Zend Studio for Mac 5.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 35.09 MB
‎Benutzerbewertung: 2.1/5 - ‎12 ‎Stimmen

Zend Studio ist die einzige integrierte Entwicklungsumgebung (IDE), die für professionelle Entwickler verfügbar ist und alle Entwicklungskomponenten umfasst, die für den gesamten PHP-Anwendungslebenszyklus erforderlich sind. Durch einen umfassenden Satz von Bearbeitungs-, Debugging-, Analyse-, Optimierungs- und Datenbanktools beschleunigt Zend Studio Entwicklungszyklen und vereinfacht komplexe Projekte.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.5 veröffentlicht auf 2006-12-06
    Zend Studio 5.5 enthält jetzt Zend Platform Events List Integration, Mactel-Unterstützung, Anti-Aliasing-Unterstützung, Embedded Java . Codevervollständigung, Quellcodeverwaltungsstatusdekoration, Zend Framework-Integration und Remote WSDL-Dateiunterstützung.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ZEND STUDIO LIZENZVEREINBARUNG ZEND TECHNOLOGIES LTD. SOFTWARE LICENSE AGREEMENT ("AGREEMENT") WICHTIG! LESEN SIE DIESE BEGRIFFE SORGFÄLTIG DURCH. By DOWNLOADING / INSTALLING THIS SOFTWARE YOU (THE "LICENSEE") ACKNOWLEDGE THAT YOU HAVE READ THIS AGREEMENT, AND THAT YOU AGREE TO BE BOUND BY ITS TERMS AND CONDITIONS. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE KEIN AUTORISIERTER BENUTZER DER SOFTWARE, SIE SOLLTEN DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN / INSTALLIEREN, SIE SOLLTEN DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN, UND WENN SIE DIE SOFTWARE BEREITS HERUNTERGELADEN ODER INSTALLIERT HABEN, SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE VON IHREM SYSTEM ENTFERNEN UND ALLE KOPIEN VERNICHTEN. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. DEFINITIONEN "Autorisierter Benutzer" bedeutet für jede Softwarelizenz einen Mitarbeiter, Agenten oder Berater des Lizenznehmers, der vom Lizenznehmer autorisiert ist, das lizenzierte Programm auf dem bezeichneten Computer zu verwenden. "Vertrauliche Informationen" sind in Abschnitt 6.1 definiert. "Designated Site" bezeichnet die physische Einrichtung, in der der Lizenznehmer das Lizenzierte Programm zum ersten Mal herunterlädt und installiert. "Designated Computer" bezeichnet einen Computer, der während des Installationsvorgangs in Bezug auf eine bestimmte Softwarelizenz identifiziert wurde und auf dem das lizenzierte Programm unter einer beliebigen Anzahl von Betriebssystemplattformen installiert ist und betrieben wird. "Dokumentation" ist in Abschnitt 2.1 definiert. "Gültigkeitsdatum" bezeichnet das Datum des Inkrafttretens der Bestellung des lizenzierten Programms. "Lizenz" bezeichnet die der Software gemäß den in Abschnitt 2 unten beschriebene Lizenz. "Lizenzgebühr" bezeichnet die Lizenzgebühr, die für die Lizenz zu zahlen ist und in der aktuellen Preisliste von Zend zuzüglich aller anfallenden Steuern angegeben ist. "Licensed Program" bedeutet Zend-Software, die vom Lizenznehmer erworben wurde, die aktuelle, allgemein veröffentlichte Version zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, wie sie durch diesen Installationsprozess installiert wurde, und alle Upgrades, die von Zend gemäß der Software-Support- und Upgrades-Richtlinie bereitgestellt werden, nur in maschinenausführbarer Form. "Software" ist in Abschnitt 2.1 definiert. "Software Support- und Upgrades-Gebühren" sind in den Support-Bedingungen definiert. "Software Support und Upgrades Services" sind in den Support-Bedingungen definiert. "Support-Bedingungen" bezeichnet die standarden Bedingungen für Software Support und Upgrades von Zend, die in Anhang A dieser Vereinbarung dargelegt sind, die hierbeigefügt sind und einen Teil davon durch Bezugnahme gemacht haben. "Steuern" ist in Abschnitt 4.2 definiert. "Term" ist in Abschnitt 10.1 definiert. "Upgrades" ist in den Support-Bedingungen definiert. "Zend" bedeutet Zend Technologies Ltd., mit Hauptsitz in Postfach 3619, Ramat-Gan 52136, Israel. 2. DAS RECHT ZUR NUTZUNG VON SOFTWARE. 2.1. Lizenz. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen und der Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer gewährt Zend dem Lizenznehmer während der Laufzeit (wie unten definiert) eine beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Installation und zum Betrieb des Lizenzprogramms, in maschinenausführbarer Form nur auf dem bezeichneten Computer und ausschließlich in Übereinstimmung mit der zugehörigen gelieferten Dokumentation (die "Dokumentation") (die Dokumentation zusammen mit dem Lizenzierten Programm). Die Lizenz ist auf einen autorisierten Benutzer für jeden bestimmten Computer beschränkt. 2.2. Tatsächliche Nutzung. Für den Fall, dass die tatsächliche Anzahl der autorisierten Benutzer eines bestimmten Lizenzprogramms die lizenzierte Anzahl der autorisierten Benutzer auf dieser Lizenz übersteigt, muss der Lizenznehmer Zend unverzüglich die Gebühren zahlen, die erforderlich sind, um diese zusätzlichen autorisierten Benutzer auf der Grundlage der damals aktuellen kommerziellen Preisliste von Zend zu lizenzieren. 2.3. Der Lizenznehmer führt angemessene Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die maximale Anzahl der lizenzierten autorisierten Benutzer des lizenzierten Programms nicht überschreitet. Zend behält sich das Recht vor, die Nutzung des Lizenzprogramms durch den Lizenznehmer während der normalen Geschäftszeiten und mit angemessener Ankündigung zu prüfen und Mittel in das Lizenzprogramm aufzunehmen, um die Nutzung des Lizenzprogramms durch den Lizenznehmer auf die lizenzierte Anzahl autorisierter Benutzer zu beschränken. 2.4. Verwendung. Die Software darf (i) nur von autorisierten Benutzern verwendet werden, (ii) nur auf der benannten Website und auf dem benannten Computer und für den der Lizenznehmer die entsprechenden Lizenzen bezahlt hat.und auf dem benannten Computer, für den der Lizenznehmer die entsprechende Lizenzgebühr entrichtet hat. Der Lizenznehmer darf die Software nur für den internen geschäftlichen Gebrauch und nicht für den Betrieb eines Servicebüros, einen Time Sharing- oder Outsourcing-Service oder zum Nutzen einer anderen Person oder Einrichtung verwenden. 2.5. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf einem einzigen Ersatz- oder Backup-Computer, der sich vorübergehend an der benannten Site befindet, zu verwenden, wenn ein benannter Computer aufgrund einer Fehlfunktion, die sich der Kontrolle des Lizenznehmers entzog, unwirksam ist. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Lizenznehmers und der Lieferung einer neuen Host-Identifikation und des Empfangs eines neuen Lizenzschlüssels durch Zend an Zend kann der Lizenznehmer die Software dauerhaft kostenlos an einen einzigen Ersatzcomputer übertragen. 2.6. Einschränkungen. Der Lizenznehmer darf nur eine Kopie der Software erstellen, wenn dies für bona fide Backup- oder Archivierungszwecke erforderlich ist. Es dürfen keine Hinweiss auf Erkennungszeichen, Urheberrechte oder Eigentumsrechte aus Kopien der vom Lizenznehmer erstellten Software gelöscht werden. Sofern hierin nicht ausdrücklich ausdrücklich gestattet, darf der Lizenznehmer die Software nicht vermieten, übertragen, verteilen, modifizieren oder übersetzen oder den Quellcode aus dem Objektcode der Software durch Reverse Engineering oder auf andere Weise dekompilieren, erstellen oder versuchen, ihn zu erstellen oder zu erstellen, oder die Software oder einen Teil davon in irgendeiner Weise anpassen oder verwenden, um ein abgeleitetes Werk zu erstellen. 3. Software SUPPORT UND UPGRADES SERVICES Lizenznehmer kann sich dafür entscheiden, Software-Support- und Upgrades-Services zu erwerben, indem er bei Zend bestellt und Zend die entsprechenden Software-Support- und Upgrades-Services-Gebühren gemäß den Support-Bedingungen bezahlt. 4. ZAHLUNG 4.1. Zahlung von Gebühren. Der Lizenznehmer zahlt die nicht erstattbare Lizenzgebühr vor dem Herunterladen der Software. Nach Wahl des Lizenznehmers während des Online-Registrierungsprozesses wird Zend entweder die Lizenzgebühr dem vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Kredit- oder Debitkartenkonto in Rechnung stellen oder dem Lizenznehmer eine Bestellung zum Ausdrucken, ordnungsgemäßen Ausführen und Faxen oder Senden an Zend zur Verfügung stellen, gefolgt von einer Überweisung der Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer erhält erst dann Zugang zum Lizenzprogramm, wenn die Lizenzgebühr von Zend übertragen und akzeptiert wurde. 4.2. Steuern. Der Lizenznehmer hat zusätzlich zu allen anderen hierunter erforderlichen Zahlungen alle anwendbaren Verkäufe, Nutzungen, Transfers oder sonstigen Steuern und alle Abgaben zu entrichten, unabhängig davon, ob es sich um internationale, nationale, staatliche oder lokale, jedoch benannte Abgaben handelt, die aufgrund der hierdurch in Betracht gezogenen Transaktion erhoben oder auferlegt werden; ohne Ertragsteuern, die gegen Zend erhoben werden können ("Steuern"). Der Lizenznehmer erstattet Zend den Betrag der Steuern oder Abgaben, die Zend infolge dieser Transaktion direkt entsteht oder anfällt. 4.3. Zahlungsverzug. Wenn Zend die Zahlung nicht vom Kredit- oder Debitkartenaussteller des Lizenznehmers oder seinen Agenten erhält, verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle fälligen Beträge auf Verlangen von Zend zu zahlen. Wenn der Lizenznehmer lizenz- oder Software-Support- und Upgrades-Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum und ohne Einschränkung anderer Rechte und Rechtsmittel bezahlt, zahlt der Lizenznehmer auf Verlangen von Zend verspätete Gebühren in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) zusammen mit allen Kosten und Inkassokosten von Zend, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die bei der Durchsetzung der Vereinbarung anfallen. Die Zahlungen werden in US-Währung bezahlt. Jeder Wechselkurs, der für fällige Zahlungen oder andere monetäre Berechnungen im Sinne dieser Vereinbarung gelten kann, ist der Im Wall Street Journal am Tag der Fälligkeit der Zahlung festgelegte Kurs. 5. EIGENTUMSRECHTE 5.1. Titel der Software. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software (und alle Kopien davon) das alleinige und ausschließliche Eigentum der Lizenzgeber von Zend oder Zend sind, einschließlich aller anwendbaren Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken und Geschäftsgeheimnissen, die darin inhärent sind oder darin zuverwenden, in allen Medien, die jetzt bekannt sind oder im Folgenden entwickelt werden. 5.2. Rechte des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer erkauft kein Eigentum an der Software oder Kopien davon, sondern erhält nur eine Lizenz zur Nutzung der Software. 5.3. Rechte, die von Zend vorbehalten sind. Alle Rechte, die dem Lizenznehmer hierin nicht gewährt werden, bleiben Zend vorbehalten. 6. KONFKIDENTIEN 6.1. Einschränkungen bei der Verwendung. Der Lizenznehmer darf keinen Teil der Software, die finanziellen Bedingungen dieser Vereinbarung oder andere Informationen, die von Zend als vertraulich oder proprietär identifiziert wurden oder die nach dem Gesetz oder im Eigenkapital vertraulich sein sollten (zusammen die "Vertraulichen Informationen") ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Zend in jedem Fall, verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, offenlegen oder anderweitig anderen zur Verfügung stellen. 6.2. Offenlegung gegenüber Mitarbeitern. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung des Rechts von Zend in diesem Recht im Einklang steht, und geeignete Maßnahmen durch Anweisung oder Vereinbarung mit seinen Mitarbeitern zu ergreifen, denen der Zugang zu den vertraulichen Informationen gestattet ist, um die Verpflichtungen des Lizenznehmers hierunter zu erfüllen. 6.3. IZugang zu den vertraulichen Informationen, um den Verpflichtungen des Lizenznehmers im Rahmen dieser Unternummer nachzukommen. 6.3. Identifizieren einer nicht autorisierten Verwendung. Der Lizenznehmer bemüht sich nach besten Kräften, Zend bei der Identifizierung und Verhinderung einer unbefugten Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen oder eines Teils davon oder eines der darin enthaltenen Algorithmen oder Logiken zu unterstützen. Der Lizenznehmer wird Zend unverzüglich informieren, falls der Lizenznehmer erfährt oder Grund zu der Annahme hat, dass jede Person, der der Lizenznehmer Zugang zu den vertraulichen Informationen oder einem Teil davon gewährt hat, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen oder die Eigentumsrechte von Zend verletzt hat oder beabsichtigt, und der Lizenznehmer auf Kosten des Lizenznehmers mit Zend zusammenarbeitet, um unterlassungsweise oder andere angemessene Erleichterungen im Namen des Lizenznehmers oder Zends gegen eine solche Person zu erwirken. 6.4. Grad der Pflege. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen mit mindestens so großer Sorgfalt zu wahren, wie der Lizenznehmer verwendet, um die Vertraulichkeit der vertraulichsten Informationen des Lizenznehmers zu wahren. 6.5. Abhilfemaßnahmen bei Verletzung. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Offenlegung eines Aspekts der vertraulichen Informationen sofort zu einer fortdauernden irreparablen Schädigung von Zend führen wird, die rechtlich nicht ausreichend kompensierbar ist, und Zend ist berechtigt, eine sofortige einstweilige Verfügung gegen die Verletzung oder drohende Verletzung eines der vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zu erwirken, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die möglicherweise zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann Zend diesen Vertrag, einschließlich aller hierin gewährten Lizenzrechte, sofort kündigen, falls der Lizenznehmer gegen eine seiner hierin verankerten Vertraulichkeitsverpflichtungen verstößt. 7. DER INDEMNITY-Lizenznehmer wird auf eigene Kosten jede Klage eines Dritten gegen Zend verteidigen, soweit diese Klage auf einem Anspruch beruht, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ergibt, sofern Zend dem Lizenznehmer unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und, sofern ferner, der Lizenznehmer das ausschließliche Recht hat, diese Verteidigung zu kontrollieren. Die Verpflichtung des Lizenznehmers in diesem Abschnitt 7 wird dadurch gelindert, dass Zend den Lizenznehmer nicht unverzüglich über einen Anspruch unterrichtet, soweit der Lizenznehmer durch einen solchen Ausfall wesentlich beeinträchtigt wird. In keinem Fall kann der Lizenznehmer eine solche Forderung, Klage oder Verfahren in einer Weise begleichen, die die Rechte von Zend ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Zend wesentlich beeinträchtigt. 8. GARANTIE ALLE SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN VON ZEND SIND PROVIDED "AS IS," OHNE GARANTIE EINES KIND, DEXPRESSED ODER IMPLIED, EITHER IN FACT ODER VON OPERATION OF LAW, STATUTORY ODER OTHERWISE (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO ANY WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR USE AND NONINFRINGEMENT). ZEND IST NICHT WARRANT, DASS DIE SOFTWARE WIRD DELIVERED ODER PERFORM ERROR-FREE ODER OHNE INTERRUPTION. LIZENZE'S VERWENDUNG DER SOFTWARE IST AUF LIZENZE'S OWN RISK. 9. LIMITATION OF LIABILITY ZEND AND ZEND'S LICENSORS SHALL NO LIABILITY WITH RESPECT TO ITS OBLIGATIONS UNDER THIS AGREEMENT OR OTHERWISE FOR SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR EXEMPLARY DAMAGES, INCLUDING DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS, LOSS OF PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, OR LOSS OF INFORMATION ARISING OUT OF THE USE IN NO EVENT SHALL ZEND OR ZEND'S LICENSORS BE LIABLE FOR ANY REASON AND UPON ANY CAUSE OF ACTION WHATSOEVER RELATING TO ANY THIRD PARTY SOFTWARE OR HARDWARE. IN KEINEM EVENT SHALL ZEND'S AGGREGATE LIABILITY FOR ANY REASON(S) AND UPON ANY CAUSE(S) OF ACTION WHATSOEVER EXCEED THE AMOUNT OF LICENSE FEES ACTUALLY PAID BY LICENSEE TO ZEND UNDER THIS AGREEMENT. 10. KÜNDIGUNGSFRIST 10.1. Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die "Term") beginnt am Datum des Inkrafttretens und wird unbefristet oder wie in der Bestellung angegeben fortgesetzt, es sei denn, sie wurde aufgrund dieser Vereinbarung früher gekündigt. 10.2. Kündigung. Zusätzlich zu seinen Rechten, wie sie an anderer Stelle in dieser Vereinbarung, im Recht oder in Gerechtigkeit festgelegt sind: (i) Zend hat das Recht, diesen Vertrag nach dreißig (30) Tagen schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer zu kündigen, wenn der Lizenznehmer, seine leitenden Angestellten oder Mitarbeiter einer Bestimmung dieser Vereinbarung eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht widerrufen haben, falls diese Verletzung nicht innerhalb dieser Frist geheilt wurde. und (ii) dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. 10.3. Kündigungswirkung. Die Kündigung dieses Vertrags endet und erlischt die Lizenz automatisch und ohne weitere Maßnahmen von Zend. Im Falle der Kündigung dieses Vertrags durch Zend hat Zend jederzeit das Recht, die Software und alle Kopien davon, wo auch immer sie sich befinden, sofort in Besitz zu nehmen. Innerhalb von fünf (5) Tagen nach Beendigung der im Rahmen der Der Lizenznehmer hat die Software, einschließlich aller Kopien davon, an Zend oder auf Anfrage von Zend zurückzugeben, die Software und alle Kopien davon zu zerstören und schriftlich zu bescheinigen, dass diese zerstört wurden. 10.4. Überleben. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13 und 14 aus irgendeinem Grund den Ablauf oder die Beendigung dieser Frist überstehen. 11. OPERATING ENVIRONMENT Lizenznehmer ist allein verantwortlich für den Erwerb, die Installation, den Betrieb und die Wartung der Hard- und Software-Umgebung, die für den Betrieb des Lizenzprogramms erforderlich ist. 12. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN DIESE LIZENZVEREINBARUNG WIRD AUSDRÜCKLICH VON GESETZEN, VORSCHRIFTEN, ANORDNUNGEN ODER ANDEREN BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN EXPORT, REEXPORT ODER IMPORT DER SOFTWARE ODER INFORMATIONEN ÜBER SOLCHE SOFTWARE ABHÄNGIG GEMACHT, DIE VON ZEIT ZU ZEIT VON DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER EINER ANDEREN REGIERUNG AUFERLEGT WERDEN KÖNNEN. LICENSEE SHALL NOT EXPORT, REEXPORT OR IMPORT THE SOFTWARE, DOCUMENTATION, OR INFORMATION ABOUT THE SOFTWARE OR DOCUMENTATION WITHOUT THE WRITTEN CONSENT OF ZEND AND COMPLIANCE WITH SUCH LAWS, REGULATIONS, ORDERS, OR OTHER RESTRICTIONS. 13. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Die Software (einschließlich der Dokumentation) wird mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware von DFARS 252.227-7013 oder Unterabsatz c)(1) und (2) der Commercial Computer Software-Restricted Rights-Klausel unter 48 CFR 52.227-19 in der geänderten Fassung oder etwaiger Rechtsnachfolger. 14. ALLGEMEINE 14.1. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien dar und ersetzt und verschmilzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vorschläge, Vereinbarungen und sonstigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Diese Vereinbarung darf nur durch schriftliche serweise, von beiden Parteien ordnungsgemäß ausgeführte Schriftliche Vereinbarung geändert oder geändert werden. 14.2. Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht in dieser Untertätigkeit. Keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, kann von einer der Parteien mehr als zwei (2) Jahre nach Dem auftretenden Klagegrund erhoben werden, mit Ausnahme der Verletzung der Eigentumsrechte von Zend an der Software oder der hierin dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen. 14.3. Abtretung. Der Lizenznehmer darf seine Rechte, Pflichten oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Zend weder ganz noch teilweise an eine natürliche oder juristische Person abtreten oder unterlizenzieren. 14.4. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Maßnahmen unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien ohne Bezugnahme auf die Kollisionsnormen. Zend und der Lizenznehmer erklären sich hiermit im Namen von sich selbst und jeder Person, die von oder durch sie geltend machen, dass die alleinige und ausschließliche Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben, ein geeignetes Gericht im Staat Israel sein muss. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht oder Rechtsstaatlichkeit unwirksam sein, so gilt sie insoweit als unterlassen. 14.5. Beziehung der Parteien. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Zend und der Lizenznehmer hierunter als unabhängige Auftragnehmer handeln. 14.6. Hinweis. Jede mitteilunggemäßgemäß e.g.A. erfolgt schriftlich und gilt als gegeben (i) wenn sie mit Derhand lieferung, nach Erhalt der Vereinbarung erfolgt; (ii) bei Versand, drei (3) Tage nach Einzahlung in die US-Mails, Porto prepaid, beglaubigte Post, Rückschein angefordert; oder (iii) wenn bis zum nächsten Tag Lieferservice, bei einer solchen Lieferung. Alle Mitteilungen sind an Zend bei Zend Technologies Ltd. unter P.O. Box 3619, Ramat-Gan 52136, Israel, und an den Lizenznehmer unter der vom Lizenznehmer beim Herunterladen des Lizenzprogramms angegebenen Adresse zu richten. Jede Partei kann ihre Anschrift ändern, indem sie die andere Partei schriftlich angibt. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Mitteilung von Zend an den Lizenznehmer per E-Mail erfolgen, die an die an Zend angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, wenn das Lizenzprogramm heruntergeladen wird, oder an eine andere E-Mail-Adresse, über die der Lizenznehmer Zend informiert hat.