Keywarden Der zuverlässige Wächter für Ihre Passwörter! Keywarden ist ein benutzerfreundliches und hochsicherer Passwort-Manager, der Ihre verschiedenen Passwörter, Login-Informationen, Kreditkartennummern und andere sicherheitsrelevante Daten an einem übersichtlichen Ort speichert. Keywarden schützt Ihre Daten optimal mit der allgemein akzeptierten Blowfish-Verschlüsselung. Da es keine bekannte Möglichkeit gibt, diese Verschlüsselung zu brechen, wird nicht einmal ein Nachrichtendienst in der Lage sein, Ihre Passwörter zu lesen. Ihr Vorteil dabei: Sie verwenden einfach ein einziges Master-Passwort, um auf all Ihre verschiedenen Passwörter zuzugreifen. Sie müssen sich nur dieses einzelne Passwort merken! Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick: * Sicherheit: Hochsichere Blowfish-Verschlüsselung * Einfach zu bedienen: Anpassbare Baumansicht, Passwort-Generator, ... * PlattformUnabhängigkeit: Läuft unter Windows, Linux, Solaris, Mac OS, ... * Mobilität: Keywarden ist immer dabei, z.B. auf einem USB-Stick
VERSIONSVERLAUF
- Version 1.4 veröffentlicht auf 2005-04-09
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Lizenzvertrag
Das Urheberrecht an dieser Software ist Eigentum von
Fransson Software
Dipl.-Inform. Jens Fransson
Langenkoppel 20
Ammersbek
Deutschland
www.fransson.de
- im Folgenden den "Lizenzgeber" -
Es ist eine Straftat, diese Software oder Teile davon ohne Genehmigung zu reproduzieren oder zu vertreiben. Solche Aktionen
kann zu Straf- oder Zivilverfahren führen, die zu harten Strafen oder Schadenersatzansprüchen führen.
Der Lizenzgeber gewährt Ihnen - im Folgenden die "Lizenznehmer" - Nutzung dieser Software vorbehaltlich der folgenden
Lizenzbedingungen:
1 Lizenzobjekt
Die Vereinbarung bezieht sich auf das vorliegende Computerprogramm in der veröffentlichten Vollversion einschließlich der
Lizenzdatei, die für die Veröffentlichung erforderlich ist ("Software") zusammen mit der Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und
andere Begleitliteratur ("Dokumentation").
Das Hauptprogramm wird per Bestellung über versiegelte Datenträger oder durch Download an den Lizenznehmer übertragen.
von der Website des Lizenzgebers. Bis zum Kauf einer Lizenzdatei kann das Hauptprogramm nur als
limitierte Testversion. Um alle Funktionen nutzen zu können, muss der Lizenznehmer eine Lizenzdatei
Lizenzgeber oder ein autorisierter Händler. Die Lizenzdatei wird dem Lizenznehmer durch Senden einer versiegelten
oder, auf Anfrage der Lizenznehmer und in einigen Fällen bei der Option Lizenzgeber, per E-Mail. Wenn die Haupt-
Programm oder Lizenzdatei vom Lizenznehmer heruntergeladen wird, gilt die Übertragung als am
Abschluss des Downloads. Das Hauptprogramm wird von der Dokumentation begleitet; dies wird von
unabhängig von der Art der Softwareübertragung, entweder als gedruckte Version, als integrierte Online-Hilfe
in das Programm oder als Datei in einem universellen Format (z.B.html, hlp, txt oder pdf). Wenn der Lizenznehmer die
Software, indem er sie vom Lizenzgeber-Server per Modem oder Internet herunterlädt, erhält er
Dokumentation auf die gleiche Weise.
Die in der Dokumentation beschriebene Software entspricht dem neuesten technologischen Standard. das
Der Lizenznehmer wird daran erinnert, dass es nach den aktuellen technologischen Standards nicht möglich ist,
Software, die garantiert fehlerfrei mit allen Anwendungen und in allen Kombinationen (insbesondere
software).
Die Software darf nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen verwendet werden, die eine kontinuierliche ausfallsichere Leistung erfordern.
(Tätigkeiten mit hohem Risiko wie dem Betrieb kernatischer Anlagen, Waffensysteme,
Kommunikationssysteme und lebenserhaltende Maschinen).
2 Nutzungsumfang
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, eine Kopie der Software zu verwenden.
Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen - insbesondere in Bezug auf Art und Menge der
Computer - ("Lizenz").
3 Vervielfältigungsrechte und Vertrieb von Software
Der Lizenznehmer kann die Software in dem umfangsweise für seine Nutzung erforderlichen Umfang kopieren. Dazu gehört die Installation der
Software aus dem Originaldatenträger oder heruntergeladenem Installationsarchiv im Massenspeicher des
Hardware nach 2 und laden Sie die Software in den Arbeitsspeicher, um sie zu verwenden.
Darüber hinaus kann der Lizenznehmer eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen. Nur eine Sicherungskopie
des originalen Datenträgers oder des heruntergeladenen Installationsarchivs erstellt und/oder gespeichert werden. Diese Sicherung
muss als Kopie der erworbenen Software identifiziert werden.
Wenn regelmäßige Sicherungen des gesamten Datenbestands einschließlich der entsprechenden Programme Teil eines
aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems unverzichtbare Routine
Nach einem Absturz kann der Lizenznehmer die Anzahl der Sicherungskopien unbedingt erforderlich machen. Die relevanten
Datenträger müssen entsprechend identifiziert werden. Die Sicherungskopien müssen ausschließlich zur Archivierung
Zwecke.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die
Software und Dokumentation. Der Begriff "Dritter" gilt auch für Tochtergesellschaften des Lizenznehmers. das
Originaldatenträger und Sicherungskopien müssen an einem Ort gespeichert werden, an dem sie vor
Zugriff. Die Mitarbeiter des Lizenznehmers sind ausdrücklich mit der Einhaltung der vorliegenden
Bestimmungen und Urheberrechtsbestimmungen.
Der Lizenznehmer ist nicht gestattet,
vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Ausnahmen, um andere Kopien
ob teil- oder ganz der Software oder Dokumentation auf demselben oder anderen Trägern;
dies gilt auch für das Ausdrucken des Programmcodes;
die Software von einem Computer über ein Netzwerk oder eine andere Datenübertragung zu übertragen
kanalisieren zu einem anderen Computer oder Empfangsgerät, es sei denn, der Computer oder ein anderes Gerät
die empfangende Seite ist Eigentum des Lizenznehmers und unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung;
ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers zu ändern, zu übersetzen,
die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen oder
gemäß den vertraglichen Nutzungsbedingungen erforderlich sind, die
Dokumentation oder Erstellung abgeleiteter Werke daraus;
um Copyright-Hinweise, Seriennummern oder andere Programmidentifikationsfunktionen zu entfernen
es sei denn, der Lizenzgeber hat zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt;
die Software an Dritte weiterzugeben oder dritten Dritten in anderen
Form. Dies gilt auch für Kopien der Software. Der Begriff "Dritter" umfasst alle
Tochtergesellschaften des Lizenznehmers; Vertrieb der Software innerhalb der Unternehmensgruppe
ausschließliche Nutzung am neuen Standort ist vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des
Lizenzgeber, der nur aus gutem Grund abgelehnt werden darf. In diesem Fall muss die Einhaltung
mit 2 und 3 "Nutzungsumfang" und den anderen in der vorliegenden
Vertrag und etwaige Nebenabreden. Nach der Weitergabe der Software muss der Lizenznehmer
löschen und alle Sicherungskopien vollständig und sofort vom vorherigen Speicherort innerhalb
die Unternehmensgruppe;
Software oder Dokumentation oder Teile davon über eine
vorübergehende Miet- oder Leasingvereinbarung.
4 Sonstige Rechte im Zusammenhang mit der Software
Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung erwirbt der Lizenznehmer die vollen Rechte nur an den physischen Datenträgern
software- und dokumentations. Nutzungs- und Nutzungsrechte der Software und
Die Dokumentation wird nur in dem Umfang erworben, in dem dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben ist. Der Lizenzgeber
behält sich insbesondere alle Rechte an Veröffentlichung, Vervielfältigung, Redaktion, Übersetzung und anderen
Nutzung der Software.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software und Dokumentation für einen unbegrenzten Zeitraum zu nutzen.
Das Recht beider Parteien auf vorzeitige Kündigung aus gutem Grund wird hiervon nicht berührt.
Insbesondere hat der Lizenzgeber das Recht auf fristlose Kündigung im Falle einer
vertragliche Verpflichtungen des Lizenznehmers.
Nach Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software vollständig zu löschen, insbesondere die
Originaldatenträger, alle Sicherungskopien und die auf seinem Computersystem installierten Softwaredateien
die Dokumentation zurückgeben. Der Lizenzgeber ist berechtigt, vom Lizenznehmer eine feierliche Erklärung
diese Löschung stattgefunden hat.
6 Gewährleistung und Mitarbeit des Lizenznehmers
Gewährleistungsansprüche, die auf Mängeln der Software oder Dokumentation beruhen, können nur von der
Lizenznehmer gegen den Anbieter der Software, d.h. insbesondere gegen den Händler.
Ist der Lizenzgeber selbst der Lieferant - d. h. wenn die Software direkt von ihm gekauft wird -
garantiert, sofern nicht auf individueller Basis etwas anderes vereinbart ist, die Möglichkeit der
die Dokumentation. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übertragung der Software nach 1
Abschnitt 2. Ist der Lizenznehmer kein Verbraucher im Sinne des BGB, so
zusätzlich gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; bei Abweichungen von der
Unterlagen, die ein wesentliches Hindernis für die vereinbarte Verwendung darstellen, ist der Lizenzgeber verpflichtet,
Ersatz oder Reparatur nach wahllösen. Versäumt der Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist die
Abweichungen durch Ersatz oder Reparatur oder umsieben, um sie so zu umgehen, dass der Lizenznehmer
die Software, wie im Vertrag angegeben, oder wenn der Ersatz oder die Reparatur als
kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Redhibition) oder
die Lizenz für das Programm fristlos als Gegenleistung für die Erstattung der
Vergütung.
Bei der Transkribierung, Abgrenzung, Identifizierung und Meldung von Fehlern muss der Lizenznehmer so genau wie
Fehlermeldungen und Abfragen möglich sind und dafür kompetentes Personal einsetzen. Falls erforderlich,
Checklisten des Händlers oder Lizenzgebers verwendet werden.
7 Haftungs- und Fremdschutzrechte
Der Lizenzgeber haftet für Schäden, für die er verantwortlich ist, bis zu einem
Vergütung für die Software- oder Lizenzdatei. Grundlage für die Berechnung ist die Vergütung
Betrag ohne MwSt. zum Zeitpunkt des Kaufs.
Der Lizenzgeber haftet nicht für fehlende finanzielle Gewinne, indirekte und Folgeschäden und
Schäden aus Ansprüchen Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf der Verletzung dritter
Eigentumsrechte.
Der Lizenzgeber haftet nur dann für Fahrlässigkeit, wenn eine Verpflichtung verletzt wird, deren
besondere Bedeutung für die Erreichung des Vertragszwecks (Kardinalpflicht).
Der Lizenzgeber haftet nur für die Rückgabe von Daten und andere Schäden, die durch Datenverlust
im Rahmen eines typischen Restitutionsfalles und erst, wenn der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten
reproduzierbar durch angemessene, angemessene Anstrengungen aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form
Lizenznehmer, der regelmäßige Backups erstellt hat, die den relevanten Risiken entsprechen.
Die haftungsbeschränkten Haftungsbeschränkungen nach den Abschnitten 1-4 gelten nicht für Schäden, die auf
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder
Schäden aus Tod, Verletzung oder Gesundheitsschäden.
Sollte der Lizenznehmer eine der in der vorliegenden
Vereinbarung, insbesondere 1 Abschnitt 4, haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden, die
diese Nichteinhaltung.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird hiervon nicht berührt.
Sollte ein Dritter Ansprüche in Bezug auf die vertragliche Nutzung der anwendbaren, unveränderten
Version der Software oder Dokumentation, die sich aus einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte ergibt
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verteidigt der Lizenzgeber den Lizenznehmer gegen alle Ansprüche. das
Der Lizenzgeber übernimmt alle Kosten und Schäden, die dem Lizenznehmer von den Gerichten auferlegt werden, sofern die
Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informiert und alle
Maßnahmen und Vergleichsverhandlungen werden vom Lizenzgeber vorbehalten.
Sind Ansprüche nach Ziffer 8 oder sonstige Ansprüche wegen Verletzung von
geltend gemacht oder zu erwarten ist, ist der Lizenzgeber nach seiner Wahl berechtigt, die Software zu ändern oder
Dokumentation oder Austausch ganz oder teilweise innerhalb der für den Lizenznehmer akzeptablen Grenzen.
Wenn die Abschnitte 8 und 9 erhalten und es sich als unmöglich erweisen sollte, die Software zu ändern oder ein Recht auf
durch angemessene Anstrengungen kann jede Partei die Lizenz für die betreffende Software fristlos kündigen.
8 Vergütung des Lizenzgebers
Erfolgt der Abschluss und die Umsetzung dieser Vereinbarung direkt beim Lizenzgeber
ohne Vermittlung eines Händlers,
der Lizenzgeber vom Lizenznehmer eine einmalige Lizenzgebühr beim Kauf der Lizenz
Datei, die für die Veröffentlichung der Software erforderlich ist; dies umfasst auch den Kauf eines
Anspruch für die erste Nutzungsdauer. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach dem
Die preisliste der Lizenzgeber, die zu der Zeit oder der Bestellung (verfügbar auf der Website) oder
Vereinbarung.
Die Lizenzgebühr nach a) ist bei Derübertragung der Lizenzdatei unverzüglich fällig.
gemäß 1 Abschnitt 2 an den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erhält eine Rechnung für die
fälligen Betrag zusammen mit der Lizenzdatei.
Wenn die Software über vermittlung durch einen Händler erworben wird, wird die Lizenzgebühr und
Anspruch für die Nutzungsdauer wird durch den Kaufpreis gedeckt.
9 Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Abkommen, einschließlich dieser Klausel, müssen schriftlich erfolgen. Keine mündliche
Teilvereinbarungen abgeschlossen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers sind nicht Bestandteil dieser
und gelten nicht für dieses Vertragsverhältnis.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, ohne
die Erreichung des Vertragszwecks zu verhindern, berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der
verbleibenden Rückstellungen. In diesem Fall ersetzen die Parteien die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung durch
akzeptablen Bestimmung mit der gleichen wirtschaftlichen Absicht.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Ort der
Zuständigkeit für Händler-Lizenznehmer ist der Sitz des Lizenzgebers.
Lieferungen in EG-Länder können nur ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden, sofern der Lizenznehmer seine
UST/MwSt.-ID-Nummer.
Verbraucherinformationen über das Widerrufsrecht
Das Gesetz erlaubt ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für einige Verträge, die von Verbrauchern geschlossen werden.
mit einem Unternehmen. Dieses Recht haben Sie als Verbraucher insbesondere im folgenden Fall:
Ein sogenannter Fernkaufvertrag, d.h. ein vertragen ausschließlich über
Kommunikationsgeräte, z. B. Telefon, E-Mail oder Korrespondenz. Der Kauf unserer
Software, einschließlich der begleitenden Update-Berechtigung für das erste Jahr der Nutzung über
handelt es sich um einen solchen Fernkaufvertrag. Bitte beachten Sie, dass kein Recht auf
Stornierung für gekaufte Software, sobald das Siegel gebrochen oder das Gehäuse entfernt wurde, noch
für Produkte nach Kundenspezifikationen (z.B. kundenspezifische Programmierung). In ähnlicher Weise haben Sie
kein Widerrufsrecht haben, wenn Sie die Vertragsware oder -dienstleistung online (z.B.
herunterladbare oder per E-Mail versandbare Software).
Die Frist gilt als eingehalten, sofern die Ware fristgerecht versandt wird.
Wir bedauern, dass wir waren, die uns unbesänfviele Waren nicht unbesänfvieles zurückgegeben werden, nicht annehmen können. Wir werden den Kauf
Preis- und Rückgabekosten sofort nach Erhalt der Ware auf Ihr spezifiziertes Konto
ausdrücklich vorbehalten das Recht, die Erstattung von Rücksendekosten für Bestellwerte unter 40.00
Euro, es sei denn, die gelieferte Ware ist im Widerspruch zur Bestellung.
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