A-AUTO 7.1.0L

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 93.24 MB
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Wie kann die Feinplanungssoftware A-AUTO Ihrem Unternehmen helfen? -Eine echte Geschichte Eine Reiseversicherung in Japan hatte einen Task Manager verwendet, um Stapelaufträge auszuführen. Wenn ein Auftrag einem anderen vorangeht, legt ein Operator die Zeit für den nachfolgenden Auftrag fest, indem er die Endzeit des vorherigen Auftrags schätzt. Der Task Manager schien gut zu funktionieren, da das Unternehmen nur zwei Jobs auf jedem der drei Systeme betreiben musste. Da jedoch das Erreichen einer bestimmten Zeit der einzige Auslöser für den Start des nachfolgenden Auftrags war, verursachte leerstand zwischen Aufträgen ein Verlust an Effizienz. Darüber hinaus mussten in der ersten Skisaison des Unternehmens mehr Daten verarbeitet werden, und einige Jobs dauerten dreimal so lange wie üblich. Dies kann dazu führen, dass der nachfolgende Auftrag gestartet wird, bevor der vorherige Auftrag endet. Solche Überschneidungen könnten entscheidende Auswirkungen auf die geschäftskritische Aufgabe des Unternehmens haben. Um das Problem zu beheben, entschied sich die Systemabteilung des Unternehmens, ein Projektplanungssystem einzuführen. Ein Grund, warum sie sich für A-AUTO gegenüber anderen Produkten entschieden, war seine Geschichte: Es wurde seit über 30 Jahren von mehr als 700 Unternehmen, darunter große Versicherungsgesellschaften in Japan, verwendet. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Auswahl waren die Kosten: Die anfangs kosten waren 30 % geringer als bei anderen Jobplanungssoftware. Die Implementierung von A-AUTO löste die Probleme des Unternehmens mit der Chargenverwaltung. Da Aufträge automatisch ausgeführt werden, wurde die Möglichkeit menschlichen Versagens, die manuellen Prozessen innewohnen, eliminiert und die Zuverlässigkeit der Auftragsausführung erhöht. Und weil A-AUTO jeden Vorgang nachverfolgt, hinterlässt es einen Audit-Trail. Die hohe Erweiterbarkeit von A-AUTO hilft bei der Anpassung, wenn das Unternehmen und seine Systeme wachsen. Heute unterstützt die Fähigkeit von A-AUTO, Batch-Management über verschiedene Plattformen hinweg zu integrieren, für verschiedene Anwendungen, von Informationssystemen bis hin zu geschäftskritischen Systemen, die Bemühungen des Unternehmens, Leistung, Zuverlässigkeit und Effizienz zu maximieren.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.1 veröffentlicht auf 2011-01-14
    Dies ist die erste Version der Auftragsplanungssoftware A-AUTO für Windows in englischer Sprache.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Testnutzungsvertrag Es gilt als der Kunde, dass er den Bestimmungen dieser Vereinbarung zugestimmt hat, und diese Vereinbarung wurde zwischen dem Kunden und der BSP Corporation ("BSP Inc") wirksam ausgeführt, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde A-AUTO verwendet oder installiert.     Artikel 1. (Lizenzierung) 1. Der Kunde kann die Software zur durchführung einer Bewertung vor dem förmlichen Kauf von A-AUTO V7.1.0 (nachfolgend "die Software") auf einer am Standort des Kunden installierten Maschine (nachfolgend "die benannte Maschine") entweder unter Windows XP oder Windows-Server 2003 (nachfolgend "bezeichnetes Betriebssystem") nur zum Zwecke der Durchführung der internen Vorgänge des Kunden verwenden. Die Verwendung der Software bezieht sich auf das Laden, Ausführen und Speichern des Programms sowie das Lesen von Zahlen aus dem Programm gemäß dieser Vereinbarung und auf die Verwendung zugehöriger Dokumente. 2. Der Kunde darf bis zu einer Kopie der Software zur Sicherung kopieren und speichern. 3. Der Kunde darf weder Reverse Engineering durchführen, indem er die Software demontiert oder dekompiliert, noch die Software durch irgendeine Methode modifizieren. 4. Der Kunde erhält nur das Recht, die auf dieser Bestimmung basierende Software zu nutzen; sie erhält keine anderen Rechte wie Urheberrechte, Eigentumsrechte usw. an der Software. 5. In Fällen, in denen ein Programm eines anderen Unternehmens Teil der Software ist, kann das andere Unternehmen dem Kunden separat eine Lizenz zur Nutzung des Programms erteilen, aber der Kunde muss die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen einhalten, sofern dies nicht gegen den Inhalt des Lizenzvertrags verstößt. 6. In einem Fall, in dem ein Entwicklungskit Teil der Software ist, kann der Kunde das Entwicklungskit innerhalb eines für den Betrieb erforderlichen Bereichs frei kopieren und nutzen, ohne weitere zusätzliche Kosten der ursprünglichen Lizenz für die Nutzung des Entwicklungskits zu bezahlen. Artikel 2 (Vermietung der Maschine) 1. In einem Fall, in dem BSP Inc. eine Maschine zur Evaluierung an den Kunden vermietet hat, um sie bei der Testnutzung der Software zu verwenden, muss der Kunde die gemietete Maschine mit der gebotenen Sorgfalt eines guten Managers im Rahmen des Zwecks der Testnutzung verwenden. (2) Die Kosten für die Vermietung der gemieteten Maschine gehen zu Lasten der BSP Inc. und die Kosten für die Rücksendung der gemieteten Maschine trägt der Kunde. 3. Wird die gemietete Maschine vom Kunden wissentlich oder fahrlässig beschädigt, so hat der Kunde die gemietete Maschine auf Kosten des Kunden zu reparieren oder die Kosten der Reparatur an BSP Inc. zu tragen. Artikel 3. (Verantwortung für die Garantie) 1. BSP Inc. garantiert für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Software heruntergeladen hat, dass die Software gemäß den von BSP angegebenen Spezifikationen funktioniert, wenn sie in der von BSP angegebenen Betriebsumgebung verwendet wird. 2. BSP Inc. garantiert, dass es Urheberrechte an der Software besitzt oder das Recht erworben hat, seine Nutzung vom Urheberrechtsinhaber zu unterlizenzieren. 3. BSP Inc. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software ohne Ausfallzeiten oder ohne Fehler funktioniert oder dass die Software dem Verwendungszweck des Kunden entspricht. Artikel 4. (Verantwortungsbereich von BSP Inc.) BSP Inc. zahlt eine Entschädigung von bis zu 3000 USD für normale Verluste, die der Kunde tatsächlich als direkte Folge der Nutzung der Software durch den Kunden aus einem Grund erlitten hat, der BSP Inc. zuzurechnen ist. Artikel 5. (Rechtezuweisung) Der Kunde darf die folgenden Maßnahmen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch BSP Inc. durchführen. 1) Den Besitz der Software auf CD-Medium oder in anderer Form an Dritte abtreten, vermieten oder übertragen. 2) Übertragen, abtreten oder als Sicherheit, Status im Rahmen dieser Vereinbarung oder Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Dritten übertragen. Artikel 6. (Annullierung dieser Vereinbarung) 1. In einem Fall, in dem der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen hat und nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem BSP Inc. formell Wiedergutmachung für diese Verletzung gefordert hat, Wiedergutmachung geleistet hat, kann BSP diese Vereinbarung kündigen und die Nutzung der Software durch den Kunden beenden. (2) Im Falle des vorstehenden Absatzes oder einer Kündigung während der Frist für die Bequemlichkeit des Kunden, wird die Entschädigung für die Lizenzierung nicht zurückerstattet. Artikel 7. (Verfahren nach Beendigung des Abkommens) 1. Wurde dieser Vertrag gemäß dem vorherigen Artikel gekündigt, so löscht der Kunde die Software und die Kopie der Sicherungsnutzung unverzüglich und verwirft Dokumente, die die Software betreffen. 2. Bei der Rückgabe der gemieteten Maschine nach Ablauf der Probenutzungsfrist hat der Kunde alle vom Kunden auf dieser Maschine erstellten oder gespeicherten Daten in voller Verantwortung vollständig zu löschen, und selbst wenn die vom Kunden erstellten oder gespeicherten Daten in der an BSP Inc. zurückgegebenen gemieteten Maschine verbleiben, übernimmt BSP Inc. keine Verantwortung für irgendetwas, das mit diesen Daten zusammenhängt. Artikel 8. (Vollständige Vereinbarung) Diese Vereinbarung stellt eine vollständige Vereinbarung über die Nutzung der Software zwischen dem Kunden und BSP Inc. dar. Artikel 9. (Konsultationen) Eine Angelegenheit, die nicht in diesem Abkommen festgelegt ist, oder eine Frage zur Auslegung dieses Abkommens werden nach Treu und Glauben durch Konsultationen zwischen beiden Parteien geregelt. Artikel 10. (Gericht mit Zuständigkeit durch die Vereinbarung) Ist ein Streit über diese Vereinbarung entstanden, ist, wenn eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, das Bezirksgericht Tokio das erstinstanzliche Gericht mit der ausschließlichen Zuständigkeit durch die Vereinbarung. Ende