Z-DATdump 5.3

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 8.37 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Z-DATdump kann vollständige Ordner für den Transport, die Kopie oder die Archivierung auf Streamer-Laufwerke automatisch oder mit einem Zeitplan kopieren. Das bedeutet eine schnelle und automatische Datenspeicherung auf:TRAVAN, VXA, DAT, MLR, SLR, DLT, QIC, LTO, Ultrium, AIT, DDS oder DDS-Bandlaufwerke mit SCSI-, IDE- oder USB-Anschluss. Das Programm verfügt über eine einfach zu bedienende Schnittstelle und kann auch über Befehlszeilenparameter gesteuert werden. Dies ermöglicht geplante Sicherungen mit dem integrierten Windows-Taskplaner oder unserem erweiterten Task- und Sicherungsplaner Z-Cron. Z-DATdump wurde entwickelt, um Daten einfach und zuverlässig auf Band zu kopieren. Die Komplexität des Programms wurde bewusst auf ein Minimum reduziert, was die Verwendung für einen Mitarbeiter und einen Administrator einfach macht. Z-DATdump ist eine kostengünstige Alternative, wenn es darum geht, Ihre Daten schnell und einfach auf Band zu kopieren. Die Bandsoftware lässt sich einfach installieren und mit einer gut strukturierten Benutzeroberfläche konfigurierbar machen. Es können bis zu fünf Dateilisten definiert werden, und es ermöglicht das schnelle Absetzen einer manuell erstellten Dump-Liste auf Band. Mit der integrierten 1-Klick-Dump-Funktion können Sie Desktop-Verknüpfungen für Backup-Jobs erstellen, sodass Sie schnell und bequem ein Band-Backup starten können, ohne die Software zu öffnen. Mit Z-DATdump können Sie Ihre Daten 1:1, inkrementell oder differenziell für Bandkopien auswählen. Eine Schnelle CRC-Prüfung kann optional aktiviert werden, wenn die gespeicherten Daten nach der Bandsicherung überprüft werden sollen. Ein großer Vorteil der Bandsoftware ist die Steuerung über Befehlszeilenparameter, die die Integration von Z-DATdump in andere Anwendungen, Batchdateien und Skripte ermöglicht.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.3 veröffentlicht auf 2012-04-19
    Wichtiges Update mit einigen Verbesserungen und Optimierungen. Anpassungen für Z-DBackup. Anpassungen für Z-DBackup, Anpassungen für Z-VSScopy, Anpassungen für Logfile (Restore), Anpassungen für Multi-Spanning

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Freeware für den persönlichen Gebrauch: Dieses Programm ist Freeware für den persönlichen Gebrauch, d.h. die Standardversion kann von Privatpersonen kostenlos genutzt werden. Die kommerzielle oder professionelle Nutzung der kostenlosen Versionen ist nicht gestattet. Shareware: Im Prinzip sind diese Programme 14-Tage-Testversionen für professionelle Benutzer. Nach Ablauf der Testphase darf die Software nicht mehr verwendet werden! Wenn Sie das Programm weiterhin verwenden möchten, müssen Sie eine Lizenz erwerben. Diese Software wird zu den folgenden Nutzungsbedingungen vertrieben: Die Computerprogramme von A. Baumann, die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen, sind Vertragsgegenstand. Diese werden im Folgenden auch als "software" beschrieben. Ich möchte Sie darüber informieren, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen möglichen Kombinationen und Umgebungen fehlerfrei läuft. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur eine Software, die im Allgemeinen nützlich ist, wie in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen vermerkt. Alle Aussagen auf meiner Website oder in den beigefügten Programmdokumentationen über den Leistungsumfang unserer Software sind nur allgemeine Informationen und keine garantierten Eigenschaften. Die Software wird ohne Jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Autor Andreas Baumann haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung dieser Software oder der Unmöglichkeit der Nutzung dieser Software durch den Nutzer oder Dritte entstehen. In keinem Fall kann der Autor für entgangenen Gewinn oder Umsatz oder den Verlust von Daten oder direkte, indirekte, besondere Folge-, Neben- oder Inklusivschäden, die durch die Nutzung der Software oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software verursacht werden, unabhängig von einer theoretisch anwendbaren möglichen Haftung verantwortlich gemacht werden, auch wenn die Möglichkeit solcher Schäden dem Autor zur Kenntnis gebracht wurde. Die Standardversion der Software ist für Privatpersonen kostenlos. Die kommerzielle oder professionelle Nutzung der kostenlosen Versionen ist nicht gestattet. Die kostenlose Standardversion der Software kann für Evaluierungszwecke in Unternehmen verwendet werden. Für den professionellen/geschäftlichen Gebrauch müssen Sie eine Lizenz vom Autor erwerben, um die Software zu verwenden. Die professionelle Nutzung der kostenlosen Version verstößt gegen geltende Urheberrechte und kann nach dem Zivil- und Strafrecht verfolgt werden. Kommerzielle oder professionelle Nutzung oder Vertrieb in irgendeiner Form erfordert meine schriftliche Zustimmung. Änderungen an der Software oder deren Dokumentation oder jede Form der Dekompilierung sind untersagt. Ein Nutzer ist rechtlich nicht berechtigt, kostenlosen Support für die Software zu verlangen. Wir sind jedoch stets bemüht, unseren Nutzern nach besten Kräften zu helfen und qualifizierten E-Mail-Support bereitzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, kostenlose Updates für unsere Software zu veröffentlichen. Wir versuchen jedoch, jeden Fehler so schnell wie möglich zu beheben sowie neue Funktionen einzuführen und Updates bereitzustellen. Die Lizenzgebühr enthält einen kostenlosen neuen Schlüssel für den Fall, dass Sie Ihren alten in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf unserer Software verlieren. Danach berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für die Ausgabe eines neuen Schlüssels. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die fragliche Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Andreas Baumann. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Andreas Baumann widerspricht ausdrücklich ihrer Aufnahme, soweit zwischen den Parteien keine individuelle Inklusion vereinbart wurde. (c) 2010 Andreas Baumann