ACX MailOut pro 11.3.7

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.93 MB
‎Benutzerbewertung: 3.8/5 - ‎4 ‎Stimmen

MailOut kann persönliche Text- und HTML-Serien-E-Mails und Übertragungen senden. Die E-Mail - Adressen werden mit zusätzlichen Informationen (wie Adresse, Vorname etc..) in einer internen Datenbank gespeichert. Diese Daten können in die persönlichen E-Mails mit einem Ersatzsymbol (variable) integriert werden, so dass jeder Empfänger persönlich adressiert wird. Jetzt mit Doppeltem Opt-in

VERSIONSVERLAUF

  • Version 11.3.7 veröffentlicht auf 2017-06-11
    SSL und UTF Unterstuetzung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem verffentlicht, vervielfltigt bzw. Das wird nicht der Herr. IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und erstogen die Nutzung ausschlielich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefhrten Lizenzbedingungen von Nutzer anerkannt und werden werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdrcklich auf hin, dass vor der Installation eine neue Software auf Ihr System eine Datensicherung wird, um einen eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmanahme sollte auch bei der Installation dieser Software. Falls Sie Ihre Daten noch nicht sicher haben, raten wir dringend, die Installation sofort abbrechen, Ihre Daten zu sichern und erst auf folgend die Installation neu zu starten. Darber hinaus ist es empfehlenswert in regelmigen Abstnden Datensicherungen durchzufhren. 2. Gewhrleistung / Haftung Eine Gewhrleistung fr eine fehlerfreie Funktionalitt des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht bernommen. Der Lizenzgeber bernimmt keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software, die die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programme zusammen. Der Lizenzgeber haftet fr ein vorstzlich und/oder grob fahrlssig herbeigefhrten Schaden unbeschrnkt. Auch bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fr alle auf zurckzufhrenden Schden ohne Beschrnkung. Bei leichter Fahrlssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit sender leistungsverzug, die Leistung unmglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt, fr darauf zurckzufhrende Personenschden unbeschrnkt. Fr Sach- und Vermgensschaden, mit deren Eintrittsabschluss vernnftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschrnkt sich die Haftung auf die Hhe des Zweifachen des Kaufpreises (Lizenzgebhr, Registrierungsgebhr), unabhngig davon, ob es sich um Ansprche des Vertragsrechtes, um andere Haftungsansprche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber whrend des Eintritts der Unmglichkeit in Verzug, so haftet er fr den durch die Unmglichkeit ihrer Leistung gefälligen Schaden ohne Beschrnkung; nicht aber fr den Fall, in dem Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung gewre. In allen brigen ist Fllen die Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich des Lizenzgebers geschtzt. Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software werden als Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber drfen nicht werden. Jede weitere Einbringung in anderer Software wird die Lizenznehmer. Eine. Bedingungen fr Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart besttigt werden, bevor die Software kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Bercksichtigung der nachfolgenden Einschrnkungen frei werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfgung gestellt wurde, vervielfltigt, verffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebhren fr die Nutzung, Verteilung, Verffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfltigung werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Hndlern einschlielich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos, verbreitet und vervielfltigt darf, keine, die blichen Entgelte fr Shareware-Programm und -Sammlungen bersteigende Betrge werden. Im Zusammenhang mit der Verffentlichung sind Dritte darauf, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfltigung des Programms wird ausdrcklich untersagt. B. Bedingungen fr die lizenzierte Version: Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer des vorliegenden Vertragses ein einfaches, nicht ausschlieliches und persnliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es es, die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder ein Drittes auf andere Weise zugnglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; die Software ber ein Netz oder ein Datenbertragungskanal von einem Computer auf einem anderen Computer zu bertragen; die Software abndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhlt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem krperlichen Datentrger, soweit nicht die berlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernbertragung. Bei beiden berlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als die benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulssig, insofern die Software auf einem Datentrger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertragses Der Vertrag wird auf Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des lizenzgebers ein Kndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet fr alle Vermgensschden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des oder Urheberrechts einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen. 6. nderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer zur Verfgung zu stellen. Die Aktualisierungen der Software sind immer frei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail ber Produktneuerungen informiert, insofern eine gltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigenen Kosten aus dem Internet ldt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihr Besitzer anerkannt, unabhngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es nicht gestattet MailOut fr den Versand von sos SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von E-Mails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwhnten Software-Bezeichnungen Microsoft, MS, Windows, Outlook und Outlook Express sind in den meisten Fllen auch eingetragenen "Zeichen der Microsoft Corporation" und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgefhrten Applikationen sind urheberrechtlich geschtzte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, diese Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird von der Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, sterben in ihrer Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nchsten kommen. Sonthofen, 2015 Alle Rechte. Copyright 2000-2015 IN MEDIEN KG