Bricolsoft Zip ActiveX Component / Control 2010

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.55 MB
‎Benutzerbewertung: 2.3/5 - ‎6 ‎Stimmen

Die Bricolsoft Zip ActiveX-Komprimierungsbibliothek ist eine benutzerfreundliche, leistungsstarke, einfach bereitzustellende, leistungsstarke und vollkompatible Komprimierungskomponente. EASY-TO-USE - Bricolsoft Zip verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche mit integrierten Konstanten, Aufzählungen und Typen, die mit den auto complete Features Ihrer Programmierumgebung arbeiten, um die Codierung zu vereinfachen. Die kontextsensitive Hilfe für F1, eine Kurzstartanleitung und Beispiele in mehreren Programmiersprachen machen den Einstieg einfach und schmerzlos. Leistungsstarke Mit nur wenigen Codezeilen können Sie komplexe Funktionen wie effiziente BZip2/LZMA/PPMd-Komprimierung, mehrteilige Archiverstellung, ZIP64-Große Dateiunterstützung, WinZip AES-Verschlüsselung, Self-Extract-Archiverstellung, Speicherkomprimierung / -dekomprimierung und vieles mehr integrieren. Ihre Anwendung hat immer die Kontrolle dank einer Vielzahl von Ereignissen, die sie über den Datei- und Betriebsfortschritt auf dem Laufenden halten und es ihr ermöglichen, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Sie können einen Vorgang jederzeit abbrechen. SIMPLE-TO-DEPLOY - Die gesamte Bibliothek ist in sich geschlossen und besteht aus nur einer DLL-Datei. Sie müssen sich keine Gedanken über komplexe Abhängigkeiten machen oder herausfinden, wie Sie den Code mit Ihren Programmen verknüpfen können. Die Komponente wird unter Windows 98 und höher mit IE4 und höher ausgeführt, einschließlich windows Vista und dem neuen Windows 7. HIGH PERFORMANCE - Um die höchstmögliche Leistung zu liefern, wird die Bibliothek mit ATL 3.0 und hochoptimiertem C- und C++-Code erstellt. Dies macht es geeignet für Arbeitsplätze, die die größte Effizienz und Geschwindigkeit erfordern. FULLY COMPATIBLE - Die Komponente haftet nach den Formaten PKZIP 2.04g und PKZIP 4.5. Archive, die Sie mit der Komponente erstellen, sind mit den meisten vorhandenen Zip-Dienstprogrammen kompatibel, einschließlich WinZip, PKZIP und 7-Zip.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2010 veröffentlicht auf 2010-02-05
    Verbesserte ASP-Kompatibilität, hinzugefügte neue Samples, verbesserte Selbstextraktionsoptionen.
  • Version 5.0.5 veröffentlicht auf 2010-01-19

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

END-USER LIZENZVEREINBARUNG FÜR BRICOLSOFT ZIP 2010 ACTIVEX COMPONENT DIESE END-USER LIZENZVEREINBARUNG IST EIN VERTRAG. BITTE LESEN SIE ES SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE FORTFAHREN. Dieser BRICOLSOFT LLC Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine einzige im Folgenden als "LICENSEE" und "YOU") und BRICOLSOFT LLC (nachfolgend als "BRICOLSOFT") für die oben genannten Softwareprodukte von BRICOLSOFT LLC bezeichnet, zu denen zugehörige Softwarekomponenten, Medien, druckende Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation gehören können. Durch die Installation, das Kopieren, den Zugriff oder die anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn SIE diese EULA im Namen einer Entität ausführen, dann erklären SIE, dass SIE berechtigt sind, die EULA im Namen einer solchen Entität auszuführen. Wenn SIE den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT ist lizenziert, nicht verkauft. Ein LIZENZnehmer, der rechtmäßig eine registrierte Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT von BRICOLSOFT oder einem seiner autorisierten Wiederverkäufer erworben hat, gilt als autorisierter ("AUTHORIZED") LIZENZnehmer. 1. ERTEILUNG DER INSTALLATIONSLIZENZ (a) BRICOLSOFT gewährt dem LIZENZnehmer eine lizenzfreie, nicht ausschließliche Lizenz zur Installation von Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern, die dem LIZENZNEHMEr gehören, sofern sie gültig lizenzierte Kopien des Betriebssystems ausführen, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 98, Windows 2000, Windows ME, Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows Server 2008]. (b) Wenn der LIZENZNEHMEr AUTHORIZED ist, ist die Erteilung der Installationslizenz unbefristet; Andernfalls ist die Erteilung der Installationslizenz auf maximal 45 Tage ab dem Zeitpunkt beschränkt, an dem das SOFTWAREPRODUKT zum ersten Mal auf einem Computer am Standort des LIZENZnehmers installiert wurde. 2. ERTEILUNG DER ENTWICKLUNGSLIZENZ (a) BRICOLSOFT gewährt dem LIZENZnehmer eine lizenzfreie, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS für Entwicklungszwecke auf einem einzigen Computer, der dem LIZENZnehmer gehört. Wenn der LIZENZNEHMEr AUTHORIZED ist, ist die Erteilung der Entwicklungslizenz unbefristet; Andernfalls ist die Erteilung der Entwicklungslizenz auf maximal 45 Tage ab dem Zeitpunkt beschränkt, an dem das SOFTWAREPRODUKT zum ersten Mal auf einem Computer in den Räumlichkeiten des LIZENZnehmers installiert wurde. (b) Wenn der LIZENZnehmer AUTHORIZED ist und eine "team" Lizenz erworben hat, ist die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS zu Entwicklungszwecken auf mehr als einem Computer beim LICENSEE durch die Anzahl der mit dem Team verbundenen Entwickler zulässig [z. B., Team von 4 bedeutet, dass das SOFTWARE PRODUKT von bis zu 4 Entwicklern auf bis zu 4 Computern verwendet werden kann]. (c) Wenn der LIZENZnehmer AUTHORIZED ist und eine "site"-Lizenz erworben hat, ist die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS zu Entwicklungszwecken auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern in bis zu 2 Gebäuden des LIZENZnehmers durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern gestattet. (d) Wenn der LIZENZnehmer AUTHORIZED ist und eine "Enterprise"-Lizenz erworben hat, ist die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS für Entwicklungszwecke auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern in einer unbegrenzten Anzahl von Einrichtungen in den Räumlichkeiten des LIZENZnehmers durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern gestattet. 3. ERTEILUNG DER LAUFZEIT-DISTRIBUTIONSLIZENZ Wenn der LIZENZNEHMEr AUTHORIZED ist, gewährt BRICOLSOFT dem LIZENZnehmer eine unbefristete, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, zum Kopieren und Verteilen der BricolsoftZip.dll Laufzeitdatei in Verbindung mit Anwendungen, die vom LICENSEE entwickelt wurden. 4. ERTEILUNG DER SAMPLE CODE LIZENZ BRICOLSOFT gewährt dem LIZENZnehmer eine unbefristete, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, Änderung, Kopie und Verteilung des im SOFTWAREPRODUKT enthaltenen Beispielcodes. 5. BACKUP-KOPIEN Der LIZENZnehmer darf bis zu zwei Kopien des SOFTWAREPRODUKTS ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke erstellen. 6. SUPPORT-DIENSTE BRICOLSOFT kann dem LIZENZnehmer Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT ("SUPPORT SERVICES") zur Verfügung stellen. Jeder zusätzliche Softwarecode, der dem LIZENZnehmer als Teil der SUPPORT SERVICES zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bedingungen dieser EULA. 7. VERBOTENE VERWENDUNGEN UND ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN (a) Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verleasen oder verleihen. (b) Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder zerlegen, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich zulässig ist. (c) Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT ganz oder teilweise nicht übertragen, verwenden, kopieren oder zusammenführen, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich gestattet. (d) Der LIZENZnehmer darf keine Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS entfernen, ändern, verschleiern oder verunstalten. (e) Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT nicht als Teil von Softwareentwicklungsprodukten oder Toolkits vertreiben, die für die Verwendung durch andere Entwickler als die eigenen Entwickler des LIZENZnehmers bestimmt sind. Dazu gehören unter dessen Angaben Steuerelemente, Komponenten, Webdienste, Plug-Ins, Adapter, DLLs, APIs und SDKs. (f) Der LIZENZnehmer darf die Registrierungsinformationen von SOFTWARE PRODUCT nicht in lesbarer Form an Dritte weiterzugeben und muss die Registrierungsinformationen vertraulich behandeln. (g) Der LIZENZnehmer darf die Laufzeitdatei des SOFTWAREPRODUKTS nicht mit einer anderen Software als der eigenen Software des LIZENZNehmers verteilen. (h) Die LIZENZ-Lizenz darf das SOFTWARE-PRODUKT nicht mit Software vertreiben, die unter einem Open-Source-Modell lizenziert und/oder vertrieben werden soll, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, die GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL), Mozilla Public License (MPL), Netscape Public License, Common Development and Distribution License (CDDL), Berkley Software Distribution (BSD), Common Public License (CPL), Apache Software License (CPL), Apache Software License (CPL), (i) Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT nicht exportieren, versenden, übertragen oder erneut exportieren und unter Verstoß gegen die Exportadministrationsbestimmungen des US-Handelsministeriums, die den Export von Software mit AES-Verschlüsselung regeln. Der LIZENZnehmer darf das SOFTWAREPRODUKT auch nicht exportieren, versenden, übertragen oder erneut exportieren, unter Verstoß gegen andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften. 8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG (a) Diese EULA ist ab dem ersten Herunterladen, der Installation, dem Kopieren oder der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS wirksam. (b) Der LIZENZnehmer kann diese EULA jederzeit beenden, indem er alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS zerstört. Unbeschadet anderer Rechte kann BRICOLSOFT diese EULA kündigen, wenn der LIZENZnehmer seine Geschäftsbedingungen nicht einhält. (c) Nach Beendigung dieser EULA aus irgendeinem Grund muss der LIZENZnehmer alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS im Besitz des LIZENZnehmers vernichten. 9. COPYRIGHT Alle Titel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, in und auf das SOFTWAREPRODUKT und alle Kopien davon sind Eigentum von BRICOLSOFT oder seinen Lieferanten. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltende Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Diese EULA räumt dem LIZENZnehmer keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sindseine EULA räumt dem LIZENZnehmer keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben BRICOLSOFT vorbehalten. 10. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN Soweit gesetzlich zulässig, lehnt BRICOLSOFT ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWARE-PRODUKT wird "AS IS", mit allen Fehlern und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung, Eignung für einen bestimmten Zweck, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Korrektheit zur Verfügung gestellt. BRICOLSOFT übernimmt keine Gewähung oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, Texten, Grafiken, Links oder anderen Elementen, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. BRICOLSOFT übernimmt keine Gewähtung unter Beachtung von Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurms, einer Zeitbombe, einer Logikbombe oder eines anderen solchen Computerprogramms verursacht werden können. BRICOLSOFT lehnt ferner ausdrücklich jegliche Gewährleistung oder Zusicherung gegenüber allen LIZENZnehmern oder Dritten ab. 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet BRICOLSOFT in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Verlust vertraulicher oder sonstiger Informationen, Betriebsunterbrechungen, Personenschäden, Verlust der Privatsphäre, Nichterfüllung einer Pflicht, einschließlich treuer Oder angemessener Sorgfalt, Fahrlässigkeit, direkte, indirekte, besondere Neben- oder Folgeschäden oder für sonstige finanzielle oder sonstige Verluste, die sich aus oder in irgendeiner Weise aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der SOFTWARE PRODUKT, die Bereitstellung oder nichte Bereitstellung von SUPPORT SERVICES, oder auf andere Weise im Rahmen oder in Verbindung mit einer Bestimmung dieser EULA, auch im Falle des Verschuldens, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), strenge Haftung, Verletzung des Vertrages, Verletzung der Garantie oder auf andere Weise von BRICOLSOFT oder auf andere Weise von BRICOLSOFT oder einem Lieferanten, und auch wenn BRICOLSOFT oder ein Lieferant über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. 12. BESCHRÄNKUNG DES RECHTSBEHELFS Ungeachtet aller Schäden, die dem LIZENZnehmer aus irgendwelchen Gründen entstehen könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben genannten Schäden und alle direkten oder allgemeinen Schäden), ist die gesamte Haftung von BRICOLSOFT und seinen Lieferanten im Rahmen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und der ausschließliche Rechtsbehelf des LIZENZnehmers für alle vorstehenden Gründe auf den geringeren Betrag beschränkt, den der LIZENZnehmer für das SOFTWAREPRODUKT oder die US-Amerikanischen Unternehmen tatsächlich für das SOFTWAREPRODUKT oder die U.S. zahlt. Die vorstehenden Einschränkungen, Ausschlüsse und Haftungsausschlüsse gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, auch wenn ein Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt. 13. INDEMNIFIKATION Der LIZENZnehmer verpflichtet sich, BRICOLSOFT, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Distributoren, Agenten, Kunden und Lizenznehmer von und gegen jegliche Haftung, Schäden oder Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder in irgendeiner Weise ergeben, die sich aus (a) der Nutzung durch den LIZENZnehmer oder durch andere in den Räumlichkeiten des LIZENZnehmers des SOFTWAREPRODUKTS ergeben; (b) die Daten oder Informationen des LIZENZnehmers; (c) alle regulatorischen Handlungen, Klagen, Schiedsverfahren, Klagegründe, Ansprüche, Gegenansprüche, Geldbußen, Urteile oder die Verteidigung eines solchen Verfahrens, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS durch den LIZENZnehmer ergeben; (d) jede Verletzung einer vom LIZENZnehmer in dieser EULA eingegangenen Vereinbarung; (f) jegliche Ansprüche Dritter, die auf dem SOFTWAREPRODUKT oder deren Nutzung durch den LIZENZnehmer beruhen oder sich daraus ergeben; oder (g) jegliches Fehlverhalten, Handeln oder Unterlassen des LIZENZnehmers. 14. ALLGEMEINE a) Diese EULA und ihre Durchsetzung unterliegen den Gesetzen des Staates New York und werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit dieser EULA sind die staatlichen und Bundesgerichte im Bundesstaat New York, County of New York, und jede Partei stimmt der Zuständigkeit dieser Gerichte ausdrücklich zu. b) Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen über den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese EULA darf nur durch schriftliches Instrument geändert oder geändert werden, das von beiden Parteien ordnungsgemäß ausgeführt wird. c) Wird eine Bestimmung dieser EULA als nicht durchsetzbar erachtet, so wird diese Bestimmung so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absichten der Parteien im Rahmen dieser Konferenz zu beeinträchtigen, und der Rest dieser EULA bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. (d) BRICOLSOFT kann die Bedingungen dieser EULA jederzeit während der Laufzeit dieser EULA überarbeiten. Eine solche Überarbeitung oder Änderung ist verbindlich und wirksam 30 Tage, nachdem Sie per E-Mail benachrichtigt wurden. Durch die weitere Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS nach Ablauf der 30 Tage erklären Sie sich damit einverstanden, die Revisionen oder Änderungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein.