AEC 3D Culverts-Slab 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 6.73 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

AEC 3D Culverts-Slabs ist eine Lösung, die Bauingenieuren hilft, Querentwässerungsstrukturen oder kleinere Brücken für Autobahn-/Kanalprojekte schnell zu entwerfen und zu planen. Es bietet eine breite Palette anspruchsvoller Funktionen für die präzise Konstruktion, Planung, Analyse und Produktion von 3D/2D-Zeichnungen. Diese basieren auf genehmigten Anforderungen nach nationalen Standards wie IRC SP 23 Die Konstruktion eines Grabens oder einer kleinen Brücke ist keine klein, die von Ingenieuren ignoriert werden sollte. Es sei daran erinnert, dass die Zahl der Sackgassen und kleinen Brücken in jedem Straßenprojekt so groß ist, dass sie zusammen einen beträchtlichen Teil der Gesamtausgaben ausmachen. Das Entwerfen ist bereits für Standardlängen vorgesehen, die in der IRC-Publikation definiert sind. Es werden jedoch andere als die in der Veröffentlichung genannten Vereinbarungen vorgeschlagen, die vor dem Bau eingehend geplant werden können.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2013-12-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    AEC SOFTWARE v.1.0.1 2013
    AEC SOFTWARE LIZENZBEDINGUNGEN
    ========================
    Bitte lesen Sie die folgenden Lizenzbedingungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen
    _____
    Und
    AEC Logic Pvt Ltd (oder eine ihrer verbundenen Unternehmen, basierend auf dem Standort)
    Diese Bedingungen gelten für die oben genannte Software, die ggf. die Medien enthält, auf denen Sie sie erhalten haben. Die Bedingungen gelten auch für alle
    • Updates
    • Ergänzungen
    • Internet-basierte Dienste und
    • Support-Services

    Zugehörigkeit zur AEC-Software, es sei denn, es werden andere Bedingungen erwähnt. Diese Lizenzbedingungen lösen die in der Software eingebetteten Lizenzbedingungen ab.

    Durch die Installation, Installation oder Verwendung der Software akzeptieren Sie diese Bedingungen. Wenn Sie dies nicht akzeptieren, können Sie die Software nicht installieren oder verwenden. Wenn Sie diese Lizenzbedingungen einhalten, haben Sie die folgenden Rechte:

    1. LIZENZMODELL
    Die Software wird basierend auf der Anzahl der Benutzer lizenziert.
    Die Benutzer werden in zwei Typen unterteilt, die auf dem Ihnen gewährten Zugriff basieren:
    • Generische Benutzer: Die Benutzer, die die Software mit freier Lizenz mit eingeschränktem Zugriff nutzen können.
    • Funktionale Benutzer: Die Benutzer, die in den Hauptstrom operative Aktivitäten wie Management, Finanzen usw. sind,
    Hinweis: Die angebotenen kostenlosen Anwendungen sind ebenfalls mit einer exklusiven Lizenz ausgestattet.

    2. DEFINITIONEN
    • Sie die juristische Person, die diesen Lizenzbedingungen zugestimmt hat, und Ihre verbundenen Unternehmen;
    • Affiliate bezeichnet jede juristische Person, die Eigentümer einer Partei ist, die eigentum ist oder sich in gemeinsamem Eigentum befindet;
    Eigentum bedeutet mehr als 50 % Eigentum;
    • Client-Software bezeichnet die Software, die es einem einzelnen PC, einer Workstation, einem Terminal, einem Handheld-Computer, einem persönlichen digitalen Assistenten oder anderen elektronischen Geräten ermöglicht, auf die Software zuzugreifen oder diese zu nutzen oder bestimmte Aspekte der Serversoftware zu verwenden, wenn sie vom Server getrennt ist;
    Serversoftware bezeichnet die Software, die Dienste oder Funktionen auf Ihrem Server bereitstellt (Ihr Computer kann die Serversoftware serverführen);
    • Systemdatenbank bezeichnet die zugrunde liegende Datenbank, die Ihre Benutzer und Berichtseinheiten steuert;
    • Generischer Benutzer bezeichnet einen benannten Benutzer, der indirekt auf Ihre Systemdatenbank zugreift, um eine begrenzte Anzahl von Diensten oder Funktionen zu nutzen.
    • Funktionaler Benutzer bezeichnet einen benannten Benutzer, der indirekt auf Ihre Systemdatenbank zugreift, um die Aufgaben zu erledigen, die durch die Software ausgeführt werden sollen.
    3. INSTALLATIONS- UND NUTZUNGSRECHTE

    a. Serversoftware. Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Software installieren, um auf Ihre Systemdatenbank zuzugreifen. Sie dürfen jedoch nur die Anzahl der Kopien verwenden, die Ihr Lizenzschlüssel zulässt. Sie dürfen Lizenzschlüssel ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AEC Logics nicht duplizieren.
    b. Client-Software. Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Client-Software installieren. Sie dürfen die Clientsoftware jedoch nur mit der Serversoftware verwenden. Das heißt, Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der AEC-Software installieren, die Sie für Ihr System lizenziert haben. Sie müssen für jeden AEC-Softwaretyp eine separate Lizenz erhalten, wenn Sie eine zusätzliche Komponente für mehrere Systeme installieren möchten. Sie dürfen Lizenzschlüssel ohne schriftliche Zustimmung von AEC Logics nicht duplizieren.

    4. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE
    a. Benutzerlizenzen
    Zusätzlich zur Softwarelizenz müssen Sie Benutzerlizenzen für die Gesamtzahl der Benutzer erwerben, die direkt oder indirekt auf das System zugreifen. Sie können funktionale Benutzer, generische Benutzer lizenzieren, abhängig von der Art des Zugriffs auf das System, das der Benutzer benötigt. Für Benutzer, die Ihre oder Ihre verbundenen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Agenten sind, müssen Sie funktionale Benutzer lizenzieren.

    Sie können den generischen Benutzer oder den funktionalen Benutzer als benannte Benutzertypen auswählen. Wenn Sie den Funktionalen Benutzer Ihre Nutzung dieser Named User-Lizenz unterliegt den Einschränkungen, die in der Funktionsbenutzerdefinition aufgeführt sind. Sie können Ihren benannten Benutzer dauerhaft von einem Benutzer zu einem anderen benutzerweiterweisen.

    b. Externe Connectorlizenzen
    Sie müssen jede externe Connectorlizenz, die Sie erwerben, einer Systemdatenbank zuweisen. Jede externe Connectorlizenz, die einer Systemdatenbank zugewiesen ist, ermöglicht einer beliebigen Anzahl von Benutzern von Drittanbietern den Zugriff auf diese Systemdatenbank. Sie benötigen keine benannten Benutzer.

    c. Hosting von Drittanbietern
    Möglicherweise haben Sie einen Dritten, der die Software in Ihrem Namen hosten kann, nur für den Zugriff durch Sie und Ihre verbundenen Unternehmen. Sie dürfen Ihrem Drittanbieter nicht erlauben, unverbundenen Dritten den Zugriff auf die Software zu gestatten, es sei denn, dies ist anderweitig über eine externe Connectorlizenz zulässig. Ihr Drittanbieter-Hostinganbieter muss zustimmen, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

    d. Lizenzerteilung für Vorlagen
    Sie können mit der Software gelieferte und für diese Verwendung identifizierte Vorlagen in Dokumenten und Projekten verwenden, die Sie erstellen. Sie können diese Dokumente und Projekte nicht kommerziell verteilen.

    e. Änderungsausschluss
    Sie dürfen die Software nur so ändern, wie es für Ihre internen Geschäftszwecke erforderlich ist, wenn Sie sie in Quellcodeform erhalten haben oder Sie oder Dritte, die in Ihrem Namen handeln, über lizenzierte Tools von AEC Logic verfügen, die es Ihnen oder dritten Dritten, die in Ihrem Namen handeln, ermöglichen, das Formular für objektcode zu ändern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass AEC Logic nicht für Probleme verantwortlich ist, die sich aus Änderungen ergeben, die von Ihnen, einem Partner oder einem anderen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, oder von Problemen, die durch Hardware oder Software von Drittanbietern verursacht werden, resultieren.

    AEC Logic ist nicht verpflichtet und wird nicht verpflichtet, technische oder andere Unterstützung für Änderungen bereitzustellen, die von Ihnen, einem Partner oder einem anderen Dritten vorgenommen wurden. AEC Logic übernimmt keine Zusicherung, Billigung, Garantie oder Zusicherung der Eignung der Software für Ihr Unternehmen, die Eignung des Partners oder eines anderen Dritten, Änderungen vorzunehmen oder die Änderungen oder die Software zu implementieren, oder dass änderungen, die von, für oder im Namen von Ihnen oder dritten Unternehmen erstellt, implementiert, unterstützt und/oder gewartet wurden, Ihre Geschäftsanforderungen erfüllen oder erfolgreich mit der Software arbeiten werden. AEC Logic und seine Partner sind unabhängige Unternehmen, und AEC Logic haftet nicht für Handlungen solcher Geschäftspartner.

    f. Zusätzliche Funktionalität
    AEC Logic kann zusätzliche Funktionen für die Software bereitstellen. Es können andere Lizenzbedingungen und -gebühren anfallen.
    g. Komplexe Software
    Die Software ist komplexe Computer-Software. Die Leistung variiert je nach Hardwareplattform, Softwareinteraktionen, Konfiguration der Software und anderen Faktoren. Die Software ist weder fehlertolerant noch frei von Fehlern, Konflikten oder Unterbrechungen.

    5. INTERNETBASIERTE DIENSTE
    AEC Logic stellt mit der Software internetbasierte Dienste bereit. AEC Logic kann sie jederzeit ändern oder abbrechen.

    Eine. Zustimmung für internetbasierte Dienste
    Bestimmte Funktionen der Software können über das Internet eine Verbindung zu AEC Logic oder Computersystemen von Drittanbietern herstellen. In einigen Fällen erhalten Sie keine gesonderte Benachrichtigung, wenn sie eine Verbindung herstellen. Sie können diese Funktionen ausschalten oder nicht verwenden. Weitere Informationen zu diesen Funktionen finden Sie in der Softwaredokumentation.
    Durch die Nutzung dieser Funktionen stimmen Sie der Übermittlung dieser Informationen zu. AEC Logic verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder zu kontaktieren.

    b. Computerinformationen
    Bestimmte Funktionen der Software verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systemcomputerinformationen senden, z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Browser, den Namen und die Version der von Ihnen verwendeten Software und den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. AEC Logic verwendet diese Informationen, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. Einige dieser Funktionen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Webinhaltsfeatures. Funktionen in der Software können verwandte Inhalte von AEC Logic abrufen und Ihnen zur Verfügung stellen. Um den Inhalt bereitzustellen, senden diese Funktionen an AEC Logic den Typ des Betriebssystems, den Namen und die Version der verwendeten Software, den Browsertyp und den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben.

    c. Verwendung von Informationen
    AEC Logic kann die Geräteinformationen, Fehlerberichte und Malwareberichte verwenden, um unsere Software und Dienste zu verbessern. Wir können es auch mit anderen teilen, wie Hardware- und Software-Anbieter. Sie können die Informationen verwenden, um die Funktionsweise ihrer Produkte mit AEC Logic Software zu verbessern.

    d. Missbrauch internetbasierter Dienste
    Sie dürfen diese Dienste nicht in einer Weise nutzen, die ihnen schaden oder die Nutzung durch andere Personen beeinträchtigen könnte. Sie dürfen die Dienste nicht verwenden, um unberechtigten Zugriff aufbeeinträchtigenjeder andere Gebrauch von ihnen. Sie dürfen die Dienste nicht verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise unberechtigten Zugriff auf Dienste, Daten, Konten oder Netzwerke zu erlangen.

    6. BENCHMARK-TESTS
    Sie müssen die vorherige schriftliche Genehmigung von AEC Logic einholen, um die Ergebnisse eines Benchmark-Tests der Software an Dritte weiterzugeben.

    7. LIZENZUMFANG
    Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Diese Vereinbarung gibt Ihnen nur einige Rechte zur Nutzung der Software. AEC Logic behält sich alle anderen Rechte vor. Sofern nicht geltendes Recht oder ein gesonderter schriftlicher Vertrag mit AEC Logic Ihnen trotz dieser Einschränkung mehr Rechte einräumt, dürfen Sie die Software nur so verwenden, wie dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist. Dabei müssen Sie alle technischen Einschränkungen in der Software einhalten, die es Ihnen nur erlauben, sie auf bestimmte Weise zu verwenden. Sie dürfen die Software nur für Ihre internen Geschäftszwecke verwenden. Sie dürfen nicht
    • Um alle technischen Einschränkungen in der Software zu umgehen;
    • Die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem das anwendbare Recht dies trotz dieser Einschränkung ausdrücklich zulässt;
    • Machen Sie mehr Kopien der Software als in dieser Vereinbarung angegeben oder durch geltendes Recht erlaubt, trotz dieser Einschränkung;
    • Veröffentlichen Sie die Software für andere zu kopieren;
    • Miete, Leasing oder Ausleihe der Software; Oder
    • Verwenden Sie die Software für kommerzielle Software-Hosting-Dienste.
    Ihre Rechte zur Nutzung der Software sind unbefristet, können jedoch widerrufen werden, wenn Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. Rechte auf den Zugriff auf die Server-Software geben Ihnen kein Recht, AEC Logic Patente oder andere AEC Logic geistiges Eigentum in Software oder Geräten, die auf den Server zugreifen implementieren.

    8. BACKUP-KOPIE
    Sie können mehrere Kopien der Software zu Sicherungs-, Entwicklungs- und Testzwecken anfertigen, solange, dass solche Kopien nicht in der Produktion verwendet werden und die Entwicklung nur für Ihren internen Gebrauch bestimmt ist. Ihre Sicherungskopien werden möglicherweise von einem Dritten in Ihrem Namen gehostet.

    9. FAIL-OVER-RECHTE
    Sie können eine einzelne passive Failoverinstanz Ihrer Systemdatenbank zur temporären Unterstützung ausführen.

    10. LIZENZÜBERTRAGUNG
    Sie dürfen die Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AEC Logics an Dritte übertragen. Falls zulässig, können zusätzliche Gebühren für die Übertragung der Software an Dritte anfallen.

    11. DOKUMENTATION
    Jede Person, die gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk hat, kann die Dokumentation für Ihre internen Referenzzwecke kopieren und verwenden.

    12. DOWNGRADE
    Anstatt die Software zu installieren, können Sie eine frühere Version installieren und verwenden. Diese Vereinbarung gilt für Ihre Nutzung der früheren Version. Wenn die frühere Version verschiedene Komponenten enthält, gelten alle Bedingungen für diese Komponenten in der Vereinbarung, die mit der früheren Version geliefert werden, für Ihre Verwendung. AEC Logic ist nicht verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zur Verfügung zu stellen. Sie können jederzeit eine frühere Version durch diese Version der Software ersetzen.

    13. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN
    Die Software unterliegt indischen Exportgesetzen und -vorschriften. Sie müssen alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -vorschriften einhalten, die für die Software gelten. Diese Gesetze umfassen Beschränkungen für Reiseziele, Endbenutzer und Endnutzung.

    14. SUPPORT-DIENSTE
    AEC Logic bietet Support-Services für die Software, wie unter www.aeclogic.com

    15. LOKALISIERUNG UND ÜBERSETZUNG
    AEC Logic bietet Lokalisierungen und Übersetzungen für die Software

    16. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
    Diese Vereinbarung (einschließlich der nachstehenden Garantie) und die Bedingungen für Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportdienste, die Sie nutzen, sind die gesamte Vereinbarung für die Software und Supportdienste.

    17. ANWENDBARES RECHT
    a. Indisch. Wenn Sie die Software im indischen Recht erworben haben, regelt die Auslegung dieser Vereinbarung und gilt für Ansprüche wegen Verletzung dieser Vereinbarung, unabhängig von Kollisionsnormen. Die Gesetze des Staates, in dem Sie sich befinden, regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche nach staatlichen Verbraucherschutzgesetzen, Gesetzen zum unlauteren Wettbewerb und in unerlaubter Handlung.

    b. Außerhalb Indiens
    Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.

    c. Anwaltskosten und -kosten
    Wenn Sie oder AEC Logic eine Klage einreichen, eine Klage erheben oder auf andere Weise eine Klage gegen die andere im Zusammenhang mit oder aus dieser Vereinbarung oder der Software ergehen, ist die vorherrschende Partei berechtigt, ihre angemessenen Anwaltskosten, Kosten und sonstigen Kosten (einschließlich etwaiger Rechtsmittel) zurückzufordern.

    18. RECHTSWIRKUNG
    Diese Vereinbarung beschreibt bestimmte rechte. Möglicherweise haben Sie andere Rechte nach den Gesetzen Ihres Staates oder Landes. Sie können auch Rechte in Bezug auf die Partei haben, von der Sie die Software erworben haben. Diese Vereinbarung ändert nicht Ihre Rechte nach den Gesetzen Ihrer Statistikm Sie die Software erworben haben. Diese Vereinbarung ändert ihre Rechte nach den Gesetzen Ihres Staates oder Landes nicht, wenn die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

    19. VERTEIDIGUNG VON VERLETZUNGS- UND VERUNTREUUNGSANSPRÜCHEN
    AEC Logic wird Sie gegen alle Ansprüche eines nicht verbundenen Dritten verteidigen, dass die Software ihr Patent, Urheberrecht oder ihre Marke verletzt oder ihr Geschäftsgeheimnis veruntreut, und wird den Betrag aller sich daraus ergebenden nachteiligen rechtskräftigen Urteile (oder Vergleiche, denen AEC Logic zustimmt) zahlen. Sie müssen uns unverzüglich schriftlich über die Forderung informieren und uns die alleinige Kontrolle über deren Verteidigung oder Abrechnung geben. Sie erklären sich damit einverstanden, uns bei der Verteidigung des Anspruchs angemessen zu unterstützen, und AEC Logic erstattet Ihnen angemessene Ausgaben, die Ihnen bei der Bereitstellung dieser Unterstützung entstehen.

    Unsere Verpflichtungen gelten nicht insoweit, als die Forderung oder das ablehnende rechtskräftige Urteil auf (i) Ihrer Nutzung der Software beruht, nachdem AEC Logic Sie darüber in Kenntnis setzt, die Nutzung aufgrund eines solchen Anspruchs einzustellen; (ii) Ihre Kombination der Software mit einem Produkt, Daten oder Geschäftsprozess von Nicht-AEC Logic, einschließlich Add-ons oder Programmen von Drittanbietern; (iii) Schäden, die auf den Wert der Verwendung eines Produkts, Daten oder Geschäftsprozesses von Nicht-AEC Logic zurückzuführen sind; (iv) Ihre Änderung oder Änderung der Software, einschließlich etwaiger Änderungen durch Dritte; (v) Ihre Verbreitung der Software an Dritte oder deren Verwendung zum Nutzen Dritter; (vi) Ihre Nutzung der AEC Logic-Marken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung; oder (vii) für jede Geschäftsgeheimnisforderung, Ihren Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses (a) durch unsachgemäße Mittel; b) unter Umständen, die zur Wahrung ihrer Geheimhaltung oder zur Beschränkung ihrer Verwendung verpflichtet sind; oder (c) von einer Person (außer AEC Logic oder ihren verbundenen Unternehmen), die der Partei, die den Anspruch geltend macht, die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses oder zur Einschränkung der Nutzung des Geschäftsgeheimnisses schuldet.

    Sie erstatten uns alle Kosten oder Schäden, die sich aus diesen Handlungen ergeben.

    Wenn AEC Logic Informationen über eine Verletzung oder Veruntreuung Anspruch auf die Software erhält, kann AEC Logic auf seine Kosten und ohne Verpflichtung, dies zu tun, entweder (i) beschaffen für Sie das Recht, die Software weiter zu betreiben, oder (ii) ändern Sie die Software oder ersetzen Sie es mit einem funktionalen Äquivalent, um es nicht verletzend, in diesem Fall werden Sie die Software sofort nicht mehr laufen. Wenn Ihre Nutzung der Software aufgrund einer Verletzungs- oder Veruntreuungsforderung von einem zuständigen Gericht in Anspruch nimmt, wird AEC Logic nach seiner Wahl entweder das Recht beschaffen, seine Nutzung fortzusetzen, sie durch ein funktionales Äquivalent zu ersetzen, sie zu ändern, um sie nicht verletzend zu machen, oder den gezahlten Betrag zurückerstatten und diese Lizenz zubeenden.

    Wenn eine andere Art von Ansprüchen Dritter gegen Sie in Bezug auf geistiges Eigentum von AEC Logics erhoben wird, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. AEC Logic kann nach seiner Wahl diese Ansprüche so behandeln, als ob sie in diesem Abschnitt behandelt werden. ThisSection 20 bietet Ihnen ihre ausschließliche Abhilfe für Verstöße Dritter und Ansprüche auf Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen.

    20.LIMITATION ON UND EXCLUSION OF DAMAGES

    Sie können von AEC Logic und seinen Lieferanten nurdirekten Schaden bis zu dem Betrag zurückfordern, den Sie für die Software bezahlt haben, mit Ausnahme von Ansprüchen, die unter Abschnitt 19 fallen. Sie können keine weiteren Schäden zurückfordern, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, besondere, indirekte oder zufällige Schäden.

    Diese Einschränkung gilt für
    • Alles, was mit: (i) Software, (ii) Diensten, (iii) Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten Dritter oder (iv) Programmen Dritter zusammenhängt; Und
    • Ansprüche wegen Vertragsverletzung, Verletzung von Gewährleistung, Garantie oder Bedingung, strikte Haftung, Fahrlässigkeit, Verlust von Daten, Schäden an Aufzeichnungen oder Daten, Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts, Verlust infolge einer Betriebsunterbrechung oder sonstiger unerlaubter Handlung, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

    Sie gilt auch dann, wenn
    • Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung der Software entschädigt Sie nicht vollständig für Verluste; Oder
    AEC Logic wusste oder hätte von der Möglichkeit der Schäden wissen müssen.
    Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass die obige Begrenzung oder der Ausschluss möglicherweise nicht für Sie gilt.

    22. ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG
    Eine. Recht auf Überprüfung der Einhaltung
    Sie sind verpflichtet, Aufzeichnungen (einschließlich Kaufbeleg) in Bezug auf die Software, die Sie und Ihre verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden, aufzubewahren. AEC Logic hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Kosten von AEC Logics zu überprüfen. Sie erklären sich mit einer angemessenen Zusammenarbeit im Falle eines Compliance-Audits einverstanden.

    AEC Logic kann Sie auffordern, Ihre Zustimmung zu erteilen, um den Zugriff auf die vom System erfassten Nutzungsinformationen als Werkzeug für die Durchführung der Prüfung zu ermöglichen.

    B. Überprüfungsprozess und Einschränkungen
    Um die Einhaltung zu überprüfen, wird AEC Logic einen unabhängigen Buchhalter von einer international anerkannten öffentlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. Die Überprüfung erfolgt spätestens 30 Tage vor Demonstinieren, während der normalen Geschäftszeiten und in einem Mann, der Ihren Betrieb nicht unzumutbar beeinträchtigt. Alternativ kann AEC Logic von Ihnen verlangen, einen AEC Logics-Selbstaudit-Fragebogen in Bezug auf die Software auszufüllen, die Sie und ihre verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden, behält sich jedoch das Recht vor, einen Verifizierungsprozess wie oben beschrieben zu verwenden.

    Wenn AEC Logic eine Überprüfung durchführt und keine nicht lizenzierte Materialnutzung findet (Lizenzmangel von 5 % oder mehr), führt AEC Logic mindestens ein Jahr lang keine weitere Überprüfung derselben Entität durch. AEC Logics und AEC Logics Auditoren verwenden die bei der Konformitätsprüfung erhaltenen Informationen nur, um AEC Logics-Rechte durchzusetzen und um festzustellen, ob Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Unter Berufung auf die oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet AEC Logic nicht auf seine Rechte, diese Vereinbarung durchzusetzen oder ihr geistiges Eigentum durch andere gesetzlich zulässige Mittel zu schützen.

    B. Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung
    Wenn die Überprüfung oder das Selbstaudit eine nicht lizenzierte Nutzung ergeben, müssen Sie umgehend ausreichende Lizenzen anordnen, um Ihre Nutzung abzudecken. Wenn Material gefunden wird, das nicht lizenziert ist, müssen Sie AEC Logic die Kosten erstatten, die AEC Logic bei der Überprüfung entstanden ist, und die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen zu einzeltägigen Lizenzkosten erwerben.

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