ActiveX/COM Inspector 1.1.13

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 259.00 KB
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Mit dem ActiveX/COM-Inspektor können Sie jedes ActiveX-Steuerelement überprüfen und ausführen. Es funktioniert mit Steuerelementen und Typlibs, die automatisch die Dokumentation anzeigen, die Klassen und Membern zugeordnet ist. Finden Sie schnell heraus, wie sich ein Steuerelement mit Ereignisprotokollierung, einer visuellen Entwurfsoberfläche, Methodenausführung und Eigenschaftenprüfung verhält. Verwenden Sie es, um Automatisierungsschnittstellen (z. B. MS Office) zu verstehen und um Addins zu entwickeln. Zu den Features gehören das Anzeigen von COM-Laufobjekten, die dynamische Erstellung von ActiveX-Objekten, automatische Verknüpfungen zur Dokumentation für die Klassen, visuelle Entwurfsoberfläche, Typ-Lib-Browsing, Ereignisablaufverfolgung, Klassenumwandlung und automatische Migration von COM-Typlibs zu .NET-Assemblys.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1.13 veröffentlicht auf 2004-10-15
    Fehlerbehebungen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

nosoop software(TM) Component Inspector Binary Code License 1. Allgemeine Beschreibung. Diese Binärcodelizenz ("Lizenz") enthält Rechte und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der begleitenden Software und Dokumentation ("Software"). Lesen Sie die Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren. Durch die Installation und/oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenz einverstanden. 2. Begrenzte Lizenzerteilung. nogoop software, Inc. ("Lizenzgeber" oder "nogoop") gewährt Ihnen ("Lizenznehmer") eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software auf einem Computer (Betriebssysteminstanz) an einem Standort. Der Lizenznehmer kann die Software für einen Evaluierungszeitraum von nicht mehr als 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Software ursprünglich vom Lizenznehmer von nogoop erworben wurde, kostenlos nutzen. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums erfordert die weitere Nutzung der Software, dass der Lizenznehmer den Betrag des aktuellen Preises der Software zahlt. 3. Andere Einschränkungen. Software ist vertraulich urheberrechtlich geschützte Informationen von nogoop und Eigentum an allen Kopien wird von nogoop und / oder seinen Lizenzgebern, falls zutreffend, aufbewahrt. Der Lizenznehmer darf Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder anderweitig zurückentwickeln. Software darf weder ganz noch teilweise geleast, zugewiesen oder unterlizenziert werden. Der Lizenznehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übernahme der vollständigen Verantwortung gemäß Software und Lizenzvereinbarungen Dritter in Bezug auf die Nutzung der Software zur Änderung, Prüfung oder anderweitigen Verarbeitung solcher Software Dritter. 4. Marken und Logos. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, Namen, Marken oder Logos des Lizenzgebers zu verwenden. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber Eigentümer der Marke "nogoop" ist. Der Lizenznehmer darf keine Maßnahmen ergreifen oder zulassen, die die Copyright-Legende des Lizenzgebers auf Software und damit zusammenhängenden Dokumentationen und Materialien löschen oder verschleiern. 5. Garantie des Softwaretitels. Der Lizenzgeber garantiert, dass er das Recht hat, die Software, die er angeblich lizenziert, an den Lizenznehmer zu lizenzieren, und dass diese Software keine Us-Patente, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte einer Person verletzt. Wenn eine Person ansprüche gegen den Lizenznehmer geltend macht, der eine solche Verletzung geltend macht, so hat der Lizenzgeber nach seiner alleinigen Wahl entweder: (a) alle diese Ansprüche verteidigen; oder (b) für den Lizenznehmer das Recht zu erhalten, diese Software weiterhin zu nutzen. 6. Gewährleistungsausschluss. Sofern nicht ausdrücklich in Absatz 5 in Bezug auf den Titel vorgesehen, wird die Software "AS IS," ohne jegliche Gewährleistung oder Zusicherung jeglicher Art zur Verfügung gestellt. ALLE EXPRESS ODER IMPLIED REPRESENTATIONEN UND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT, ARE HEREBY EXCLUDED. 7. Haftungsbeschränkung. NOGOOP UND ITS LICENSORS SHALL NOT BE LIABLE FOR ANY DAMAGES SUFFERED BY LICENSEE OR ANY THIRD PARTY AS A RESULT OF USING OR DISTRIBUTING SOFTWARE. OHNE DIE GENERALITÄT DES VORDEREN SATZES, IN KEINEM EVENT WIRD NOGOOP ODER ITS LICENSORS FÜR JEDE LOST REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED AND REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF THE USE OF OR INABILITY 8. Kündigung. Der Lizenznehmer kann diese Lizenz jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software zerstört. Diese Lizenz wird sofort ohne Benachrichtigung von nogoop beendet, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Lizenz nicht einhält. Nach einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten. 9. Eingeschränkte Rechte. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt den Einschränkungen, wie sie in den Rechten an technischen Daten und Computersoftwareklauseln in DFARS 252.227-7013(c) (1) (ii) und FAR 52.227-19(c) (2) () (zutreffend) festgelegt sind. 10. Dauerhaftigkeit. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen als Verstoß gegen geltendes Recht, nichtig oder nicht durchsetzbar in einer Gerichtsbarkeit gelten, so werden diese Bestimmungen hiermit in dem Umfang aufgehoben, wie dies für die anderweitige Durchsetzung der Lizenz in einer solchen Gerichtsbarkeit erforderlich ist. Wenn jedoch nach Ansicht des Lizenzgebers die Streichung von Bestimmungen der Lizenz durch Den Betrieb dieses Absatzes die Rechte oder die Erhöhung der Verbindlichkeiten des Lizenzgebers oder seiner Lizenzgeber unangemessen beeinträchtigt, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Lizenz zu kündigen und die vom Lizenznehmer gegebenenfalls entrichtete Gebühr zurückzuerstatten, und eine solche Rückerstattung ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers. 11. Kein Verzicht. Der Lizenzgeber verzichtet nicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, es sei denn, der Lizenzgeber hat schriftlich unterschrieben. Kein Verzicht stellt einen fortdauernden Verzicht dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der vom Lizenzgeber unterzeichneten Schrift vorgesehen. 12. UCC-Anwendbarkeit. Soweit die Bestimmungen dieser Lizenz damit nicht unvereinbar sind, unterliegt diese Lizenz dem in Kalifornien verabschiedeten Einheitlichen Handelsgesetzbuch. 13. Vollständige Vereinbarung. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien unter Achtung des Gegenstands dieser und dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Verhandlungen, Vertretungen, Garantien, Verpflichtungen, Schriften und Kommunikationen zwischen den Parteien. Die Bedingungen dieser Lizenz haben Vorrang, ungeachtet jeglicher Abweichung mit den Bedingungen einer Bestellung oder eines anderen Dokuments, das vom Lizenznehmer eingereicht wurde.