PROBILZ FREE ED Retail Billing software 1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 355.33 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎60 ‎Stimmen

Probilz-freie Edition - Kann Ihnen helfen, den Betrieb zu rationalisieren und die Effizienz zu maximieren, ob Sie einen schnellen Service-Supermarkt, Textil- und Fertigausstellungsräume, Lebensmittel, Haushaltsgeräte, Hardware/Elektro, Schuhe, Mobile Store, Geschenkladen, Schmuck- und Uhrengeschäft, Bäckerei und Süßwarenladen, Optik und alle Arten von Einzelhandelsgeschäften betreiben. Barcode-Generator /und Reader integriert, Multiple-System-Integration als Server-Client-Technologie. Es wird verwendet, um auf bis zu 5000 Datensätze zuzugreifen. *Probilz ist maßgeschneidert - an Ihre Anforderungen angepasst. *Ermöglicht es Ihnen, Kunden, Inventar, Lieferanten und Produktverkäufe zu verwalten *Sparen Sie Zeit, indem Sie die Probilz-Software verwenden, um den täglichen Umsatz zu berechnen *Verbessern Sie den Kundenservice mit Zugang zu Rabatten, vorgeschlagenen Artikeln und früheren Käufen *Erhöhen Sie die Gewinne, indem Sie heiße Verkäufer und Artikel mit starken Gewinnspannen identifizieren * Reduzieren Sie die Zeit pro Transaktion und erhöhen Sie die Kundenzufriedenheit. Einige wichtige Funktionen der Software sind: 1. Benutzerfreundliche Schnittstelle. 2. Plattform unabhängig. 3. Hohe Datensicherheit. 4. Automatische Sicherungen. 5. Gute Qualität und erschwinglich.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2012-09-26
    Neue Berichte aktualisiert

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SOFTWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG PROBILZ- RMS (Retail POS System) eine von M/s. Vanuston Intelligence Pvt. Ltd. (LICENSOR) entwickelte Software - wird dem Endnutzer (LICENSEE) zu den folgenden Geschäftsbedingungen angeboten, die der Endbenutzer beim Öffnen und Installieren der SOFTWARE als vollständig akzeptiert gilt. 1.Der LICENSOR ist der Inhaber des Urheberrechts und aller anderen geistigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE. 2.Der LICENSOR gewährt dem LIZENZnehmer eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE zu den nachstehenden Bedingungen. 3.Der LIZENZnehmer, durch das Öffnen und Installieren dieses Pakets, gilt als gelesen, verstanden und vereinbart, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Es wird auch vereinbart, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen dem LIZENZnehmer und dem LICENSOR ist. 4.Der LIZENZnehmer darf die SOFTWARE nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig modifizieren, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz vorgesehen. 5.Der LIZENZnehmer ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Eignung der SOFTWARE für den Zweck, den sie verwenden soll, vor dem Kauf der SOFTWARE. Sobald der LIZENZnehmer die SOFTWARE erwirbt, akzeptiert der LICENSOR unter keinen Umständen die Rückgabe der SOFTWARE, und die einmal geleistete Zahlung ist nicht erstattungsfähig. 6.Der LICENSOR erlischt und lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung, welche Garantie auch immer, in Bezug auf die Eignung, Anwendbarkeit, Eignung, Marktgängigkeit oder anderweitig der SOFTWARE und verwandten Gegenständen. 7.Die SOFTWARE wird in verschiedenen Editionen angeboten. Jede Edition ist in einer oder mehreren von drei verschiedenen Varianten verfügbar - Single-User, Multi-User und Client-Server. Bei Single-User / Client-Server kann der LIZENZnehmer die SOFTWARE nur auf einem einzigen Computer installieren. Im Falle eines Multi-Users kann der LIZENZnehmer die SOFTWARE auf einem einzigen LAN (Local Area Network) installieren. 8.Der LIZENZnehmer trifft alle angemessenen Vorkehrungen und Maßnahmen, um die SOFTWARE und damit verbundene Gegenstände vor unbefugter Nutzung, Zugriff, Vervielfältigung, Modifikationen, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu schützen. 9.Der Preis der SOFTWARE ist die Lizenzgebühr für die Nutzung der SOFTWARE. Alle Dienstleistungen wie Installation, Schulung, Support, Dokumentation usw. sind extra oder inklusive des angebotenen Pakets kostenpflichtig. 10.Upgrades, Erweiterungen, Ergänzungen und verbesserte Versionen der SOFTWARE stehen dem LIZENZnehmer gegen Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr /Preis zur Verfügung, wie es die Richtlinien des LICENSOR vorsehen können. 11.Nach Der Veröffentlichung einer neuen Version erfolgt die weiterentwicklung/Debugging nur auf der neuen Version, die von der Annahme weiterer Bedingungen zwischen den Parteien abhängig gemacht werden kann. 12.Der LICENSOR übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität der SOFTWARE mit zukünftigen Betriebssystemen / Technologien. 13.Der LICENSOR übernimmt keine Verantwortung für jede Art von Beschädigung von Daten auf der LICENSEE-Website aufgrund von Medienausfall / Stromausfall / Hardware-Problem / Virus-Infektion oder einem anderen Grund. Der LICENSOR kann höchstens versuchen, die Daten vollständig oder teilweise wiederherzustellen, und dasselbe ist zu berechnen. 14.It wird vom LIZENZnehmer ausdrücklich vereinbart, dass weder der Hersteller noch der Lieferant der SOFTWARE für Verluste oder Schäden haftet, ob direkt, indirekt, besonders, Folge- und/oder Nebenkosten, die sich aus der Nutzung oder Anwendung der SOFTWARE und damit zusammenhängender Gegenstände ergeben. 15.Die in der SOFTWARE enthaltenen gesetzlichen Berichte dienen dazu, dem LIZENZnehmer die Informationen/Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung verschiedener gesetzlicher Verpflichtungen wie Diehinterlegung von Steuern, Abgabe von Steuererklärungen usw. erforderlich sind. Der LICENSOR übernimmt keine Garantie, Zusage oder Anspruchsgenauigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der bereitgestellten Informationen und erhebt keinen Anspruch darauf, dass die in der SOFTWARE bereitgestellten gesetzlichen Berichte von den Steuerbehörden in ihrer Zeit akzeptiert werden. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Fehler / Auslassungen oder Verzögerungen bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen durch den LIZENZnehmer. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Anforderungen, der LICENSOR wird versuchen, dies in den kommenden Versionen der SOFTWARE zu integrieren, aber, ist nicht verpflichtet, dies zu tun. 16.Die Parteien stimmen hiermit zu, dass die Gerichte in Chennai, Indien, allein für alle Verfahren in Bezug auf alles, was sich aus dieser Vereinbarung ergibt, zuständig sind. ------------------ X ------------------