Apollo for Eclipse 2.0.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: N/A
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Apollo for Eclipse ist das erste kommerzielle UML-Modellierungstool, das auf Open-Source-Technologie basiert, die vom Eclipse Graphical Modeling Framework (GMF)-Projekt entwickelt wurde. Das vollständig synchronisierte Roundtrip-Engineering verwendet die neuesten Versionen von UML 2.1 und Java 5, um eine sofortige Visualisierung aller vorhandenen Java-Codes durch UML-Klassendiagramme bereitzustellen und ebenfalls Änderungen am UML-Modell im gesamten Code weiterzuleiten. Das Tool lässt sich vollständig in die Eclipse-Umgebung integrieren, was es Entwicklern leicht macht, Code als Modelle anzuzeigen und umgekehrt. Kurz gesagt, Apollo for Eclipse richtet sich in erster Linie an Softwareentwickler, die die Vorteile der visuellen Modellierung mit UML (Unified Modeling Language) flexibel mit der Programmierung in Java kombinieren möchten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.1 veröffentlicht auf 2007-06-22

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    GENTLEWARE EINZELBENUTZER-LIZENZBEDINGUNGEN
    FÜR Apollo für Eclipse
    DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN CREATE A SOFTWARE LICENSE AGREEMENT ("LICENSE AGREEMENT") BETWEEN GENTLEWARE AG (REFERRED TO AS "GENTLEWARE") AND THE INDIVIDUAL OR SINGLE ENTITY REFERRED TO HEREIN AS "YOU" OR "LICENSEE" FOR APOLLO FOR ECLIPSE (REFERRED TO HEREIN AS BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. GENTLEWARE IST BEREIT, DIE FOLGENDE LIZENZ ZU GEWÄHREN, UM DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, DIE ZU DEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NUR AUF DER BEDINGUNG, DASS DIE LIZENZE ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN IN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AKZEPTIERT.

    WENN SIE AUF DEN "ACCEPT" BUTTON KLICKEN ODER DURCH ININSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN HABEN, IHN VERSTEHEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, DARAN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT EINER DER BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN BELOW EINVERSTANDEN SIND, IST GENTLEWARE NICHT BEREIT, DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ZU IHNEN ZU LIZENZIEREN, UND SIE SOLLTEN AUF DIE "DO NOT ACCEPT" BUTTON KLICKEN, UM DEN INSTALLATIONSVORGANG EINZUSTELLEN UND ALLE KOPIEN DER SOFTWARE ZU ZERSTÖREN.
    1. BEGRENZTE LIZENZZUSCHÜSSE. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Lizenzvertrags gewährt Gentleware dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software. Die Lizenz ist auf den Zeitraum von einem, drei oder zwölf Kalendermonaten für den Lizenznehmer von Gentleware beschränkt. Am Ende eines Zeitraums läuft die Lizenz zur Nutzung von Software ab.

    Im Falle eines Abonnements mit einer wiederkehrenden monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Zahlung muss nach ablaufendem Zeitraum eine Verlängerung erfolgen, um die rechtliche Nutzung um einen weiteren Zeitraum zu verlängern. Im Falle der Kündigung des Abonnements läuft die Lizenz zur Nutzung der Software ab. Die Software enthält eine Timeout-Funktion, die den Betrieb nach ablaufen deaktiviert. Um die Software nach Ablauf des Zeitraums nutzen zu können, muss der Lizenznehmer die Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrags erneuern.

    Wenn der Lizenznehmer die Lizenz am Ende des Zeitraums oder am Ende des Abonnements nicht nutzt, verpflichtet sich der Lizenznehmer hiermit, die Software dauerhaft von allen Computersystemen zu entfernen oder zu löschen, auf denen die Software installiert wurde, und Kopien der erhaltenen Software und Dokumentation zu vernichten.

    2. ALLGEMEINE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Alle Rechte, die hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben bei Gentleware erhalten. Die Lizenz darf oder darf dem Lizenznehmer nicht erlauben, dass eine andere Person oder Einrichtung die Software (elektronisch oder anderweitig) oder Kopien, Anpassungen, Transkription oder zusammengeführte Teile davon oder die Dokumentation verwendet, kopiert, kopiert, ändert oder vertreibt. Der Lizenznehmer darf die Software nicht ändern oder portieren, um auf anderen als den bereitgestellten Plattformen zu arbeiten. Der Lizenznehmer darf keine anderen Personen oder Einrichtungen zulassen, die sich zusammensetzen, umkehren oder anderweitig binäre Formen der Software übersetzen. Das Recht des Lizenznehmers darf nicht an eine andere Person oder Organisation übertragen, vermietet, abgetreten oder unterlizenziert werden. Wenn der Lizenznehmer die Software verwendet, kopiert oder ändert oder den Besitz von Kopien, Anpassungen, Transkription oder zusammengeführten Teilen davon an dritte Parteien in einer Weise überträgt, die nicht ausdrücklich von Gentleware autorisiert wurde, werden alle Lizenzen im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung automatisch gekündigt.

    3. GARANTIE. Die Software und Dokumentation werden zur Verfügung gestellt "AS IS". Es gibt keine Garantie, Zusicherung, Zusage oder Garantie von Gentleware, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf die Software, die Dokumentation oder den damit verbundenen technischen Support, einschließlich ihrer Qualität, Leistung, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

    4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Gentleware haftet nicht für Schäden, die der Lizenznehmer oder Dritte infolge der Nutzung oder Verbreitung der Software erlitten haben. In keinem Fall haftet Gentleware für Entgangenslösen, Gewinn, Daten oder Computerprogramme, oder für indirekte spezielle, zufällige, unerlaubte Handlung, wirtschaftliche, Deckung oder Folgeschäden, jedoch verursacht und unabhängig von der Theorie der Haftung, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit, die Software zu nutzen.

    5. KÜNDIGUNG. Der Lizenznehmer kann diesen Lizenzvertrag jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software und der Dokumentation zerstört. Dieser Lizenzvertrag endet sofort ohne Benachrichtigung von Gentleware, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einhält. Nach einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Kopien der Software und der Dokumentation nach Beendigung dieses Lizenzvertrags zu vernichten. Gentleware behält sich alle Rechte vor, diesen Lizenzvertrag zu kündigen.

    6. MISCELLANEOUS. Sollte sich eine Bestimmung oder Bestimmung des Lizenzvertrags nach geltendem Gesetz oder Rechtsstaatlichkeit als ungültig erweisen, so bleibt die Lizenzvereinbarung ungeachtet dieser Bestimmung ungeachtet dessen in vollem Umfang in Kraft, und in diesem Fall wird diese Bestimmung geändert und so ausgelegt, dass die Ziele dieser nicht durchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung im Rahmen des anwendbaren Rechts oder der anwendbaren Gerichtsentscheidungen am besten erreicht werden können. Der Lizenzvertrag und die Rechte und Pflichten der Parteien werden ausschließlich und ausschließlich nach und nach den Gesetzen Deutschlands ausgelegt, ausgelegt und durchgesetzt, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf nicht auf den Lizenzvertrag Anwendung findet. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

    DIE SOFTWARE IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT UND INTERNATIONAL TREATY. UNAUTHORIZED REPRODUCTION ODER DISTRIBUTION IST SUBJECT TO CIVIL AND CRIMINAL PENALTIES.

    Copyright 2007, Gentleware AG. Alle Rechte vorbehalten.

Programmdetails