AcceliCAD 2013 7.2.5415.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 180.81 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

AcceliCAD ist der neue Standard für kostengünstige CAD-Software, die DWG-Kompatibilität und einen AutoCAD-ähnlichen Befehlssatz und eine Schnittstelle bietet. Jeder, der AutoCAD verwendet hat, kann leicht lernen, AcceliCAD in kürzester Zeit zu verwenden. Bei der Hälfte der Kosten von AutoCAD LT und 1/10 der Kosten von AutoCAD bietet es einen außergewöhnlichen Wert, während immer noch die meisten Funktionen und Befehle der teureren Software beibehalten. AcceliCAD ist die intelligente Wahl für Architekten, Ingenieure, Designer - praktisch jeder Profi, der CAD-Zeichnungen erstellt oder verwendet. Hier ist, warum: Unübertroffene DWG-Dateiformatkompatibilität Das native Dateiformat von AcceliCAD ist . DWG, wenn Sie also eine vorhandene DWG-Datei öffnen, gibt es keine Dateikonvertierung und keinen Datenverlust. Wir bieten Industriestandard-Kompatibilität mit einem AutoCAD-Befehlssatz sowie Programmierung von Apis wie LISP und SDS (AcceliCAD C-Programmier-API). Das bedeutet, dass Sie sofort mit den DWG-Dateien, Befehlen und Anwendungen arbeiten können, auf die Sie sich verlassen. Außergewöhnliche Produktivität AcceliCAD bietet viele einzigartige Produktivitätsfunktionen, einschließlich der Möglichkeit, mehrere Zeichnungen gleichzeitig zu öffnen. ein Zeichnungs-Explorer, mit dem Sie Zeichnungsinhalte mit Drag-and-Drop-Einfachung überprüfen und austauschen können; und visuelle Anpassung von Menüs und Symbolleisten -- keine Programmierung erforderlich! Dank der ActiveX-Integration können Sie AcceliCAD-Zeichnungen (oder nur Teile davon) in eine Microsoft Office-Anwendungsdatei wie Word oder Excel einfügen. Erschwinglichkeit Zum ersten Mal überhaupt können Sie ein schweres CAD-Programm kaufen, das mit dem kompatibel ist. DWG-Dateiformat und Branchenstandardanwendungen zu Massenpreisen. Andere funktionsreiche, kostengünstige CAD-Programme haben versucht, einen eigenen Standard zu erstellen, anstatt die vorhandene zu nutzen. DWG-Standard. Der niedrige Preis von AcceliCAD macht es für jeden erschwinglich, der erstellt und verwendet. DWG-Dateien. C-, LISP- und VBA-Entwicklung Wenn Sie über vorhandene Anwendungen verfügen, die mit den ADS- oder AutoLISP-Bibliotheken erstellt wurden, können Sie diese

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.2.5415.0 veröffentlicht auf 2013-11-19

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    AUTODSYS LIZENZVEREINBARUNG

    DIESE AUTODSYS LIZENZVEREINBARUNG ("LIZENZVEREINBARUNG") IST EINE LEGALE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND AUTODSYS FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT. DURCH DIE VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS, SIE SIND ZU VEREINBAREN, DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG, EVEN IF THIS LICENSE AGREEMENT IST CONSIDERED A MODIFICATION OF ANY PREVIOUS ARRANGEMENT ODER CONTRACT. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DAS SOFTWAREPRODUKT NICHT. INSTEAD, SIE KÖNNEN DAS SOFTWAREPRODUKT ZU DEM ORT ZURÜCKBRINGEN, DEN SIE FÜR EINE VOLLE REFUND.
    Software-Produktlizenz

    Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt ist lizenziert, nicht verkauft.

    Für die Zwecke dieser Lizenzvereinbarung bezieht sich "Softwareprodukt" auf die Computersoftware und die zugehörigen Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation, einschließlich und ohne Einschränkung aller ausführbaren Dateien, Add-ons, Stile, Vorlagen, Blocksymbole, Tutorials, Hilfedateien und andere Dateien, die das oben genannte AUTODSYS-Produkt, hierin oder in der begleitenden Dokumentation begleiten; "Use" bedeutet Speichern, Laden (ob in temporären Speicher (d. h. RAM) oder in permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder anderes Speichergerät)), Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprodukts; und "Sie" bezeichnet das Unternehmen, unternehmen oder eine Natürliche, dessen Mittel zur Zahlung der Lizenzgebühr verwendet werden oder die das Softwareprodukt anderweitig erworben haben.

    1. Lizenzerteilung

    Software-Produkt. AUTODSYS gewährt Ihnen die nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, beschränkte Lizenz, eine Kopie des Softwareprodukts auf einem einzigen Computer zu verwenden, vorbehaltlich der Bedingungen dieses Lizenzvertrags.

    Speicher-/Netzwerknutzung. Sie können auch eine Kopie des Softwareprodukts auf einem Speichergerät, z. B. einem Netzwerkserver, speichern oder installieren, um das Softwareprodukt auf Ihren Computern nur über ein internes Netzwerk zu verwenden; Sie müssen jedoch für jeden einzelnen Computer, auf dem das Softwareprodukt vom Speichergerät verwendet wird, eine Lizenz erwerben und ihnen diese widmen. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern freigegeben oder verwendet werden. Sie müssen alle Benutzer des Softwareprodukts über die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung informieren.

    Lizenzpaket. Wenn Sie diesen Lizenzvertrag in einem AUTODSYS License Pack erworben haben, können Sie die Anzahl der zusätzlichen Kopien des Computersoftware-Teils des Softwareprodukts vornehmen, der auf der gedruckten Kopie dieser Lizenz Agr autorisiert ist.mputer Software-Teil des Softwareprodukts, das auf der gedruckten Kopie dieses Lizenzvertrags autorisiert ist, und Sie dürfen jede Kopie nur in der in diesem
    Lizenzvertrag. Sie sind auch berechtigt, eine entsprechende Anzahl von Zweitkopien für Heim- oder tragbare Computer nur in der in diesem Lizenzvertrag angegebenen Weise zu erstellen.

    2. Eigentum

    Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an und an dem Softwareprodukt verbleiben bei AUTODSYS und seinen Lieferanten und sind durch nationale und internationale Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt ist lizenziert, nicht verkauft. Es gibt keine Übertragung eines Eigentums an oder Eigentum an dem Softwareprodukt an Ihnen, und die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz sollte nicht als Verkauf eines Rechts am Softwareprodukt ausgelegt werden. Sie müssen das Softwareprodukt wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. ein Buch oder eine Musikaufnahme) behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie eine Kopie des Softwareprodukts ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken (unter Einbeziehung aller Urheberrechts- und anderen Eigentumshinweise) anfertigen dürfen, nur solange Sie anderweitig die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten. Sie dürfen keine weiteren Kopien des Softwareprodukts anfertigen. Sie dürfen die gedruckten Materialien, die dem Softwareprodukt beigelegt sind, nicht kopieren. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden, bleiben AUTODSYS vorbehalten.

    3. Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen

    Einschränkungen bei Reverse-Engineering, Dekompilierung und Demontage; Andere Einschränkungen. Sie erkennen an, dass das Softwareprodukt in Quellcodeform ein vertrauliches Geschäftsgeheimnis von AUTODSYS bleibt, und erklären sich daher damit einverstanden, das Softwareprodukt nicht zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder zu versuchen, den Quellcode für das Softwareprodukt zu entdecken, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Sofern in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, darf das Softwareprodukt weder verwendet, kopiert, übersetzt, weiterverbreitet, weiterverbreitet, veröffentlicht, verkauft, vermietet, geleast, vermarktet, unterlizenziert, verpfändet, abgetreten, entsorgt, übertragen, übertragen, verändert, verändert oder erweitert werden, ob ganz oder teilweise, noch dürfen Sie abgeleitete Werke aus oder auf dem Softwareprodukt erstellen. Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Marken oder Etiketten aus dem Softwareprodukt entfernen.

    Trennung von Komponenten. Das Softwareprodukt ist als einzelnes Produkt lizenziert und seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden.

    Übertragung des Softwareprodukts. Sie können alle Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag nur dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien, Sie übertragen den Lizenzvertrag, die entsprechende Seriennummer (falls zutreffend) und das gesamte Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Komponententeile, Medien und druckbaren Materialien sowie alle Upgrades) und der Empfänger stimmt allen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu. Wenn es sich bei dem Softwareprodukt um ein Upgrade-Produkt handelt, muss jede Übertragung die neueste Version, alle früheren Versionen und alle früheren Produkte enthalten, die zum Erhalt des Softwareprodukts verwendet wurden.

    Beendigung. Dieser Lizenzvertrag ist bis zur Kündigung in Kraft. Sie können es jederzeit beenden, indem Sie das Softwareprodukt und alle Kopien, die Sie angefertigt haben, zerstören. Das nicht autorisierte Kopieren oder Vervielfältigen des Softwareprodukts führt zur automatischen Kündigung dieses Lizenzvertrags. Unbeschadet anderer Rechte kann AUTODSYS diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie eine Bedingung oder Bedingung dieses Lizenzvertrags nicht einhalten. Nach Beendigung dieses Lizenzvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, das Softwareprodukt und alle von Ihnen erstellten Kopien zu vernichten.

    Akademischesoftware-Produkt. Wenn das Softwareprodukt als "Academic" identifiziert wird, müssen Sie ein qualifizierter Bildungsbenutzer (wie von AUTODSYS definiert) sein, um das Softwareprodukt verwenden zu können. Wenn Sie kein qualifizierter Bildungsnutzer sind, haben Sie keine Rechte gemäß diesem Lizenzvertrag. Um festzustellen, ob Sie ein qualifizierter Bildungsbenutzer sind, wenden Sie sich bitte an AUTODSYS - Academic Sales unter der unten aufgeführten Adresse.

    Nicht für den Wiederverkauf ("NFR") Softwareprodukt. Wenn das Softwareprodukt als "Nicht zum Weiterverkauf" oder "NFR" identifiziert wird, dürfen Sie das Softwareprodukt ungeachtet anderer Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht aus Wertoder zu anderen Gegenleistungen verteilen, weiterverkaufen, entsorgen oder übertragen.

    Evaluierungssoftwareprodukt. Wenn das Softwareprodukt als "Evaluation" oder "Trial" Ungeachtet anderer Bedingungen dieses Lizenzvertrags dürfen Sie die Software nicht über den Evaluierungszeitraum hinaus verwenden.

    Support-Services. AUTODSYS kann Ihnen Kunden- und technischen Support-Services im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt ("Support Services") zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Support Services unterliegt den AUTODSYS-Richtlinien und -Programmen, die im Benutzerhandbuch, in "online" oder in der elektronischen Dokumentation und/oder in anderen von AUTODSYS bereitgestellten Materialien beschrieben sind. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support Services zur Verfügung gestellt wird
    gilt als Teil des Softwareprodukts und unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzvertrags. In Bezug auf alle technischen Informationen, die Sie AUTODSYS als Teil der Support Services zur Verfügung stellen, kann AUTODSYS diese Informationen für geschäftliche Zwecke verwenden, einschließlich Produktsupport und -entwicklung. AUTODSYS wird solche technischen Informationen nicht in einer Weise nutzen, die Sie persönlich identifiziert.

    4. Upgrades

    Wenn das Softwareprodukt als "upgrade" gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß für die Verwendung eines Produkts lizenziert sein, sei es von AUTODSYS oder einem anderen Lieferanten, der von AUTODSYS als für das Upgrade berechtigt angegeben wird, um das Softwareprodukt verwenden zu können. Ein Als Upgrade identifiziertes Softwareprodukt ersetzt oder ergänzt das Produkt, das die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildete. Ungeachtet anderer Bedingungen dieses Lizenzvertrags dürfen Sie das Softwareprodukt nur in Verbindung mit dem Produkt übertragen, das die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildete, es sei denn, Sie zerstören dieses Produkt. Wenn
    Das Softwareprodukt ist ein Upgrade von einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen, die Sie als einzelnes Produkt lizenziert haben, das Softwareprodukt darf nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet oder übertragen werden und darf nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden.

    5. Haftungsausschluss

    Das Softwareprodukt ist, wie bei allen computergestützten Designsoftware und anderer technischer Software, ein Tool, das nur von geschulten Fachleuten verwendet werden soll. Es ist kein Ersatz für das professionelle Urteil von ausgebildeten Fachleuten. Das Softwareprodukt soll bei der Produktgestaltung helfen und ist kein Ersatz für unabhängige Tests von Produktstress, Sicherheit und Nutzen. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Anwendungen für das Softwareprodukt wurde das Softwareprodukt nicht in
    alle Situationen, unter denen es verwendet werden kann. AUTODSYS haftet in keiner Weise für Ergebnisse, die durch die Verwendung des Softwareprodukts erzielt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein dafür verantwortlich sind, zu bestimmen, ob das Softwareprodukt in Ihrer spezifischen Situation geeignet ist, um Ihre beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Angemessenheit unabhängiger Verfahren zum Testen der Zuverlässigkeit und Genauigkeit von Elementen festzulegen, die von der Verwendung des Softwareprodukts entworfen wurden.

    6. Dual-Media-Software

    Sie können das Softwareprodukt in mehr als einem Medium erhalten; z. B. auf Datenträgern, auf einer CD-ROM oder auf beiden Medien. Unabhängig von der Art oder Größe des Mediums, das Sie erhalten, dürfen Sie nur ein Medium verwenden, das für Ihren Computer geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen Computer verwenden. Sie dürfen das andere Medium nicht an einen anderen Nutzer verteilen, übertragen, verkaufen, verleihen, vermieten oder anderweitig übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine dauerhafte Übertragung des Softwareprodukts gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrags.

    7. Berichte und Prüfungsrechte

    Sie müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Lizenzvertrags sicherzustellen. Auf begründete Sendeanfrage von AUTODSYS erklären Sie sich damit einverstanden, Berichte über Ihre Nutzung des Softwareprodukts vorzulegen, soweit dies erforderlich ist, um ihre Einhaltung der Bedingungen dieses Lizenzvertrags nachzuweisen.
    Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass AUTODSYS das Recht hat, nach angemessener Vorankündigung Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihre Einrichtungen zu überprüfen, um Ihre Einhaltung der Bedingungen dieses Lizenzvertrags zu überprüfen.

    8. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung

    Das Softwareprodukt und die Dokumentation werden mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel "Rechte an technischen Daten und Computersoftware" unter DFARS 252.227-7013 oder den Unterabsätzen c)(1) und (2)
    die kommerziellen Computersoftware-eingeschränkten Rechte unter 48 CFR 52.227-19, sofern zutreffend. Auftragnehmer/Hersteller ist Autodsys 540 NE 167th Place, Portland, OR 97230, USA.

    9. Ausfuhrbeschränkungen

    Sie dürfen das Softwareprodukt oder zugrunde liegende Informationen oder Technologien nur in voller Übereinstimmung mit allen US-Bundesstaaten und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften exportieren oder reexportieren. Insbesondere darf keines der Softwareprodukte oder zugrunde liegenden Informationen oder Technologien (a) in Kuba, Haiti, Iran, Irak, Libyen, Serbien, Montenegro, Nordkorea, Sudan oder Syrien oder (b) an Personen exportiert oder reexportiert werden, die auf der Liste der besonders benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder in der Tabelle der Verweigerungsaufträge des US-Handelsministeriums stehen. , wie solche Länder, Listen und Aufträge können von Zeit zu Zeit geändert oder geändert werden. Durch die Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich ausdrücklich mit dem Vorstehenden einverstanden und sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder einer solchen Liste befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes oder eines solchen Landes befinden.

    10. Vollständige Vereinbarung; Geltendes Recht

    Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen AUTODSYS und Ihnen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung. Dieser Lizenzvertrag
    nicht geändert werden, außer durch eine schriftliche Vereinbarung, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von AUTODSYS und Ihnen ausgeführt wird.

    Nichts in dieser Lizenzvereinbarung soll den Betrieb eines anwendbaren Gesetzes oder eines anderen Gesetzes ausschließen, ändern oder einschränken, dessen Bestimmungen nicht gesetzlich ausgeschlossen, geändert oder eingeschränkt werden können. Stellt ein zuständiges Gericht fest, dass eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung rechtswidrig, ungültig oder
    in einer Gerichtsbarkeit nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung als geändert, soweit dies erforderlich ist, um sie mit dem anwendbaren Gesetz oder Recht dieser Gerichtsbarkeit in Einklang zu bringen, und die übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Eine solche Änderung wirkt sich nicht auf Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung in anderen Ländern aus, in denen dieser Lizenzvertrag die Nutzung des Softwareprodukts regelt.

    WENN SIE DAS SOFTWAREPRODUKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, DIESE LIZENZVEREINBARUNG IST VON AUTODSYS UND VON DEN GESETZEN DES STAATES OREGON, USA, EXCEPT FÜR DEN KÖRPER DER LAW DEALING MIT KONFLIKTEN VON LAW, UND OHNE REFERENCE AUF DER 1980 VEREINIGTE NATIONEN-KONVENTION AUF DEM INTERNATIONALEN VERKAUF VON GOODS.

    WENN SIE DAS SOFTWAREPRODUKT AUßERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERWORBEN HABEN, UNTERLIEGT DIESE LIZENZVEREINBARUNG DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN UND OHNE BEZUGNAHME AUF DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN VON 1980 ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENVERKAUF.
    Softwareprodukt eingeschränkte Garantie

    AutoDSYS bietet nur dem ursprünglichen Kunden die
    folgenden Garantien:

    Begrenzte Garantie. AUTODSYS WARRANTS THAT (a) FOR A PERIOD OF SIXTY (60) DAYS FROM THE DATE OF ORIGINAL
    PURCHASE ("WARRANTY PERIOD") AS EVIDENCED BY YOUR RECEIPT ODER OTHER PROOF OF PURCHASE (i) THE SOFTWARE PRODUCT, UNLESS MODIFIED OR OTHERWISE ALTERED BY YOU, WILL PERFORM SUBSTANTIALLY IN ACCORDANCE WITH THE ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS, AND (ii) THE MEDIA ON WHICH SOFTWARE PRODUCT IS FURNISHED WILL BE FREE OF DEFECTS IN MATERIALS AND WORKMANSHIP UNDER NORMAL USE; UND (b) ALLE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN VON AUTODSYS WERDEN SUBSTANTIALLY AS DESCRIBED IN APPLICABLE WRITTEN MATERIALS PROVIDED TO YOU BY AUTODSYS. AUTODSYS garantiert nicht, dass das Softwareprodukt Ihren Anforderungen entspricht oder dass die Nutzung des Softwareprodukts ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Autodsys ist nicht verantwortlich für Probleme, die durch
    die Betriebsmerkmale von Computerhardware oder Computerbetriebssystemen, die nach der Veröffentlichung des Softwareprodukts vorgenommen werden, noch für Probleme in der Interaktion des Softwareprodukts mit Nicht-AUTODSYS-Softwareprodukten. Einige Rechtsordnungen erlauben keine Einschränkungen der Dauer einer
    Garantie, so dass die obige Einschränkung möglicherweise nicht für Sie gilt. Die eingeschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise haben Sie andere, die je nach Gerichtsbarkeit variieren.

    Exklusive Abhilfe. Die gesamte Haftung von AUTODSYS und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf erfolgen nach Wahl von AUTODSYS entweder (a) Austausch des defekten Mediums, (b) Reparatur oder Austausch des Softwareprodukts, das nicht der eingeschränkten Garantie von AUTODSYS entspricht, oder (c) Rückgabe des gegebenenfalls gezahlten Preises und Kündigung dieses Lizenzvertrags. Dieses Abhilfemittel unterliegt der Rücksendung des Softwareprodukts an AUTODSYS mit einer Kopie
    Ihre Quittung innerhalb des Garantiezeitraums oder, ausschließlich für Softwareprodukte, die elektronisch über "elektronische Softwareverteilung bezogen wurden", lieferung einer AUTODSYS-zugelassenen "Zerstörungsbescheinigung" zusammen mit kaufnachweis innerhalb der Garantiezeit an AUTODSYS. Diese eingeschränkte Garantie ist ungültig
    wenn das Softwareprodukt aufgrund eines Unfalls, Missbrauchs oder einer fehlerhaften Anwendung ausgefallen ist. Jedes Ersatzsoftwareprodukt wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder dreißig (30) Tage, je nach verlängerung, garantiert. Außerhalb der Vereinigten Staaten sind weder diese Abhilfemaßnahmen noch Support-Services ohne Kaufnachweis von einer autorisierten Quelle verfügbar. Einige Rechtsordnungen erlauben in bestimmten Fällen keine Beschränkungen der Verfügbarkeit von Rechtsbehelfen, so dass die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Sie gilt.

    Keine anderen Garantien. DIE OBEN GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, AUTODSYS UND ITS SUPPLIERS DISCLAIM ALLE ANDEREN WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, AND THOSE ARISING OUT OF TRADE OF TRADE OR COURSE OF DEALING, KEINE ORAL ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER ADVICE GIVEN VON AUTODSYS, ITS AGENTS, DEALERS, DISTRIBUTOREn ODER EMPLOYEES SHALL THE SCOPE OF THE ABOVE WARRANTIES OR CREATE ANY OTHER WARRANTIES.

    Keine Haftung für Schäden. UNABHÄNGIG VON DEM, OB EIN REMEDY SET FORTH HEREIN FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE, TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL AUTODSYS OR ITS SUPPLIERS (OR THEIR
    DIE JEWEILIGEN VERTRETER, DIREKTOREN, MITARBEITER ODER VERTRETER) HAFTEN FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, BESONDERE, WIRTSCHAFTLICHE, STRAFEN ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON GESCHÄFTSGEWINNEN, VERLUST VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER JEGLICHEN KOMMERZIELLEN ODER FINANZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DER BEREITSTELLUNG ODER , HOWEVER CAUSED AND ON ANY LEGAL THEORY OF LIABILITY (WHETHER IN TORT, CONTRACT OR OTHERWISE), EVEN IF AUTODSYS HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES, OR FOR ANY CLAIM BY ANY
    ANDERE PARTEI. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE LIZENZFEE DIESE ZUTEILUNG VON RISIKO REFLECTS. In jedem Fall ist die gesamte Haftung von AUTODSYS gemäß einer Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung auf den höheren Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Lizenzierung des Softwareprodukts und fünf US-Dollar (5,00 US-Dollar) gezahlt haben, oder, im Falle von Support-Services, die Bereitstellung solcher Support-Services erneut oder die Erstattung der Kosten dafür. Da einige Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Sie.
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    Portland, ODER 97230
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