Solid File System OS edition 5.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 26.55 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Mit Solid File System OS edition kann Ihre Anwendung eine virtuelle Festplatte erstellen, auf die für alle oder ausgewählte Prozesse zugegriffen werden kann. Dieser Datenträger kann für den Benutzer als regulärer Datenträger sichtbar gemacht werden. Das virtuelle Laufwerk (Speicher) wird mit dem SolFS-Dateisystem formatiert. SolFS ist ein virtuelles Dateisystem, das in einer einzigen Datei (oder Datenbankdatensatz, Dateiressource, Speicherblock oder sogar Cloud-Speicher) gespeichert ist. SolFS verfügt über alle notwendigen Funktionen, die in modernen Dateisystemen zu finden sind, wie Unterstützung für Streams innerhalb von Dateien, Datei- und Streamverschlüsselung, Komprimierung, Journaling (Unterstützung für Datenintegrität), Datei- und Speichermetadaten, symbolische Links usw. Mit SolFS können Sie das Problem der Verwaltung einer großen Anzahl von zusätzlichen Dateien, die für Ihre Anwendung benötigt werden, vereinfachen oder vollständig lösen. Jetzt werden Ihre Kunden nicht durch unbekannte Dateien verwirrt werden, die ihr Laufwerk auffüllen. Auch das Problem des versehentlichen Löschens von Dateien ist gelöst: Alle Dateien werden an einem Ort atouch atouch des Benutzers aufbewahrt. Wenn Sie eine Datei (Dateisystemspeicher) Anwendungswartung verwenden, wird die Benutzerunterstützung viel einfacher.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.5 veröffentlicht auf 2008-01-11

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Solid File System Evaluation Lizenzvertrag

    EldoS Corporation ist bereit, Solid File System ihnen nur unter der Bedingung zu lizenzieren, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenz akzeptieren.

    1. Definitionen.

    Diese Lizenz definiert und verwendet die folgenden Begriffe:

    1.1. Der Software - Solid File System Quellcode, binärer (maschinenausführbarer) Code in elektronischer, gedruckter oder anderer Form, der verteilt und/oder verwendet werden kann, Begleitdokumentation, grafische Materialien einschließlich Diagramme, Blockschemata, Logos, Grafik, Mustercode in elektronischer oder gedruckter Form, Batch-Skripte und Konfigurationsdateien, die zur Verwendung und/oder zum Vertrieb von Solid File System in Teilen oder in der Gesamtheit verwendet werden.
    1.2. Lizenznehmer - ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die das Recht hat, die Software für die Software-Evaluierung gemäß dieser Lizenz zu verwenden.
    1.3. Lizenznehmer - EldoS Corporation insgesamt vertreten durch EldoS Corporation Principal Officer.
    1.4. Dritte - Unternehmen und Natürliche, die getrennte juristische Personen und nicht Teil des Lizenznehmers sind.
    1.5. Middleware - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer zur Verwendung durch Dritte zur Erstellung von Softwareprodukten Dritter entwickelt werden und die als Teil der Softwareprodukte oder -dienste von Drittanbietern enthalten sind. Dazu gehören unter dessen Angaben Java-Klassen, ActiveX-Objekte, .NET-Assemblys, Delphi-Komponenten, Dynamic-Link-Bibliotheken, freigegebene Objekte usw.
    1.6. Inhouse Web Services - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf internen Firmenservern (Intranet) ausgeführt werden und nicht Dritten ausgesetzt sind.
    1.7. Öffentliche Webdienste - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf öffentlich zugänglichen Internetservern ausgeführt werden und deren öffentliche Funktionen die Offenlegung der Funktionalität der Software gegenüber Dritten umfassen.
    1.8. Endbenutzeranwendungen - Softwareprodukte oder -dienste, die nicht als Middleware oder Web Services klassifiziert sind. Endbenutzeranwendungen umfassen Middleware, die ausschließlich für den internen Einsatz in den Endbenutzeranwendungen des Lizenznehmers entwickelt wird.
    1.9. Hardware - alle computerbasierten Geräte, einbettbaren Module und Geräte, die Materialmodule für die Informationsverarbeitung und/oder -speicherung enthalten.
    1.10. Software-Evaluierung - Prüfung der Software, die vom Lizenznehmer durchgeführt wird, um die Gebrauchstauglichkeit und die Einhaltung der Anforderungen des Lizenznehmers zu ermitteln.
    1.11. Quellcode - die menschenlesbare Form des Computerprogrammiercodes und der zugehörigen Systemdokumentation einschließlich aller Kommentare und aller Verfahrenscodes wie Jobsteuerungssprache.
    1.12. Computer System - ein Hardwaresystem, das ein einzelnes Motherboard mit einer oder mehreren CPUs oder ein Softwaresystem für Hardware-Emulation oder Virtualisierung umfasst, das ein Hardwaresystem mit einem Motherboard und einer oder mehreren CPUs emuliert oder virtualisiert.
    1.13. Installierte Kopie - eine Gruppe von Computerdateien in elektronischer Form, die von einem und nur einem Softwareentwickler für die Entwicklung und das Testen der Software auf einer beliebigen Anzahl von Computersystemen verwendet wird.
    1.14. Neue Version - neue Nachversionen der Software mit einer neuen ersten Anzahl wie, aber nicht beschränkt auf, 2.0 oder 3.0.
    1.15. Updates - alle Nachfolge-Upgrades, Revisionen, Patches, Erweiterungen, Korrekturen von Modifikationen, Kopien, Ergänzungen oder Wartungsversionen der Software, die keine Neuen Versionen sind.
    1.16. Lizenzschlüssel - Informationsblock, den der Lizenznehmer dem Lizenznehmer zur Bewertung zur Verfügung gestellt hat ("Evaluierungslizenzschlüssel" und "zeitbeschränkter Evaluierungslizenzschlüssele zur Bewertung ("Evaluierungslizenzschlüssel" und "zeitbeschränkter Evaluierungslizenzschlüssel") oder für die Produktion ("Universal Production License Key", "time-limited license key", "EXE-gebundener Lizenzschlüssel") und vom Lizenzgeber als Lizenzschlüssel identifiziert. Der Lizenzschlüssel enthält Daten, die von der Software verwendet werden, und muss als Teil des Binärcodes the Software behandelt werden.

    2. Nutzungsumfang.

    2.1. Diese Lizenz wird auf die Nutzung der Software durch jeden Lizenznehmer angewendet, der einen Evaluierungslizenzschlüssel erhalten hat, entweder durch Anfordern des zeitlich begrenzten Evaluierungslizenzschlüssels beim Lizenzgeber oder durch Herunterladen des Evaluierungspakets der Software von der Website des Lizenzgebers oder von der anderen Website, die vom Lizenzgeber für den Vertrieb von Evaluierungsversionen der Software autorisiert wurde.
    2.2. Diese Lizenz legt die Nutzungsbedingungen der Software zur Evaluierung fest.
    2.3. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software bei der Entwicklung von Endbenutzeranwendungen, Middleware oder Webdiensten zu verwenden, außer zum Zweck der Prüfung der Eignung und Der Geschwindigkeit des Betriebs der Software.
    2.4. Die Software kann Teile des Quellcodes und/oder binären (maschinenausführbaren) Codes enthalten, die von Drittanbietern entwickelt und unter verschiedenen Lizenzen vertrieben werden. Wenn ein solcher Drittanbietercode in der Software enthalten ist, enthält die Software auch die entsprechenden Lizenztexte, die die Verwendung des enthaltenen Drittanbietercodes regeln.

    3. Nutzungsbedingungen.

    3.1. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht zur Installation und Nutzung der Software für Softwarebewertungszwecke nur gemäß den Bedingungen dieser Lizenz.
    3.2. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Eigentumshinweise geschützt.
    3.3. Der Lizenznehmer kann eine (1) installierte Kopie der Software installieren und verwenden.
    3.4. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine angemessene Anzahl von Kopien der Software zu Sicherungs- und Sicherheitszwecken zu erstellen, da diese Kopien nicht für die Entwicklung, Produktion oder Bereitstellung verwendet werden.
    3.5. Die Verteilung des Binärcodes der Software und gegebenenfalls des Evaluierungslizenzschlüssels ist nur zulässig, wenn der Binärcode des Software- und Evaluierungslizenzschlüssels in den Softwareanwendungen enthalten ist, die zum Testen und Demonstrieren der Funktionalität und Fähigkeiten der Software erstellt wurden. Eine solche Verteilung ist nur an die Computersysteme, die dem Lizenznehmer gehören oder vom Lizenznehmer gemietet werden, und nur zum Nachweis der Funktionalität und Fähigkeiten der Software an das Personal des Lizenznehmers gestattet. Binärcode und Evaluierungslizenzschlüssel der Software müssen als integraler Bestandteil des Softwarepakets des Lizenznehmers enthalten sein und dürfen nicht getrennt von diesem Paket verwendet werden.
    3.6. Die Verbreitung der Software oder ihrer Teile (einschließlich der als verteilbar gekennzeichneten) an Dritte oder zur Verwendung durch Dritte ist untersagt.
    3.7. Der Lizenznehmer darf Änderungen und Erweiterungen nur an den Beispielanwendungen vornehmen, die im Evaluierungspaket der Software enthalten sind und als Samples identifiziert werden. Die Änderung anderer Teile der Software ist untersagt.
    3.8. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer das Recht, grundlegenden technischen Support gemäß der Support-Richtlinie (veröffentlicht vom Lizenzgeber) zu erhalten. Technischer Support wird nur für die ursprüngliche Software bereitgestellt. Technischer Support für Änderungen oder Erweiterungen der Software ist nicht vorgesehen.
    3.9. Der Lizenznehmer darf die im Evaluierungslizenzschlüssel enthaltenen Informationen nicht zurückentwickeln, zerlegen oder auf andere Weise analysieren oder andere Lizenzschlüssel generieren und verwenden, die nicht vom Lizenzgeber erhalten wurden.

    4. Kündigung und Übertragung.

    4.1. Die Miete, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede andere vorübergehende oder dauerhafte Übertragung von Rechten, die durch diese Lizenz gewährt werden, ist untersagt.
    4.2. Die Lizenz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer seinen Geschäftsbedingungen zustimmt.
    4.3. Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Lizenznehmer die oben beschriebenen Einschränkungen nicht einhält.
    4.4. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit gekündigt werden.
    4.5. Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, die unter den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurde, und alle ihre Komponenten auf allen Systemen und allen Arten von Medien und im Computerspeicher vernichten.
    4.6. Die Laufzeit dieses Abkommens beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und wird danach dauerhaft fortgesetzt, es sei denn, dieS wird gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt.

    5. Garantie und Haftungsausschluss.

    5.1. Die Software wird vom Lizenzgeber 'As Is' zur Verfügung gestellt.
    5.2. ZUR MAXIMALEN DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, DER LIZENZEr DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. DER LIZENZEr WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER FREI ODER WIRD OHNE INTERRUPTION OPERATE. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS REMAINS WITH THE LICENSEE. DIESE LIMITED WARRANTY GIVES THE LICENSEE SPECIFIC LEGAL RIGHTS. DIE LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZITION ZU STAAT/JURISATORTION.
    5.3. IN NO EVENT SHALL THE LICENSER BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT.

    6. Ausfuhrbeschränkungen.

    6.1. Die Software muss gemäß den Ausfuhrkontrollvorschriften der Europäischen Union und des Wohnsitzlandes des Lizenznehmers importiert, verwendet, exportiert und wiederausgeführt werden.

    7. Geltendes Recht.

    7.1. Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen des Vereinigten Königreichs. Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenz haben, können Sie sich schriftlich an eldoS Corporation, 2nd Floor, 145-157 St John Street, London, EC1V 4PY, Großbritannien wenden.

    8. Einhaltung der Lizenz.

    8.1. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss der Lizenznehmer auf Anfrage des Lizenzgebers Informationen über die Konformität der Nutzung der Software an die Lizenz übermitteln.
    8.2. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält.

    9. Allgemeine Bestimmungen.

    9.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Lizenz, der gemäß seinen Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt.
    9.2. Neue Versionen der Software können dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer unter zusätzlichen oder anderen Bedingungen lizenziert werden.
    9.3. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bescheinigt der Lizenzgeber, dass er ein rechtmäßiger Eigentümer der Software ist und alle Rechte zur Nutzung, Änderung, Verbesserung, Vervielfältigung, Verteilung, Unterlizenzierung und Marktierung der Software und jeder neuen Version besitzt, die oben in Objekt- und Quellcodeform auf und für alle Medien und mit allen Mitteln oder Methoden, die jetzt bekannt oder bekannt sind, identifiziert wurde.
    9.4. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software.

Programmdetails