oder als Download. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Mit dem Erwerb der Software räumt der Rechtsinhaber das Käufer das Recht ein, diese unter den hier in angegebenen Bedingungen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine andere Verwertung oder ist ausgeschlossen. Erwirbt der Käufer einen Computer, in der oben bezeichneten Software vorinstalliert ist, gelten die Bedingungen für die vorinstallierte Kopie der Software entsprechend. Durch Verwendung der Software erklärt der Lizenznehmer ausdrückliche sein Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen. . 1 Nutzungsumfang(1) Der Käufer hat das Recht, die Software zur gleichen Zeit nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung, ist die Käufer freigestellt. (2) Die Software darf nicht geändert oder bearbeitet werden. Enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright? und sonstiges Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht dürfen. (3) Der Käufer ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist. . 2 Weitergabe der Software(1) Der Käufer ist berechtigt, die Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an ein nachfolgennutzer abgeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien der Software und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien. (2) Mit der Weitergabe der Software geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß 1 auf den nachfolgenden Nutzern über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Käufers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß . (3) Mit der Weitergabe hat der Käufer alle Kopien der Software zu vernichten. 4 Andere Rechte Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software bleiben vorbehalten. Die Software zur gleichen Zeit auf mehr als ein Computer zu nutzen, zu verändern, oder Vervielfältigungsstücke der Software zu verbreiten. 5 Gewährleistung (1.) Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramm so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, dass die Software zur Verwendung im Sinne von ihm herausgegeben und zum Zeitpunkt des Auslieferungs an den Käufern beschrieben beschreibung ist. (2)gegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Beschreibung ist. (2) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Originalsoftware auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte oder als Download erworbene Programm. (3) Eine weitergehende Gewährleistungspflicht nicht. Dass die Software den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. (4) Für Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringt der Lizenzgeber keine Gewährleistung. 6 Haftung Sach- und Rechtsmängel (1) Der Lizenzgeber verschafft die Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Fehler, die nur zu einem unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, bleibt außer Betracht. Keine sind keine Funktionen, die aus der Kunden zur Gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externe schadhaften Daten, Störungen von Rechner oder sonstiges aus dem Risikobereich des Kunden stammen s (2) Die in Absatz (1) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und für ansprüche des Produkthaftungsgesetzes. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über die internationalen Kaufbeweglichen Sachen" und des "Einheitlichen Gesetzes über den den internationalen Kaufverträgen" sowie des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" aus. (3) Der Verkäufer und der Rechtsinhaber haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer der Erreichen des Vertragss s zwecks Weise verursacht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt en bekannt rechnen muss.. Eine Haftung für gewinnbringende, unterbleibene Einsparungen und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Juni 2010 Albert Preisfeld - Digital Studio "ayjayArt"