NCP Secure Entry Linux Client 2.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 6.93 MB
‎Benutzerbewertung: 4.4/5 - ‎7 ‎Stimmen

NCP Secure Entry Client für die Kommunikation mit jedem IPSec-Gateway (Kompatibilitätsliste unter http://www.ncp.de). Es unterstützt alle Übertragungsnetze wie ISDN, das analoge Netzwerk, xDSL, Internet, GSM, GPRS, IMTS, LAN, WLAN, und es läuft unter allen Windows-Betriebssystemen. Eine permanent integrierte Personal Firewall schützt den PC vor Angriffen in allen Kommunikationsumgebungen. Alle Sicherheitsmechanismen sind bereits aktiv, wenn das System gestartet wird, und sie bleiben aktiv, bis der Entry Client deaktiviert ist. IP-NAT, Stateful Packet Inspection, definierte Filterregeln, Friendly Net und Hotspot Detection (automatische Erkennung der aktuellen Netzwerkumgebung und Aktivierung der entsprechenden Filterregeln). Die Authentifizierung relativ zum Zielgateway kann nach eigenem Ermessen über OTP-Token oder Zertifikate (Softzertifikate, Smartcards, USB-Token) in einer PKI ausgeführt werden. Alle Daten werden für die Übertragung verschlüsselt. Unterstützung für: Triple DES 128, 192-bit, Blowfish 128-bit, AES 128, 192, 256-bit und RSA 1024, 2048- bit. Der Entry Client kann auch in IT-Umgebungen ohne permanente IP-Adressen implementiert werden. DynDNS (Dynamic DNS) wird zum Einwählen in das zentrale VPN-Gateway mit wechselnden öffentlichen IP-Adressen verwendet, die über einen öffentlichen DynDNS-Server abgefragt werden (Voraussetzung: Das Zielgateway muss DynDNS unterstützen). Als Alternative zum Microsoft RAS-Dialer verfügt der Entry Client über einen eigenen Dialer, der betriebssystemunabhängig ist. Es bietet folgende Vorteile: Telefongebühreneinsparung, Übergabe und Optimierung zentraler VPN-Ressourcen durch intelligenten Short Hold Mode, Remote-Administration und Schutz vor externen Dialern.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2 veröffentlicht auf 2006-01-13
    Erweiterte Persönliche Firewall-Funktionen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

NCP Engineering Software Lizenzvertrag Die Bedingungen der Lizenz für die Nutzung durch Sie, den Endbenutzer (im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet) der NCP-Software sind unten aufgeführt. Durch das Lesen und Akzeptieren dieser Mitteilung stimmen Sie diesen Geschäftsbedingungen zu, also lesen Sie bitte den folgenden Text sorgfältig und vollständig durch. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, können Sie die Software nicht verwenden. Vertragsbedingungen 1. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die in Dateiform gelieferte Software, einschließlich der zugehörigen Softwaredokumentation. NCP weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich ist, Computersoftware herzustellen, die perfekt mit allen Systemen und unter allen Bedingungen funktioniert. Diese Vereinbarung gilt daher nur für Software, die grundsätzlich wie in der Softwaredokumentation und im Benutzerhandbuch beschrieben nutzbar ist. 2. Nutzungsumfang Für die Dauer dieser Vereinbarung räumt Ihnen NCP ein einfaches, nicht ausschließliches persönliches Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet) ein, die vorliegende Kopie der NCP-Software auf einem einzigen Computer und an einem einzigen Standort zu verwenden. Handelt es sich bei diesem einzelnen Computer um ein Mehrbenutzersystem, so gilt diese Lizenz für alle Benutzer dieses Systems. Als Lizenznehmer können Sie Software von einem Computer auf einen anderen kopieren, sofern sie immer nur auf einem Computer gleichzeitig verwendet oder geladen wird. Jede zusätzliche Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der NCPs. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Gegenstand dieses Vertrages nur in dem ihm durch diesen Vertrag und durch zwangsrechtliches deutsches Recht eingeräumten Umfang zu nutzen und zu reproduzieren. Der Lizenznehmer versichert ausdrücklich, dass er und seine Mitarbeiter, Erfüllungsressourcen oder andere Support-Personen, verbundene Unternehmen oder andere Dritte, auf die er kontrollierende Einfluss ausüben kann, die Vertragsprodukte ohne den erforderlichen Erwerb einer Lizenz nicht nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ferner, NCP auf Verlangen eine vollständige und vollständige Liste aller Installationen der Vertragsprodukte einschließlich der Adressen der jeweiligen Installationsorte zur Verfügung zu stellen, die über ihn, seine Mitarbeiter, Erfüllungsressourcen, andere mit ihm verbundene Support-Personen, verbundene Unternehmen und Geschäftspartner initiiert wurden; und die NCP zu ermächtigen, nach Vereinbarung über ein geeignetes Datum und eine angemessene Uhrzeit Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht ohne Lizenz zu kopieren oder freizugeben. 3. Ausschlüsse Der Lizenznehmer darf nicht: a) Ohne ncPs vorschriftliche Zustimmung die Software oder die zugehörigen Dokumente an Dritte weitergeben oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. b) Kopieren Sie die Software von einem Computer auf einen anderen über ein Netzwerk oder andere Datenübertragungskanäle, außer unter mehreren Standort- oder Serverlizenzen, die zu diesem Zweck erteilt wurden. c) Ändern, übersetzen, herabstufen, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren Sie die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NCPs. d) Aus der Software abgeleitete Programme produzieren oder die schriftliche Dokumentation reproduzieren. e) Übersetzen Sie die Software oder ändern Sie sie oder produzieren Sie Programme, die aus der schriftlichen Dokumentation abgeleitet sind. 4. Rechte durch Erwerb dieses Produkts, Sie lediglich eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software erwerben; Dadurch werden der Software selbst keine Rechte übertragen. Insbesondere behält sich NCP alle Rechte an Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung und Verwertung in Bezug auf die Software vor. 5. Vervielfältigung Die Software und die zugehörigen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Wenn die Software ohne Kopierschutz bereitgestellt wird, dürfen Sie nur zu Sicherungszwecken eine einzige Ersatzkopie erstellen. Sie müssen diese Ersatzkopie als Copyright von NCP markieren oder darin einen diesbezüglichen Hinweis enthalten. Urheberrechtshinweise, die bereits in der Software enthalten sind, und alle darin enthaltenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, die Software oder Dokumentation ganz oder teilweise, in ihrer ursprünglichen oder geänderten Form oder in Kombination mit oder in einer anderen Software zu vervielfältign oder anderweitig zu reproduzieren. 6. Lizenzabtretung Die Lizenz für die Software darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NCP nicht an Dritte vergeben werden und unterliegt dann nur den Bedingungen dieser Vereinbarung. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software als Geschenk zu verschenken oder zu vermieten oder zu vermieten. 7. Vertragslaufzeit Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Das Recht der Lizenznehmer, die Software zu verwenden, erlischt ohne vorherige Ankündigung, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Bei Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer die Software und alle Kopien der Software, einschließlich aller geänderten Kopien, und die schriftliche Dokumentation vernichten. 8. Liquidierte Schäden im Falle einer Vertragsverletzung NCP weist darauf hin, dass der Lizenznehmer für Verluste aufgrund einer Vertragsverletzung haftet, die NCP infolge eines Verstoßes gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung entsteht. 9. Änderungen und Aktualisierungen NCP können die Software nach eigenem Ermessen ändern oder aktualisieren. 10. NCP-Garantien und Haftung a) Aus den oben genannten Gründen kann NCP keine Haftung dafür übernehmen, dass die Software frei von allen Mängeln ist. Insbesondere kann NCP keine Garantie dafür geben, dass die Software die Anforderungen und Zwecke der Benutzer erfüllt oder dass sie mit anderer Software funktioniert, die vom Benutzer verwendet wird. Die Verantwortung für die Auswahl der richtigen Software und für die Folgen der Verwendung derselben und für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse liegt beim Lizenznehmer. Dies gilt auch für die Dokumentation, die der Software beiliegt. b) NCP haftet nicht für Verluste, es sei denn, dieser Verlust ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NCPs zurückzuführen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Wiederverkäufer. c) Die Haftung für etwaige Merkmale, die von NCP garantiert werden können, wird nicht berührt. Für Schäden, die sich aus Mängeln ergeben, die nicht durch eine solche Garantie abgedeckt sind, kann keine Haftung übernommen werden. d) NCP kann nicht garantieren, dass die bereitgestellte Software vollständig virenfrei ist, aber NCP garantiert, dass die gesamte Software vor dem Problem mit der aktuellen Virenprüfungssoftware auf Viren überprüft wird. 11. Geltendes Recht Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht: Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland. Der Lizenznehmer akzeptiert diese Bestimmung. Dieses Produkt enthält Software des OpenSSL-Projekts. (http:OpenSSL.org/) Dieses Produkt enthält kryptografische Software von Eric Young ([email protected]) Dieses Produkt enthält Software von Tim Hudson ([email protected]) Wenn Sie den Bedingungen dieser NCP-Softwarelizenz zustimmen, drücken Sie bitte Y für ja im entsprechenden Fenster unten. Wenn Sie den Bedingungen dieser NCP-Softwarelizenz nicht zustimmen, drücken Sie bitte N für N für nein im entsprechenden Fenster unten. Wenn Sie im entsprechenden Fenster unten N drücken, können Sie die Software nicht verwenden.