Goverlan Remote Control Software 7.01

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 41.08 MB
‎Benutzerbewertung: 3.6/5 - ‎10 ‎Stimmen

Eine Remote Control Software, die wirklich für IT-Experten entwickelt wurde, mit einzigartigen Funktionen wie Citrix und Terminal Services Session Shadowing, Data Center Monitoring, Video Recording und Remote Assistance über öffentliche Netzwerke. Entwickelt zur Unterstützung heterogener Infrastrukturen: Goverlan Remote Control v7 unterstützt vier Kommunikationsprotokolle: Goverlan RMC, Citrix ICA, Microsoft RDP und VNC. Dies ermöglicht es Ihnen nicht nur, Remote-Steuerungssitzungen und ICA/RDP-Benutzersitzungen auf Windows-basierten Plattformen zu initiieren, sondern auch auf jeder Plattform, die das VNC-Protokoll unterstützt, wie Mac OSX oder Ubuntu. Vollständige Unterstützung für Citrix XenServer- und Microsoft Terminal Services Thin Clients: Goverlan unterstützt sowohl die physische Konsolensitzung als auch Citrix ICA / Microsoft RDP-Benutzersitzungen. Mit Goverlan Remote Control v7 können Sie die physische Benutzersitzung (die sitzung, die an den physischen Bildschirm, Tastatur & Maus gebunden ist) sowie Schatten-ICA- und RDP-Benutzersitzungen fernsteuern. Data Center oder Student Class Monitoring: Erstellen Sie eine anpassbare und dynamische Ansicht einer Gruppe von Computern und überwachen Sie, was auf allen Desktops gleichzeitig geschieht. Mit dieser leistungsstarken Überwachungsansicht können Sie eine große Anzahl von Remote-Desktops live mit minimalen Auswirkungen auf Ihr Netzwerk im Auge behalten. Die Überwachungsansicht enthält viele Optionen und Leistungsindikatoren, die Ihnen einen umfassenden Gesundheitsüberblick und eine umfassende Kontrolle über eine Gruppe von Maschinen bieten. Nachdem Sie eine Überwachungsansicht definiert haben, können Sie das Layout jederzeit speichern und neu laden. Goverlan stellt die Verbindung zu allen Maschinen für Sie wieder her. Remote-Unterstützung jederzeit, überall: Unterstützen Sie Ihre Kunden, egal wo sie sind! Mit Goverlan v7 können Sie sowohl Benutzer vor Ort als auch außerhalb der Site unterstützen. Mit der Goverlan-Remoteunterstützungsfunktion können Sie Remoteunterstützungszugriffstoken generieren, die per E-Mail an einen Client gesendet oder über eine Website zur Verfügung gestellt werden können. Sobald der Client das Zugriffstoken akzeptiert hat, haben Sie vollen Zugriff auf den Computer. Egal wo sie sind!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.01.4 veröffentlicht auf 2010-11-03
    Fehlerbehebungen und Verbesserungen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für PJ TECHNOLOGIES, INC. SOFTWARE Diese Lizenzvereinbarung regelt Goverlan™ ("Software"). HINWEIS FÜR DEN BENUTZER: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER GESAMTEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. SIE STIMMEN ZU, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE AUSGEHANDELTE VEREINBARUNG IST. DIESE VEREINBARUNG IST GEGEN SIE UND JEDE JURISTISCHE PERSON, DIE DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND IN DEREN NAMEN SIE VERWENDET WIRD, DURCHSETZBAR: Z. B. GEGEBENENFALLS IHR ARBEITGEBER. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. BESUCHEN sie HTTP://WWW.PJTEC.COM FÜR TERMS OF AND LIMITATIONS ON RETURNING THE SOFTWARE FOR A REFUND. DIE SOFTWARE KANN DIE PRODUKTAKTIVIERUNG UND ANDERE TECHNOLOGIEN ENTHALTEN, DIE DAZU BESTIMMT SIND, UNBEFUGTES KOPIEREN ZU VERHINDERN. DIE AKTIVIERUNGSTECHNOLOGIE KANN IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE VERHINDERN, WENN SIE DEN IN DER SOFTWARE UND DOKUMENTATION BESCHRIEBENEN AKTIVIERUNGSPROZESS NICHT BEFOLGEN. BESUCHEN Sie HTTP://WWW.PJTEC.COM/ACTIVATION FÜR INFORMATIONEN ÜBER PRODUKTAKTIVIERUNG. 1. Definitionen. "PJ Technologies" bedeutet PJ Technologies Incorporated, ein Unternehmen aus Florida mit Sitz in 7621 SW 54th Avenue, Miami, Florida 33143. "Computer" bezeichnet ein Computergerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und auf der Grundlage einer Folge von Anweisungen für ein bestimmtes Ergebnis manipuliert. "Internes Netzwerk" bezeichnet eine private, proprietäre Netzwerkressource, auf die nur Mitarbeiter und einzelne Auftragnehmer (d. h. Zeitbeschäftigte) eines bestimmten Unternehmens oder einer ähnlichen Geschäftseinheit zugreifen können. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder eine andere Netzwerkcommunity, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, z. B. Mitgliedschafts- oder Abonnementgruppen, Verbände und ähnliche Organisationen. "Zulässige Nummer" bedeutet eine (1), sofern nicht anders angegeben in einer gültigen Lizenz (z. B. Volumenlizenz), die von PJ Technologies erteilt wird. "Software" bezeichnet den gesamten Computerprogrammiercode, vollständig in binärer Form, der von einem Computer einer bestimmten Version des Softwareprodukts Goverlan™ direkt ausführbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die (i) Goverlan Remote Administration Suite, (ii) Goverlan Remote Control, (iii) WMIX, (iv) Goverlan Central Server Software; und einschließlich zugehöriger erläuternder schriftlicher Materialien und Dateien ("Dokumentation"). "Software Update" bezeichnet eine Version der Software, die von PJ Technologies als "maintenance" -Release klassifiziert wird, die Mängel und/oder Fehler, die die Leistung der Softwarebeschreibung beeinträchtigen, behebt. "Software Upgrade" bezeichnet eine von PJ Technologies klassifizierte Version der Software, die verbessert, verbessert und/oder modifiziert wurde und die bestehende Version der Software ersetzt. "Software Maintenance" bezeichnet die einzigartige Softwarewartung und den technischen Support, die von PJ Technologies gemäß der Vereinbarung SOFTWARE MAINTENANCE AND TECHNICAL SUPPORT bereitgestellt werden. "Lizenznehmer" bezieht sich auf den Kunden, der eine Lizenz zur Nutzung der Software erworben hat, wie in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag dargelegt. 2. Lizenzerteilung. Wenn Sie die Software von PJ Technologies oder einem seiner autorisierten Distributoren erhalten haben und solange Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, gewährt Ihnen PJ Technologies eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software in der in der Dokumentation beschriebenen Weise und für die in der Dokumentation beschriebenen Zwecke, wie weiter unten erläutert. 2.1 Allgemeiner Gebrauch. Sie können eine Kopie der Software bis zur zulässigen Anzahl Ihrer kompatiblen Computer installieren und verwenden; Oder 2.2 Serverbereitstellung. Sie können die zulässige Anzahl von Kopien der Software auf der zulässigen Anzahl von Computerdateiservern in Ihrem internen Netzwerk installieren, um die Software auf bis zur zulässigen Anzahl von Computern innerhalb desselben internen Netzwerks herunterzuladen und zu installieren; Oder 2.3 Servernutzung. Sie dürfen die zulässige Anzahl von Kopien der Software auf der zulässigen Anzahl von Computerdateiservern in Ihrem internen Netzwerk nur für die Nutzung der Software installieren, die von einer Person durch Befehle, Daten oder Anweisungen (z. B. Skripte) von einem Computer innerhalb desselben internen Netzwerks initiiert wurde. Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Benutzer, die die Software auf solchen Computerdateiservern verwenden dürfen, darf die zulässige Anzahl nicht überschreiten. Keine andere Netzwerknutzung ist gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Software, entweder direkt oder durch Befehle, Daten oder Anweisungen, (i) von oder zu einem Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, (ii) zur Aktivierung von Internet- oder Web-gehosteten Diensten, (iii) von jedem Benutzer, der nicht lizenziert ist, um die Software unter einer gültigen Lizenz von PJ Technologies zu verwenden, (iv) als Komponente eines Systems, Workflows oder Dienstes, auf den mehr als die zulässige Anzahl von Benutzern zugreifen kann; Und 2.4 Tragbare oder Heimcomputer-Nutzung. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Software installiert ist, kann eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung entweder auf einem tragbaren Computer oder einem Computer zu Hause installieren, sofern die Software auf dem tragbaren oder Heimcomputer nicht gleichzeitig mit der Software auf dem primären Computer verwendet wird. 2.5 Sicherungskopie. Sie können eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software erstellen, sofern Ihre Sicherungskopien nicht für andere als Archivierungszwecke installiert oder verwendet werden. 3. Einschränkungen. 3.1 Hinweise. Sie dürfen die Software nur kopieren, wenn sie in Abschnitt "Lizenzerteilung" beschrieben ist. Jede zulässige Kopie der Software, die Sie anfertigen, muss dasselbe Urheberrecht und andere Eigentumshinweise enthalten, die auf oder in der Software erscheinen. 3.2 Keine Änderungen. Sie dürfen die Software nicht ändern, anpassen oder übersetzen. Sie dürfen den Quellcode der Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken, es sei denn, Es ist Ihnen nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet, die Software zu dekompilieren, nur um Dieinteroperabilität mit der Software zu erreichen. 3.3 Keine Übertragung. SIE KÖNNEN NICHT RENT, LEASE, SELL, SUBLICENSE, ASSIGN OR TRANSFER YOUR RIGHTS IN THE SOFTWARE, OR AUTHORIZE ANY PORTION OF THE SOFTWARE TO BE COPIED ONTO ANOTHER INDIVIDUAL OR LEGAL ENTITY'S COMPUTER EXCEPT AS MAY BE ALLOWED HEREIN. Sie können jedoch alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, sofern: (a) Sie auch (i) diese Vereinbarung, (ii) den Aktivierungscode(e) und die Software an diese natürliche oder juristische Person übertragen; (b) Sie keine Upgrades, Updates oder Kopien, einschließlich Backups und Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, aufbewahren; und (c) die empfangende Partei akzeptiert die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anderen Geschäftsbedingungen, unter denen Sie eine gültige Lizenz für die Software erworben haben. NICHT MIT DEM FOREGOING, SIE KÖNNEN NICHT TRANSFER EDUCATION, PRE-RELEASE, ODER NICHT FÜR RESALE COPIES DER SOFTWARE. 4. Updates. Wenn es sich bei der Software um ein Upgrade oder Update auf eine frühere Version der PJ Technologies-Software handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für diese frühere Version verfügen, um ein solches Upgrade oder Update verwenden zu können. Nach der Installation eines solchen Updates oder Upgrades dürfen Sie diese frühere Version gemäß dem Endbenutzer-Lizenzvertrag nur verwenden, wenn (a) das Upgrade oder Update und alle früheren Versionen auf demselben Gerät installiert sind, (b) die früheren Versionen oder Kopien davon nicht an eine andere Partei oder ein anderes Gerät übertragen werden, es sei denn, alle Kopien des Updates oder Upgrades werden ebenfalls an diese Partei oder dieses Gerät übertragen, und (c) Sie erkennen an, dass jede Verpflichtung, die PJ Technologies möglicherweise zur Unterstützung der vorherigen Version(en) aufhält, mit der Verfügbarkeit des Upgrades oder Updates beendet werden kann. Eine andere Verwendung der vorherigen Version(en) ist nach der Installation eines Updates oder Upgrades nicht gestattet. Upgrades und Updates können Ihnen von PJ Technologies mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen lizenziert werden. 5. Gewährleistungsausschluss. AUF DIE ANWENDUNG VON APPLICABLE LAW ALL PJ TECHNOLOGIES, INC. SOFTWARE, INCLUDING THE IMAGES AND/OR COMPONENTS, IS PROVIDED "AS IS" AND WITHOUT EXPRESS OR IMPLIED WARRANTY OF ANY KIND BY EITHER PJ TECHNOLOGIES, INC. OR ANYONE WHO HAS BEEN INVOLVED IN THE CREATION, PRODUCTION OR DELIVERY OF SUCH SOFTWARE, INCLUDING BUT BUT KEINE COVENANTS, WARRANTIES ODER INDEMNITIES OF ANY KIND ARE GRANTED BY PJ TECHNOLOGIES, INC. TO THE USER. 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN NO EVENT WILL PJ TECHNOLOGIES OR ITS AFFILIATES OR SUPPLIERS BE LIABLE TO YOU FOR ANY LOSS, DAMAGES, CLAIMS OR COSTS WHATSOEVER INCLUDING ANY CONSEQUENTIAL, INDIRECT OR INCIDENTAL DAMAGES, ANY LOST PROFITS OR LOST SAVINGS, ANY DAMAGES RESULTING FROM BUSINESS INTERRUPTION, PERSONAL INJURY OR FAILURE TO MEET ANY DUTY OF CARE, OR CLAIMS BY A THIRD PARTY, EVEN IF AN PJ TECHNOLOGIES REPRESENTATIVE HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH LOSS, DAMAGES, CLAIMS OR COSTS. DIE FOREGOING LIMITATIONS ENUNDEN AUF DIE ANWENDUNG VON ANWENDBAREN LAW IN IHRER JURISSA. PJ TECHNOLOGIES' AGGREGATE LIABILITY AND THAT OF ITS AFFILIATES AND SUPPLIERS UNDER OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT WILL BE LIMITED TO THE AMOUNT PAID FOR THE SOFTWARE, IF ANY. DIESE LIMITATION WIRD EVEN IN THE EVENT OF A FUNDAMENTAL ODER MATERIAL BREACH ODER A BREACH OF THE FUNDAMENTAL ODER MATERIAL TERMS OF THIS AGREEMENT. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung von PJ Technologies Ihnen gegenüber im Falle von Tod oder Körperverletzung, die aus fahrlässigkeit von PJ Technologies oder wegen unerlaubter Handlung (Betrug) resultiert. 7. Software-Wartung und technischer Support-Verpflichtungen. PJ Technologies wird Softwarewartung und technischen Support im Sinne der separaten SOFTWARE MAINTENANCE AND TECHNICAL SUPPORT AGREEMENT für einen Zeitraum von 3 (drei) Monaten ab dem Kaufdatum der Softwarelizenz bereitstellen. Innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem Kaufdatum der Softwarelizenz muss ein Software-Wartungsabonnement erworben werden, um die Fortsetzung der Softwarewartung und des technischen Supports sicherzustellen. Der Lizenznehmer ohne Softwarewartung erhält nur eingeschränkte Softwarewartung und technischen Support wie unten definiert. 7.1 EINGESCHRÄNKTER SOFTWARE-WARTUNG UND TECHNISCHER SUPPORT. Unter dem Status Eingeschränkte Softwarewartung und technischer Support erhalten Kunden nur Zugriff auf Softwareupdates, wie sie von PJ Technologies veröffentlicht wurden. Software-Upgrades müssen zum aktuellen Upgrade-Preis einer Lizenz für die Software erworben werden. Darüber hinaus kann der technische Support nur per E-Mail oder internetbasierten technischen Foren angefordert werden, ohne dass PJ Technologies keine ausdrückliche Garantie dafür übernimmt, dass die Anfrage beantwortet oder gelöst wird. Telefonischer und Live-Chat-basierter Support ist nicht verfügbar. 8. Ausfuhrkontrollpflichten. Sie exportieren oder exportieren keine lizenzierte Software unter Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder andere behördliche Anforderungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den U.S. Export Administration Act, Vorschriften des Handelsministeriums und andere Exportkontrollen der USA). Sie werden auf eigene Kosten unverzüglich die Aufrechterhaltung aller Nicht-US-Amerikanischen erhalten und veranlassen. behördlicher Genehmigungen, falls vorhanden, und entsprechen allen anwendbaren lokalen Gesetzen und Vorschriften, die für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich sind. 9. Rechte der Regierung. Wenn die Regierung verwendet oder erworben hat, erkennt die Regierung an, dass (a) die Software eine "kommerzielle Computersoftware" oder "kommerzielle Computersoftwaredokumentation" für die Zwecke von 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-3 darstellt und b) die Rechte der Regierung auf die Rechte beschränkt sind, die Ihnen gemäß dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden. Auftragnehmer/Hersteller ist PJ Technologies, Inc. mit Sitz in 7621 SW 54th Avenue, Miami FL 33143 USA. 10. Einhaltung von Lizenzen. Wenn Sie ein Unternehmen, ein Unternehmen oder eine Organisation sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie auf Anfrage von PJ Technologies oder dessen bevollmächtigten Vertreter innerhalb von dreißig (30) Tagen auf Anfrage von PJ Technologies oder seinem bevollmächtigten Vertreter werden Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig dokumentieren und bestätigen, dass die Nutzung aller PJ Technologies-Software zum Zeitpunkt der Anforderung mit Ihren gültigen Lizenzen von PJ Technologies übereinstimmt. 11. Kündigung. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz nicht akzeptieren, erklären Sie sich damit einverstanden, alle Kopien der Software in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle zu vernichten. 12. Marken. Sie erkennen an, dass PJ Technologies, Inc., Goverlan™ und verwandte Logos und Designs Marken von PJ Technologies, Inc. sind und dass Ihnen durch diese Vereinbarung keine Rechte an solchen Marken gewährt werden. "Windows" ist eine eingetragene Marke der Microsoft Corporation. 13. Spezifische Bestimmungen und Ausnahmen. Dieser Abschnitt enthält spezifische Bestimmungen zu bestimmten Komponenten der Software sowie begrenzte Ausnahmen von den oben genannten Geschäftsbedingungen. Soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt im Widerspruch zu einer anderen Klausel oder Bedingung in dieser Vereinbarung steht, ersetzt dieser Abschnitt diese andere Klausel oder Bedingung. 13.1 Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Software vorab. Wenn es sich bei der Software um eine vorab kommerzielle Version oder Beta-Software handelt ("Pre-Release-Software"), gilt dieser Abschnitt. Die Pre-Release Software ist eine Vorabversion. Es stellt nicht das Endprodukt von PJ Technologies dar und kann Fehler, Fehler und andere Probleme enthalten, die System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen könnten. PJ Technologies darf die Pre-Release-Software niemals kommerziell veröffentlichen. Sie werden alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Anfrage von PJ Technologies oder nach der kommerziellen Veröffentlichung dieser Software durch PJ Technologies zurückgeben oder vernichten. IHRE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. SEHEN SIE SECTIONS 5 und 6 FÜR GARANTIE DISCLAIMERS UND LIABILITÄTEN WELCHE GOVERN PRE-RELEASE SOFTWARE. 13.2 Tryout, Product Sampler, NFR, Zusätzliche Bedingungen. Wenn es sich bei der Software um Tryout-, Starter-, Produkt-Sampler- oder NFR-Software ("Tryout-Software") handelt, gilt der folgende Abschnitt. Die Tryout-Software kann eingeschränkte Funktionalität enthalten und darf nur zu Demonstrations- und Evaluierungszwecken und nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. IHRE NUTZUNG DER TRYOUT-SOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. SEHEN SIE SECTIONS 5 und 6 FÜR GARANTIE DISCLAIMERS UND LIABILITÄTEN WELCHE GOVERN TRYOUT SOFTWARE. 13.3 Timeout-Software. Wenn es sich bei der Software um eine Timeoutversion handelt, wird der Betrieb nach einem bestimmten Zeitraum oder der Anzahl der Starts nach der Installation eingestellt. Die Lizenz im Rahmen dieser Datei endet nach diesem Zeitraum oder der Anzahl der Starts, es sei denn, Sie werden von PJ Technologies nach dem Erwerb einer vollständigen Einzelhandelslizenz verlängert.