4c 3.3

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.56 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Die Arbeit am Computer wird jetzt intuitiv, schnell und effizient. Dank des innovativen Browser-Add-ons 4c. Das einzige Browser-Add-On, das den visuellen Speicher unterstützt. Websites werden mit Bildern visualisiert und damit schnell erkannt. Klicken Sie einfach auf das Bild, um zur Website zu gelangen. Geschichte, Favoriten und andere Menüfunktionen zeigen Websites als Vorschauen durch einfache Mouseover-Funktion. 4c verwendet die IE-Steuerung. Die meisten Benutzer kennen also die meisten Funktionen. Aber jetzt können Sie die kryptischen Webadressen vergessen. 4c wirkt wie Erinnerung und Anleitung für Sie. So gelingt es dem revolutionären Browser-Add-on 4c, die Visualisierung von Websites oder Favoriten in die Navigation zu integrieren. Klicken Sie z. B. auf die Backbutton oder die Foward-Schaltfläche und sehen Sie sich eine Vorschau der Websites an, die Sie in letzter Zeit besucht haben. Was die Navigation betrifft, müssen Sie nur auf die bevorzugte Vorschau klicken. Diese Einfachheit der Navigation funktioniert auch für Ihre Geschichte und Favoriten als Übersicht. Diese Funktion ist besonders nützlich bei der Arbeit mit Suchmaschinen. Darüber hinaus erleichtern die Fensterverwaltungsfunktionen Ihre Arbeit im Web erheblich. Nur die Drag&Drop-Funktion in der Windowsadministration impliziert die Verwendung paralleler IE-Fenster enorm. 4c ist ein Browser-Add-on für alle, vor allem, wenn Sie viele Stunden im Web jeden Tag bleiben, navigieren Sie zu vielen verschiedenen Seiten oder Sie sind einfach jemand, der sich nicht an die kryptischen URLs erinnern will. Darüber hinaus können Sie sehr schnell von einer Anwendung zur anderen wechseln, wenn Sie die visuelle Übersicht über alle Anwendungen auf Ihrem Computer verwenden. Dies ist sehr hilfreich bei der Arbeit an Präsentationen, in denen Sie Inhalte aus verschiedenen Programmen verwenden. 4c vereinfacht Ihre Arbeit und macht einfach mehr Spaß!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.3 veröffentlicht auf 2006-05-24
    4c 3.3 ist jetzt Freeware!

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

NON-EXCLUSIVE SOFTWARE-LICENSE AGREEMENT zwischen euris 4c GmbH Beratgerstraße 36 44149 Dortmund (nachfolgend Lizenzgeber) und Ihnen (nachfolgend Lizenznehmer) Nr. 1 Präambel 1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches Recht ein, 4c-Software gemäß den Bestimmungen des Vertrages auf einem einzigen Computer zu verwenden. Mit der Zustimmung zum Vertrag akzeptiert der Lizenznehmer alle darin enthaltenen Bestimmungen. Weigert sich der Lizenznehmer, die Bestimmungen des Vertrages zu akzeptieren, ist ihm die Installation oder Nutzung der Software untersagt. 2. In den Kommunikationskomponenten der Software (Inhalte, auf die über den Info-Button oder das Info-Menü zugegriffen werden kann) können auch Inhalte angezeigt werden, die von einem Partner des Lizenzgebers bereitgestellt wurden. Die Haftung für diese Inhalte liegt allein beim Partnerunternehmen. Um die richtige Sprache oder Handlung in den Kommunikationskomponenten der Software anzuzeigen, werden bestimmte Daten an den Webserver des Unternehmens übertragen, der die Inhalte zur Verfügung stellt. Um die Transparenz der Art der übertragenen Daten zu gewährleisten, werden alle übertragenen Daten zur Anzeige aufgelistet. Dabei erfolgt keine spezielle Übermittlung von Daten an die Webserver von Lizenzgebern oder Partnerunternehmen, die den Inhalt der Kommunikationskomponenten zur Verfügung stellen. Die übertragenen Daten sind: a) Die Versionsnummer der 4c Software; b) Die Sprachversion der 4c-Software; c) Die Version des Betriebssystems; d) Die Spracheinstellung des Betriebssystems; e) Die Ländereinstellung des Betriebssystems; f) Die verwendete Version von Internet Explorer; g) Eine ID für die zuletzt angezeigten Informationen; h) Ein eindeutiger Schlüssel des installierten 4c-Kommunikators; i) Eine Kennung, die angibt, ob der installierte 4c-Kommunikator aktiviert ist; 2 Gegenstand der Vereinbarung 1. Die Software namens 4c, Copyright © 2005 euris 4c GmbH, Dortmund, besteht aus B4c.dll, X4c.dll, D4.exe c, S4c.exe, C4cv.dll, C4ch.dll,O4c.exe und alle im Setup-Paket enthaltenen Dateien, Dokumente, Grafiken und HTML-Quellcode sind urheberrechtlich geschützt und vereinbarungspflichtig. Mit dem Kauf der Software erwirbt der Lizenznehmer das Eigentum am Datenträger, der Verpackung und dem Handbuch sowie an anderen enthaltenen schriftlichen Materialien, soweit diese Dinge Gegenstand der Vereinbarung sind. Darüber hinaus bleiben die Eigentumsrechte des Lizenzgebers an der Software unberührt. 3 Änderungen an der Funktion von Microsoft Internet Explorer Wenn Sie dem Lizenzvertrag zustimmen und die 4c-Software auf Ihrem System installieren, werden die folgenden Änderungen oder Ergänzungen an der Funktion von Microsoft Internet Explorer vorgenommen. Sie sollten die 4c-Software nur installieren, wenn Sie diese Änderungen vornehmen möchten. Zwei weitere Standardsymbole werden optional der Symbolleiste von Microsoft Internet Explorer hinzugefügt. Dem Aktionsmenü, das sich öffnet, wird eine zusätzliche Option hinzugefügt, wenn Sie mit der rechten Maustaste auf einen Link klicken. Wenn Sie den Mauszeiger über die aktivierten Vorwärts- und Zurück-Schaltflächen in der Microsoft Internet Explorer-Symbolleiste bewegen, wird ein Screenshot der Seite, der durch Klicken auf wird unter der Schaltfläche angezeigt. Wenn Sie die Verlaufs- oder Favoritenansicht in Microsoft Internet Explorer öffnen, wird der Titelleiste der entsprechenden Übersicht neben der Schaltfläche Schließen eine zusätzliche Schaltfläche hinzugefügt. Wenn Sie die Verlaufs- oder Favoritenansicht in Microsoft Internet Explorer öffnen, wird beim Klicken auf die neue Schaltfläche eine neue Ansicht geöffnet, in der eine Bildansicht der URLs angezeigt wird, die Sie besucht oder Zu Ihren Favoriten hinzugefügt haben. Microsoft Internet Explorer wird ein zusätzliches Popupfenster hinzugefügt. Dieses neue Fenster ist ein Informationsfenster, das sich im unteren rechten Bereich des Bildschirms öffnet, wenn ein neuer Artikel empfangen wird. Klicken Sie auf den kleinen schwarzen Pfeil rechts neben den aktivierten Vorwärts- und Zurück-Tasten, um eine Dropdown-Liste zu öffnen. Diese Liste zeigt nun nicht nur eine schriftliche Beschreibung der urLs, die Sie besucht haben, sondern auch Screenshots der Seiten. Wenn Sie Microsoft Internet Explorer öffnen, wird im rechten Teil des Desktops eine Seitenleiste geöffnet. In dieser Seitenleiste werden alle geöffneten Kopien von Microsoft Internet Explorer mit ihren aktuell angezeigten URLs in Form eines Screenshots angezeigt. Die Seitenleiste kann so eingestellt werden, dass sie automatisch ausgeblendet wird, immer oben oder geschlossen. Die Position der Seitenleiste kann ebenfalls geändert werden. 4 Rechte, die im Rahmen der Lizenz 1 gewährt werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm jeweils nur auf einem Computer zu nutzen. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, auf welchem Computer er das Programm nutzen möchte. Die Verwendung ist definiert als jede permanente oder temporäre, vollständige oder partielle Multiplikation (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ausführen oder Anzeigen zum Zweck der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von Daten, die im Programm auf dem Computer enthalten sind. Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen, falls dies erforderlich ist, um die zukünftige Nutzung des Programms zu gewährleisten. Das Kopieren des Benutzerhandbuchs ist verboten. Dem Lizenznehmer wird eine unbegrenzte Nutzung gewährt. Alle anderen Rechte an der Nutzung des Programms bleiben vorbehalten. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer oder nachfolgenden Nutzern untersagt, das Programm und/oder eine geänderte Version des Programms gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu verwenden oder Kopien des Programmpakets in der Originalversion oder einer veränderten Version zu verteilen, auch wenn diese Kopien hauptsächlich auf die geänderte Version beschränkt sind. 5 Limits für die Lizenz 1. Der Lizenzgeber ist nicht berechtigt, den Inhalt der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu ändern und dann in irgendeiner Form zu verbreiten. Darüber hinaus ist es ihm verboten, Derivate der Software zu machen. Insbesondere darf er keine Marken, Logos, andere Copyright-Symbole (©) oder Verweise auf den Lizenzgeber als Urheberrechtsinhaber der Software entfernen oder ändern oder andere Marken, Logos, Copyright-Symbole oder Verweise hinzufügen. Verstöße gegen diese Bedingung werden in Zivil- und Strafverfahren verfolgt. 2. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software einer Rückschrittsregression zu unterwerfen, die Software in anderer Form zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu dekodieren. 3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Software zu erteilen oder die Software gegen Entgelt an Dritte weiterzugeben, sei es durch Verkauf, Vermietung, Leasing oder ähnliches. Er ist auch nicht berechtigt, die Software oder die dazugehörige Dokumentation weder kommerziell noch anderweitig kommerziell oder anderweitig zu vertreiben, ohne dass der Lizenzgeber zuvor eine Genehmigung einholen muss. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software mit ihrer Dokumentation im ursprünglichen Zustand als Ganzes und mit einer Kopie dieser Vereinbarung an einen nachfolgenden Nutzer weiterzugeben. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Übertragung von Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Übertragung veränderter Fassungen oder Kopien oder Teilkopien davon. Mit der Übertragung gehen die Nutzungsrechte gemäß . 4 an den nachfolgenden Nutzer über, der dann im Sinne dieses Vertrages an die Stelle des Lizenznehmers tritt. Gleichzeitig erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Bei der Übertragung hat der Lizenznehmer alle Kopien und Teile des Programms sowie geänderte Versionen und Kopien davon unverzüglich und vollständig zu löschen oder anderweitig zu vernichten. Dies gilt auch für alle Back-up-Kopien. Das oben Gesagte gilt auch, wenn die Übertragung vorübergehend ist. Dies gilt gleichermaßen für Übertragungen von jedem aktuellen Benutzer zu einem nachfolgenden Benutzer. Die Vermietung des Programms oder Teile davon an andere ist nicht gestattet. 6 Verletzung und Kündigung des Vertrages Der Lizenzgeber ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zu widerrufen, sollte der Lizenznehmer gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen. Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die dem Lizenzgeber aufgrund einer Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer entstehen. 7 Garantie Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber garantiert, dass das Programm gemäß der von ihm veröffentlichten Programmbeschreibung geeignet ist und zum Zeitpunkt der Lieferung an oder gemäß der von ihm veröffentlichten Programmbeschreibung und gültig zum Zeitpunkt der Lieferung an den Lizenznehmer. Wenn das ursprüngliche Programm auf einem Datenträger bereitgestellt wird, garantiert der Lizenzgeber, dass das ursprüngliche Programm ordnungsgemäß auf einem getesteten Datenträger aufgezeichnet wurde. Vorinstallierte Programme sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Sollte sich die 4c-Software als ungeeignet für die Verwendung im Sinne von Absatz 1 erweisen oder als fehlerhaft im Sinne von Absatz 2 oben, erklärt sich der Lizenzgeber damit einverstanden, die Software innerhalb einer Garantiezeit von zwei Jahren gegen eine neue Kopie der 4c-Software auszutauschen. Sollte sich diese Kopie auch als ungeeignet für die Verwendung im Sinne von Absatz 1 oder als mangelhaft nach Absatz 2 erweisen und sollte der Lizenzgeber seine Gebrauchstauglichkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nach Anwendung angemessener Anstrengungen nachweisen, so hat der Lizenznehmer oder Nutzer Anspruch auf eine Preisminderung oder eine Rückgabe mit Rückerstattung. Im letzteren Fall erlischt das Recht, das Programm zu nutzen. Alle Kopien oder Teilekopien müssen dann gelöscht oder vernichtet werden. Darüber hinaus besteht keine Gewährleistungspflicht. Insbesondere muss der Lizenzgeber nicht garantieren, dass die Software die besonderen Anforderungen des Lizenznehmers oder des Nutzers erfüllt. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie die erwarteten Ergebnisse. Der Lizenzgeber haftet unabhängig von der Rechtsgrundlage nur, wenn der Schaden durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) in einer Weise verursacht wird, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlung des Lizenzgebers zurückzuführen ist. Wenn der Lizenzgeber nach Absatz 1 a) für die Verletzung einer vertraglich zentralen Verpflichtung haftet, aber ohne grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlung, so beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die der Lizenznehmer aufgrund der ihm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Umstände normalerweise hätte entstehen lassen. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt gleichermaßen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern oder Vertretern des Lizenzgebers, die nicht Teil der Unternehmensleitung oder des Gesellschaftsinhabers sind, verursacht wurden. Im Fall der Absätze 2 und 3 haftet der Lizenzgeber nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden durch einen Mangel, entgangene Gewinne oder nicht realisierte Ersparnisse. Der Umfang des Schadens, der typischerweise zu erwarten ist, darf die Höhe der vereinbarten Gebühr nicht überschreiten. Der Lizenzgeber haftet für den Verlust von Daten und seine Verwertung nur in dem in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Umfang und nur dann, wenn dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen seitens des Lizenznehmers hätte verhindert werden können, insbesondere tägliche Sbups aller Dateien und Programme Die in den oben genannten Absätzen genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch in ihrer Bedeutung für die Mitarbeiter und Vertreter des Lizenzgebers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9 Shareware Soweit es nur um eine Shareware-Version der 4c-Software geht, gilt dieser Lizenzvertrag entsprechend. Nur eine eingeschränkte Nutzung ist jedoch erlaubt. Für diesen Zeitraum ist die Nutzung des Programms auf mehr als einem Computer zulässig. Dieser Lizenzvertrag gilt jedoch für jeden entsprechend. Während der Verjährungsfrist besteht keine Gewährleistung oder Haftungsverantwortung seitens des Lizenzgebers. 10 Schlussbestimmungen 1. Dortmund, Bundesrepublik Deutschland ist für alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Sollten Teile dieses Vertrages teilweise oder vollständig für ungültig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch andere zu ersetzen, die der kommerziellen Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten stehen. Dasselbe gilt für eine Lücke. 3. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aussetzung der Klausel, die sich auf die Schriftform bezieht. • 11 Vorerder der deutschen Fassung Dieser Vertrag besteht sowohl in englischer als auch in deutscher Fassung. Bei Meinungsverschiedenheiten ist nur die deutsche Fassung gültig. In Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung auch bei der Auslegung der englischen Fassung die maßgebliche Fassung.